1. Die Stadt Kitzingen erkennt
für den Kindergarten St. Vinzenz, Sickershäuser Str. 1, die
Bedarfsnotwendigkeit gemäß Art. 7 BayKiBiG für weitere 12 Krippenplätze ab
Fertigstellung und Inbetriebnahme unbefristet an.
2. Der Kath. Kirchenstiftung
St. Vinzenz wird zum Ausbau der Kinderkrippe ein Zuschuss in Höhe von 50 % der
nicht durch Staatszuschuss geförderten Kosten gewährt.
3. Der Kath. Kirchenstiftung
St. Vinzenz wird zur Sanierung des Kindergartens ein Zuschuss von 45 %, maximal
22.000 €, der zuwendungsfähigen Kosten
gewährt.