TOP Ö 7: Kläranlage Kitzingen, Kalkulation der Einschüttentgelte für Deponiesickerwasser, Fäkalschlammbeseitigung, Abwasser aus abflusslosen Gruben und Kommunaler Klärschlamm für die Jahre 2013 - 2017

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Oberbürgermeister Müller verweist auf den Sachvortrag und stellt fest, dass dadurch die Textziffer aus der Prüfungsfeststellung des Rechnungsprüfungsausschusses erledigt sei.

Stadträtin Wallrapp erfragt den Sachstand zur Beteiligung der Partnergemeinden.

Oberbürgermeister Müller stellt dar, dass der Bayerische Kommunale Prüfungsverband als Auftragnehmer mit sämtlichen Partnergemeinden die Gespräche führe. Die Gemeinden wissen, dass sie sich an diesen Kosten zu beteiligen haben.

 


 

A)   Die Festsetzung der Einschüttentgelte erfolgt für den Zeitraum 01.12.2013 - 31.03.2017.

 

1.  Das Entgelt für Deponiesickerwasser wird auf 2,90 €/m³ festgesetzt.

2.  Das Entgelt für Fäkalschlammentsorgung wird auf 24,90 €/m³ festgesetzt.

3.  Das Entgelt für Abwasser aus abflusslosen Gruben wird auf 1,94 €/m³ festgesetzt.

4.  Das Entgelt für Kommunalen Klärschlamm wird auf 12,45 €/m³ festgesetzt.

5.  Das Entgelt für angeliefertes sonstiges Abwasser wird anhand von Untersuchun-

gen nach der Höhe des Verschmutzungsgrades festgesetzt. Als Ausgangswert dient das Abwasser aus abflusslosen Gruben mit einem Entgelt in Höhe von 1,94 €/m³.

 

B)   Die Prüfungsbeanstandung TZ 26 der überörtlichen Prüfung ist somit erledigt.