TOP Ö 4.5: Antrag der CSU, SPD, USW und ödp vom 5.11.2013 zum weiteren Vorgehen Marshall Heights

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 11

Stadtrat Rank als Stadtentwicklungsreferent und einer der Antragssteller verweist auf die breite Zustimmung zum Bürgerentscheid am 22.09.2013 und stellt fest, dass nun dieser Wille entsprechend umgesetzt werden müsse. Nachdem die BIMA die Ausschreibung vorbereiten müsse, sollte die Stadt für die in der Sitzungsvorlage dargestellten Flächen ein Interesse bekunden. In diesem Fall sollte eine Wohnnutzung verträglich zur Gesamtstadt erfolgen. Darüber hinaus gebe es die Möglichkeit für Gewerbeansiedlungen (nördlich) sowie einer Abrundung des Wohngebiets Holunderweg (südlich). Die westlichen Flächen, die am weitesten von der Innenstadt entfern liegen und insofern auch einen hohen Erschließungsaufwand haben, sollten zunächst nicht angegangen werden. In diesem Bereich sei außerdem der Gebäudebestand schlecht. Eine endgültige Festlegung soll nach Fertigstellung eines Konzeptes erfolgen, worauf im Anschluss ein Rahmenplan erstellt werden könne.

 

Stadtrat May als Referent für Wirtschaft und Konversion schließt sich den Äußerungen von Stadtrat Rank an.

 

 

Stellungnahmen der Stadtratsfraktionen- bzw. gruppen:

 

CSU-Stadtratsfraktion:

Stadtrat Moser stellt dar, dass man mit diesem Antrag nichts verhindern möchte. Er verweist auf die 700 Wohnungen und könne sich nicht vorstellen, wie ca. 2.000 Menschen in die Marshall Height ziehen sollen. Eine teilweise Entwicklung von Wohnungen finde er sinnvoll und je nach Nachfrage bzw. Gewerbeentwicklung in Kitzingen könnten auch noch Weitere auf den Markt gegeben werden. Der CSU gehe es dabei nicht nur um Abriss, auch wenn dieser in einem gewissen Maße notwendig sein werde. Aus diesem Grund sei auch das Wohnraumkonzept wichtig.

 

 

SPD-Stadtratfraktion:

Stadträtin Dr. Endres-Paul schließt sich den Äußerungen von Stadtrat Rank an. Darüber hinaus stellt sie dar, dass die BIMA die Frage des Bestandschutzes klären müsse. Nach Auffassung der Stadt Kitzingen bestehe dafür kein Bestandschutz. Als nächstes müsse ein Konzept erstellt werden, was im Einzelnen entwickelt werden soll. Die SPD werde der Sitzungsvorlage zustimmen.

 

UsW-Stadtratsfraktion:
Stadtrat Marstaller
kann sich seinen Vorrednern anschließen und bittet um Zustimmung.

 

 

FW-Stadtratsfraktion:
Stadträtin Wallrapp
stellt fest, dass man der BIMA bis 15.11.2013 eine Entscheidung hinsichtlich des Teilerwerbs geben sollte und verweist auf das vorliegende Exposé.

Laut dessen behält sich die BIMA immer vor, an wen und zu welchem Preis veräußert werde. Darüber hinaus wird das Gelände lt. Exposé nur in Gänze verkauft werden können, was dem geplanten Vorgehen widerspreche. Sie stellt dar, dass das Erstzugriffsrecht die einzige und vernünftige Möglichkeit gewesen wäre. Nun werde eine Entscheidung ohne Kosten und Planung erwartet, was sie nicht unterstützen könne.

 

Oberbürgermeister Müller erklärt, dass die BIMA schriftlich mitgeteilt habe, dass ein Teilerwerb durch die Stadt möglich sei. Bis Ende Februar müsse nun ein Kaufangebot unterbreitet werden, wozu in einer der nächsten nichtöffentlichen Stadtratssitzungen eine Sitzungsvorlagen ergehen werde.

 

KIK-Stadtratsfraktion:
Bürgermeister Christof
ist der Auffassung, dass man hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung auch visionär denken sollte und man nicht immer davon ausgehen sollte, dass Kitzingen weiter an Bevölkerung verlieren werde. Er verweist auf die Präambel des Flächennutzungsplans, in der bis 2020 von einem Bedarf von 2000 Wohnungen die Rede sei. Hinsichtlich des Bestandschutzes gibt er zu bedenken, dass die Meinung der Stadt Kitzingen im Bereich von Corlette Circle auch widerlegt wurde. Weiter gibt Bürgermeister Christof zu bedenken, dass nach dem Erwerb der Wohnungen diese auf Kosten der Stadt abgerissen werden müssen. Er verweist auf den Lageplan und stellt fest, dass die Häuser, die in einem guten Zustand seien, abgerissen werden sollen und insofern sich die Antragsteller mit dem Gelände nicht beschäftigt hätten. Er könne sich nicht vorstellen, dass das Konzept bis 15.11.2013 an die BIMA übersandt werden könne. Zudem fehlen die Kosten. Er stellt abschließend fest, dass der Stadt mit diesem Vorgehen großer Schaden entstehen werde, weshalb er dem Beschlussentwurf nicht zustimmen werde.

