TOP Ö 1.1: Haushaltsüberschreitung;
HSt. 0.5653.6410 - Sporthalle im Deusterpark - Umsatzsteuer und dgl.

Beschluss: Ohne Abstimmung

Sachgebietsleitung Hager teilt mit, dass die Frist für die Einreichung der Steuererklärung in der Sommerpause geendet habe. Daher sei eine Dringlichkeitsentscheidung notwendig geworden.

Bei der Veranlagung der Sporthalle seien Mensa und Sporthalle steuerlich unterschiedlich zu bewerten. Dies sei vorab nicht geschehen.


 

1.    Vom Sachvortrag 2024/168 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es wird davon Kenntnis genommen, dass für das Haushaltsjahr 2024 eine Haushaltsüberschreitung bei folgender Haushaltsstelle genehmigt wurde:

 

HSt.

Bezeichnung

Ansatz

Überschreitung

VwHh

5653 6410

Sporthalle im Deusterpark

Umsatzsteuer und dgl.

 

 

 

 

 

Bisher bereitgestellt:

Gesamt:

 

1.700,00 €

 

 

260.000,00 €

 

 

 

 

 

 

0 €

260.000,00 €

 

 

Die Deckung erfolgte durch Mehreinnahmen bei der HSt. 8700 2050 – Wirtschaftliche Unternehmen – Zinsen von kommunalen Sonderrechnungen für Darlehen der Stadtbetriebe in Höhe von 260.000 €.