TOP Ö 2: Ehrengrab für Gerhard Münzberg (Kenntnisnahme)

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Pers. beteiligt: 0

 

  1. Das Familiengrab im Alten Friedhof, Abt. III, Nr. 116, Ruhestätte von Gerhard Münzberg und dessen Ehefrau Elisabeth Münzberg, wird als Ehrengrab für besonders verdiente Bürger der Stadt Kitzingen eingerichtet.

 

  1. Das Grabrecht besteht noch bis zum 10.02.2015. Das Grabrecht an dem Familiengrab wird ab dem 10.02.2015 von der Stadt wahrgenommen.

 

  1. Die Einfassung und das Grabmal gehen entschädigungslos in das Eigentum der Stadt über.

 

  1. Die Stadt übernimmt die Pflege des Grabes auf die Dauer von zunächst 20 Jahren.

 

  1. Eine Nutzung bzw. Bestattung durch die Familie Münzberg ist in diesem Grab dann nicht mehr möglich.