 

 

UKB-Stadtratsfraktion:

Stadtrat Schmidt ist der Auffassung, dass der Bürgerentscheid eine Bürgertäuschung war und nun 70 % der Wohnungen abgerissen werden sollen. Die Klärung des Bestandschutzes sei dabei die entscheidende Frage. Er könne sich nicht vorstellen, dass in den Marshall Heights eine Entwicklung erfolgen könne und stellt fest, dass die Stadt mit dieser Entscheidung den falschen Weg und die Stadtentwicklung insofern in eine negative Richtung gehe. Das existierende Wohnraumkonzept von Imperica geht davon aus, dass ein Bedarf an Wohnungen in den Marshall Heights vorhanden sei. Darüber hinaus stellt er dar, dass der Wohnungsmarkt in Kitzingen nach Abzug der U. S Streitkräfte – entgegen den Prognosen – nicht eingebrochen sei. Seiner Auffassung nach, diene das Vorgehen lediglich der Zeitverzögerung, um letztlich die Häuser nicht mehr nutzen zu können. Die UKB werde dem Beschlussentwurf nicht zustimmen.

 

 

ödp-Stadtratsgruppe

Stadtrat Pauluhn kann sich ebenfalls Stadtrat Rank anschließend und empfindet es als einer der Antragssteller als positiv, dass über die Fraktionen hinweg eine Zusammenarbeit stattfinde.

Er stellt dar, dass beim Bürgerbegehren zum Erstzugriffsrecht ebenfalls keine Kosten vorlagen und im Exposé es mindestens genauso viele Argumente gebe, die für den Teilerwerb sprechen. Seiner Auffassung nach sollte man den Weg zuversichtlich gehen und verweist ggf. auf die Möglichkeit, gemeinsam mit der BIMA einen Investor für die Flächen zu finden. Er stimmt dem Beschlussentwurf zu.

 

ProKT-Stadtratsgruppe:
Stadtrat Schardt
verweist auf die ersten Ideen, nach dem Bekanntwerden des Abzugs der U.S. Streitkräfte und dass dabei dies, jeweils als Chance gesehen wurde. Hingegen der vorliegende Beschluss für die weitere Entwicklung Kitzingens nicht zielgerichtet sei. Wohnungen, die in einem sehr guten Zustand seien, sollen abgerissen werden. Mit diesem Vorgehen könne er sich nicht einverstanden erklären.

 

 

Oberrechtsrätin Schmöger stellt hinsichtlich des Bestandschutzes klar, dass diese Frage nicht mit Ja oder Nein beantwortet werden bzw. man sich diesbezüglich nicht mit der BIMA einigen könne. Der Stadtrat habe im März 2012 feststellt, dass für diese Flächen kein Bestandschutz bestehe, wofür es auch entsprechende Argumente gebe. Gleichwohl gebe es Rechtsprechungen, die in vergleichbaren Fällen von einem Bestandschutz ausgehen. Letztlich werde diese Frage nur ein Gericht im Rahmen eines Verfahrens klären können.

 

Im Folgenden diskutieren die Stadträte kurz über die Wohnungen, wobei dargelegt wird, dass Wohnungen nur dann sinnvoll seien, wenn durch neu entstehende Arbeitsplätze auch ein Zuzug erfolge. Darüber hinaus wird auf die Schadstoffbelastung der Wohnungen hingewiesen, weshalb diese für eine Weiternutzung kostenaufwendig entkernt werden müssten.

Stadtrat Schmidt gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass die Stadt Kitzingen eine Schule in den Marshall Heights ausgelagert habe, in der offenbar eine Schadstoffbelastung sein soll. Insofern bestehe ein Widerspruch.


  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Die im beiliegenden Plan rot und gelb angelegten Flächen sind als Flächen für Wohnen und nichtstörendes Gewerbe zu entwickeln.

 

  1. Für die im Plan blau gekennzeichnete Fläche beteiligt sich die Stadt Kitzingen am Angebotsverfahren.

  2. Die im Plan grün angelegten Flächen werden nicht benötigt und sind deshalb entsprechend dem Bürgerentscheid der Natur zurückzugeben.

 

  1. Die Einstufung der Flächen gemäß Punkt 1) und 3) ist vorläufig. Die endgültige Festlegung der möglichen Nutzung erfolgt nach Fertigstellung der bereits beauftragten Wohnraumanalyse. Nach Vorliegen der Ergebnisse erstellt die Stadtplanung eine entsprechende Rahmenplanung.

 

  1. Die Stadt Kitzingen teilt der BIMA die Rechtsauffassung der Stadt nochmals dahingehend mit, dass kein Bestandsschutz für das Areal besteht. Das Planungsrecht liegt bei der Stadt Kitzingen.

 

  1. Die Stadt Kitzingen bittet die BIMA, die vorbeschriebenen Punkte 1 – 5 unter dem Titel Hinweise in das Verkaufsexposé aufzunehmen.