TOP Ö 4.1: Schaffung von Krippenplätzen im Kindergarten Sickershausen

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Verwaltungsinspektor Roth geht auf den Sachverhalt ein.

Stadträtin Richter habe gegen die Schaffung von Krippenplätzen im Grund keine Einwände.

Jedoch missfällt ihr die Beauftragung des benannten Architekten, nachdem es mit ihm in der Vergangenheit zu Problemen gekommen sei. Sie bittet um getrennte Abstimmung.

Stadträtin Wallrapp schließt sich dieser Meinung an.

Darüber hinaus sind die Stadträte verwundert, weshalb eine vorherige nichtöffentliche Beratung zur Auswahl des Architekten ausblieb.

Verwaltungsrat Hartner stellt dar, dass man mit dem Architekten in diesem Bereich durchweg positive Erfahrungen gemacht habe. Er gibt zu bedenken, dass die Maßnahme aufgrund der Förderung bis 31.12.2013 fertiggestellt sein müsse.

Bürgermeister Christof schlägt vor, bei der Beschlussfassung „einen Architekten“ zu formulieren, wonach anschließend die Verwaltung entsprechend tätig werden könne.

Bauamtsleiter Graumann gibt zu bedenken, dass eine Umsetzung bis 31.12.2013 nur mit dem bereits bestehenden Partner möglich ist.


 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Stadt Kitzingen erkennt für den Kindergarten Sickershausen, Studierweg 1, 97318 Kitzingen, die Bedarfsnotwendigkeit gemäß Art. 7 BayKiBiG für 10 Krippenplätze und 28 Kindergartenplätze ab Fertigstellung und Inbetriebnahme der Krippenplätze an.

 

beschlossen             dafür 7  dagegen 6

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß den in der Sitzungsvorlage beigefügten Konzeptskizzen (s. Anlagen 3, 4, 5, 6) des bekannten Architekturbüros, den Zuwendungsantrag und die Baueingabeplanung in die Wege zu leiten.

 

abgelehnt                  dafür 6  dagegen 7

 

4.    Das bekannte Architekturbüro wird mit der Erstellung des Brandschutznachweises und mit der Bearbeitung der Architektenleistungen, Leistungsphasen 1 bis 9, stufenweise zunächst mit den Leistungsphasen 1 bis 4, gemäß HOAI 2013, Honorarzone III - Mindestsatz, beauftragt.

 

abgelehnt                  dafür 6  dagegen 7

 

5.    Die erforderlichen Mittel gemäß Kostenüberschlag (s. Anlage 7) des bekannten Architekturbüros in Höhe von ca. 248.000,00 € werden im Haushalt 2014 bereitgestellt.

 

 

Im Nachgang zur Abstimmung äußert Oberbürgermeister Müller seinen Unmut zum Abstimmungsverhalten und verweist auf das mögliche Scheitern des Projektes, wenn die Fördermittel nicht entsprechend gewährt würden.