TOP Ö 15.2: Hinweis von Verwaltungsrat Hartner
Förderung der Demenzservicestelle über das Stiftungsvermögen

Verwaltungsrat Hartner weist darauf hin, dass eine Förderung der Demenzservicestelle durch das Stiftungsvermögen nicht möglich sei und dies dem Stiftungszweck nicht entspreche.

 

Stadträtin Wallrapp erklärt, dass es sich dabei um einen freien Betrag handeln soll, der laut Prüfungsbericht zur Verfügung stehe und ihrer Auffassung nach hierfür verwendet werden könne. Sie bittet dies nochmals zu prüfen.