Das Familiengrab im Alten Friedhof,
Abt. III, Nr. 116, Ruhestätte von Gerhard Münzberg und dessen Ehefrau
Elisabeth Münzberg, wird als Ehrengrab für besonders verdiente Bürger der
Stadt Kitzingen eingerichtet.
Das Grabrecht besteht noch bis zum 10.02.2015. Das
Grabrecht an dem Familiengrab wird ab dem 10.02.2015 von der Stadt
wahrgenommen.
Die Einfassung und das Grabmal gehen
entschädigungslos in das Eigentum der Stadt über.
Die Stadt übernimmt die Pflege des Grabes auf die
Dauer von zunächst 20 Jahren.
Eine Nutzung bzw. Bestattung durch die Familie
Münzberg ist in diesem Grab dann nicht mehr möglich.