Der Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss ist gemäß Geschäftsordnung für überplanmäßige Ausgaben bis zu 300.000 € zuständig.
Stellungnahme der Verwaltung:
In seiner Sitzung am 24.09.2024 hat der Stadtrat eine überplanmäßige Haushaltsüberschreitung bezüglich des seit dem Frühjahr 2022 in Generalsanierung befindlichen Sportzentrums Sickergrund in Höhe von 1.500.000 € beschlossen. Der Baufortschritt bei der Dreifachsporthalle ist schneller als erwartet. Bei genannter Überschreitungssumme handelt es sich um einen Bruttobetrag. Die zu entrichtende Vorsteuer wurde nicht herausgerechnet. Da die Steuer jedoch separat von der Maßnahme im Verwaltungshaushalt zu buchen ist (Hst. 5652 6412, Deckungsring 64) und die Mittel im Deckungsring die Mehrausgaben nicht auffangen kann, ist eine weitere Haushaltsüberschreitung zur Genehmigung vorzulegen.
In Summe beläuft sich der Anteil der Vorsteuer auf rd. 240.000 €. Derzeit befinden sich noch rd. 47.000 € auf der HSt. 5652 6412 (Ansatz 2024: 763.300 €; Finanzplanung 2025: 573.300 €), somit beträgt die Überschreitung rd. 193.000 €.
Die Überschreitungssumme wird sukzessive auf Etappen bereitgestellt, damit nur die tatsächlich erforderlichen Mittel gebunden werden.
Die Deckung der Überschreitung erfolgt über Ausgabeneinsparungen bei Hst. 1300 5011 – Feuerwehren, Unterhalt eigener Gebäude, Maßnahmen zum Erhaltungsaufwand in Höhe von 100.000 € sowie Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer Hst. 9000 0030 für den Rest in Höhe von 93.000 €.
1. Vom Sachvortrag 2024/190 wird Kenntnis genommen.
2. Für das Haushaltsjahr 2024 wird eine Haushaltsüberschreitung bei folgender Haushaltsstelle genehmigt:
HSt. |
Bezeichnung |
Ansatz |
Überschreitung |
VerwHh 5652 6412 Dk 64 |
Dreifachsporthalle Sportzentrum Sickergrund, Generalsanierung Halle und Umfeld; Umsatzsteuer als Vorsteuer |
763.300,00 € |
193.000,00 € |