Sachgebietsleitung Hager teilt mit, dass die Frist für die Einreichung der Steuererklärung in der Sommerpause geendet habe. Daher sei eine Dringlichkeitsentscheidung notwendig geworden.
Bei der Veranlagung der Sporthalle seien Mensa und Sporthalle steuerlich unterschiedlich zu bewerten. Dies sei vorab nicht geschehen.
1. Vom Sachvortrag 2024/168 wird Kenntnis genommen.
2. Es wird davon Kenntnis genommen, dass für das Haushaltsjahr 2024 eine Haushaltsüberschreitung bei folgender Haushaltsstelle genehmigt wurde:
HSt. |
Bezeichnung |
Ansatz |
Überschreitung |
VwHh 5653 6410 |
Sporthalle im Deusterpark Umsatzsteuer und dgl. Bisher bereitgestellt: Gesamt: |
1.700,00 € |
260.000,00 € 0 € 260.000,00 € |
Die Deckung erfolgte
durch Mehreinnahmen bei der HSt. 8700 2050 – Wirtschaftliche Unternehmen –
Zinsen von kommunalen Sonderrechnungen für Darlehen der Stadtbetriebe in Höhe
von 260.000 €.