1. Ausgangslage
Die
Objekte in der Egerländer Straße 22 / 24 / 26 werden momentan vorrangig für die
Unterbringung von Obdachlosen genutzt. Die 3 Gebäude des sogenannten
Notwohngebiets sind von der Stadt Kitzingen in den 1960er Jahren als
„Schlichtwohnungen“ errichtet worden.
In
der Stadtratssitzung vom 18.11.2021 wurde ein Planungsauftrag für eine neue
Obdachlosenunterkunft gefasst. Der Neubau für ca. 30 Personen ohne Familien mit
Kindern ist im nord - östlichen Bereich des Grundstücks 6320/70 zu planen. Die
Vorplanung wurde vom Stadtrat mit Beschluss (2022/092) am 19.05.2022 bestätigt.
Neben
den 1- und 2- Bettzimmern für Obdachlose werden Räume für die soziale Arbeit in
Kitzingen errichtet. Das Gebäude beinhaltet zwei Büros und einen
Multifunktionsraum für die Sozialarbeiter. Ehrenamtliche können den großen
Begegnungsraum (Wegweiser) für Ihre Arbeit nutzen. Für den Empfang und Aufnahme
der Obdachlosen erhält der Hausmeister einen Büroraum mit einer kleinen
Werkstatt.
2. Entwurfsplanung
Gemeinsam
mit allen Beteiligten wurden die Planungen und die Rahmenbedingungen an das
Gebäude weiter diskutiert und festgelegt.
Der
Neubau der Obdachlosenunterkunft wird im bisher unbebauten nörd - östlichen
Teil des Grundstücks 6320/70 situiert. Der Massivbaukörper wird als
zweigeschossiger Winkelbaukörper geplant (Betondecken und Betonbodenplatte).
Zur wirtschaftlichen Ausnutzung des Grundstücks folgt der Winkel den
Grundstücksgrenzen im Norden und Osten. Die Außenwand wird mit modularen
Betonfertigteilen erstellt und bekommt eine erdfarbige Außenansicht.
Die
Barrierefreiheit beschränkt sich auf das Erdgeschoss. Im Erdgeschoss sind alle
Funktionen (Unterkunft Damen, Unterkunft Herren, Sozialräume und
Sanitärbereiche etc.) so geplant, dass gehandicapte Personen diese barrierefrei
nutzen können.
Die
2-geschossige Bauweise bietet Platz für 30 Personen (ohne Familien mit
Kindern).
Aufteilung
Frauen / Männer
Frauen:
Fünf Einzelzimmer und ein Doppelzimmer (7 Betten für Frauen)
Männer:
Fünfzehn Einzelzimmer und vier Doppelzimmer (23 Betten für Männer)
Beide
Geschosse werden in einen Frauenbereich und einen Männerbereich unterteilt. In
den Zimmern sind eigene Waschbecken vorgesehen, Waschmaschinenraum sowie
Sanitärbereiche und kleine Gemeinschaftsküchen sind zentral angeordnet.
Zentrale
Anlaufstelle und Kontrollpunkt ist das Hausmeister-Büro im Eingangsbereich
Erdgeschoss. Gegenüber werden die Räume für die soziale Arbeit geplant. Als
eigenständige Einheit sind im südlichen Teil des Gebäudes die Räumlichkeiten
für Ehrenamtstätigkeiten / Wegweiser situiert. Die baulichen Rettungswege sind
mit elektrischen Verriegelungssystemen gesichert. Ein zweiter baulicher
Rettungsweg ist jeweils vorhanden.
Die
Außenanlagen werden in einem notwendigen Umfang befestigt und insgesamt 6
Stellplätze, zzgl. einem barrierefreien Stellplatz errichtet
(Stellplatzverordnung). Die Erschließung erfolgt zunächst über die Egerländer
Straße. Mit der geplanten Entwicklung des südlichen Bereiches soll die
Erschließung verändert werden.
Das
Neubauvorhaben bekommt einen Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien. Auf
dem Dach wird eine Stromerzeugungsanlage installiert.
3. Kostensituation
Die Kosten für den Neubau der Obdachlosenunterkunft belaufen sich
auf insgesamt ca. 3,93 Mio. €. Die notwendigen Haushaltsmittel werden auf der
Haushaltsstelle 1.4351.9420 bereitgestellt.
Kosten gemäß DIN 276 Summe
100 Grundstück 0,00
€
200 Herrichten und
Erschließen 54.264,00
€
300 Bauwerk –
Baukonstruktion 1.610.448,12
€
400 Bauwerk – Techn.
Anlagen 1.233.030,54
€
500 Außenanlagen 161.096,25
€
600 Ausstattung und
Kunstwerke 110.949,53
€
700 Baunebenkosten 759.220,00
€
Summe KG 100 bis 700 ≈
3.930.000,00 €
Zum Zeitpunkt der Kostenschätzung von 04/2022 waren noch keine
Fachplaner für die technischen Ausbaugewerke beauftragt. Als Grundlage für die
Kostenschätzung wurde vom Architekturbüro der sog. Baupreisindex aus dem 1.
Quartal 2022 zu Grunde gelegt.
Zwischenzeitlich haben die beauftragten Fachplaner die Kosten für
die technischen Ausbaugewerke ermittelt. Diese liegen deutlich höher, als zum
Zeitpunkt der Kostenschätzung. Bei weiteren laufenden Baumaßnahmen ist diese
Entwicklung ebenfalls festzustellen. Auch hier weisen die Kosten für die
technischen Ausbaugewerke einen deutlich höheren Prozentanteil an der
Gesamt-Bausumme auf.
4. Fördersituation
Für die Errichtung einer Obdachlosenunterkunft gibt
es generell keine Förderung.
5. Weiteres
Vorgehen
Der Bauantrag für den Neubau wird im Sachgebiet 64 Bauordnung eingereicht. Die weiteren Planungen und Ausschreibungen werden erstellt. Der Baubeginn ist für das I. Quartal 2024 vorgesehen und eine Bauzeit von 1,5 Jahre ist angedacht.
1.
Vom
Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Das Projekt „Neubau der Obdachlosenunterkunft
(OLU)“ wird entsprechend der vorliegenden Entwurfsplanung umgesetzt (siehe
Anlage).
3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die weiteren
Leistungsphasen 5 - 9 an die Architekten und Fachplaner zu beauftragen.
4. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel i. H. v. 3,93 Mio. € werden auf der Haushaltsstelle 1.4351.9420 bereitgestellt.