TOP Ö 7: Kläranlage Kitzingen, Kalkulation der Einschüttentgelte für Deponiesickerwasser, Fäkalschlammbeseitigung, Abwasser aus abflusslosen Gruben und Kommunaler Klärschlamm für die Jahre 2013 - 2017

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0

 

A)   Die Festsetzung der Einschüttentgelte erfolgt für den Zeitraum 01.12.2013 - 31.03.2017.

 

1.  Das Entgelt für Deponiesickerwasser wird auf 2,90 €/m³ festgesetzt.

2.  Das Entgelt für Fäkalschlammentsorgung wird auf 24,90 €/m³ festgesetzt.

3.  Das Entgelt für Abwasser aus abflusslosen Gruben wird auf 1,94 €/m³ festgesetzt.

4.  Das Entgelt für Kommunalen Klärschlamm wird auf 12,45 €/m³ festgesetzt.

5.  Das Entgelt für angeliefertes sonstiges Abwasser wird anhand von Untersuchungen nach der Höhe des Verschmutzungsgrades festgesetzt. Als Ausgangswert dient das Abwasser aus abflusslosen Gruben mit einem Entgelt in Höhe von 1,94 €/m³.

 

B)   Die Prüfungsbeanstandung TZ 26 der überörtlichen Prüfung ist somit erledigt.