Kläranlage Kitzingen, Kalkulation der Einschüttentgelte für Deponiesickerwasser, Fäkalschlammbeseitigung, Abwasser aus abflusslosen Gruben und Kommunaler Klärschlamm für die Jahre 2013 - 2017

Betreff
Kläranlage Kitzingen, Kalkulation der Einschüttentgelte für Deponiesickerwasser, Fäkalschlammbeseitigung, Abwasser aus abflusslosen Gruben und Kommunaler Klärschlamm für die Jahre 2013 - 2017
Vorlage
2013/269
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Auf die beiliegende Berechnung der Einschüttentgelte, die durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erstellt wurde, wird hingewiesen.

 

Der BKPV hat in seinem Bericht zur überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2007 - 2010 unter TZ 26 eine Überprüfung der Einschüttentgelte für die Kläranlage sowie die Beschlussfassung hierzu empfohlen.

 

Daraufhin wurde der BKPV beauftragt, auch die Kalkulation der Einschüttentgelte für die Kläranlage zu erstellen (die getrennte Abwassergebühr wurde vom Stadtrat bereits am 07.02.2013 beschlossen). Künftig wird die Kalkulation sowie die Beschlussfassung der getrennten Abwassergebühr und der Einschüttentgelte in einem übereinstimmenden Kalkulationszeitraum erfolgen (nächster Zeitraum 01.04.2017 - 31.03.2021).

 

Bisher festgesetzte Einschüttentgelte

1.  Deponiesickerwasser 2,60 €/m³

2.  Fäkalschlammentsorgung 24,40 €/m³

3.  Abflusslose Gruben 2,60 €/m³

4.  Kommunaler Klärschlamm  bisher keine feste Gebühr, Abrechnung nach Aufwand

5.  Sonstiges Abwasser nach Höhe des Verschmutzungsgrades

 

 

 

A)   Die Festsetzung der Einschüttentgelte erfolgt für den Zeitraum 01.12.2013 - 31.03.2017.

 

1.  Das Entgelt für Deponiesickerwasser wird auf 2,90 €/m³ festgesetzt.

2.  Das Entgelt für Fäkalschlammentsorgung wird auf 24,90 €/m³ festgesetzt.

3.  Das Entgelt für Abwasser aus abflusslosen Gruben wird auf 1,94 €/m³ festgesetzt.

4.  Das Entgelt für Kommunalen Klärschlamm wird auf 12,45 €/m³ festgesetzt.

5.  Das Entgelt für angeliefertes sonstiges Abwasser wird anhand von Untersuchun-

gen nach der Höhe des Verschmutzungsgrades festgesetzt. Als Ausgangswert dient das Abwasser aus abflusslosen Gruben mit einem Entgelt in Höhe von 1,94 €/m³.

 

B)   Die Prüfungsbeanstandung TZ 26 der überörtlichen Prüfung ist somit erledigt.