Bayer. Kommunaler Prüfungsverband Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2007 - 2010, TZ 33, 34 c), d) Beteiligungsverwaltung

Betreff
Bayer. Kommunaler Prüfungsverband Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2007 - 2010, TZ 33, 34 c), d) Beteiligungsverwaltung
Vorlage
2013/343
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

 

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat im Prüfbericht zur Prüfung der Jahres- rechnungen 2007 - 2010 folgendes festgestellt:

 

TZ 33 Anzeige an die Rechtsaufsicht

Gemäß Art. 96 Abs. 1 Nr. 2 GO sind der Rechtsaufsicht Entscheidungen der Stadt über die mittelbare und unmittelbare Beteiligung an Unternehmen mindestens sechs Wochen vor ihrem Vollzug vorzulegen. Hierbei werden die Entscheidungen der Städt. Vertreter der Stadt zugerechnet. Im Berichtszeitraum hat sich die LKW an zwei Gesellschaften beteiligt, die Beteiligung wurde in der Gesellschafterversammlung beschlossen.

 

TZ 34 c) Veröffentlichung der Geschäftsführerbezüge im Beteiligungsbericht

Die Stadt hat bei Mehrheitsbeteiligungen darauf hinzuwirken, dass jedes Mitglied des ge-schäftsführenden Unternehmensorgans vertraglich verpflichtet wird, die ihm im Geschäfts-jahr gewährten Bezüge i. S. von § 285 Nr. 9 a HGB jährlich zur Veröffentlichung im Betei-ligungsbericht mitzuteilen.

 

TZ 34 d) Forward-Zinsswapverträge der BauGmbH

Gemäß geprüftem Jahresabschluss 2010 hat die Kitzinger BauGmbH 2006 Forward-Zinsswapverträge zur Zinssicherung abgeschlossen. Die vertraglichen Vereinbarungen konnten uns jedoch nicht vorgelegt werden. Der Geschäftsführer der Kitzinger BauGmbH hat während der Prüfung erklärt, die fehlenden Unterlagen bei der Sparkasse anzufordern und die Verträge auf ihre Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen.

 

 

 

TZ 33 Anzeige an die Rechtsaufsicht

Die Anzeige an die Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Kitzingen wurde nachgeholt. Die Stadtbetriebe Kitzingen GmbH wurde gebeten, die Stadtkämmerei künftig rechtzeitig über weitere Beteiligungen zu informieren und entsprechende Unterlagen zu übermitteln, damit die Anzeige bei der Rechtsaufsicht fristgerecht erfolgen kann.

 

TZ 34 c) Veröffentlichung der Geschäftsführerbezüge im Beteiligungsbericht

Bereits zur Prüfungsbeanstandung der überörtlichen Prüfung 1998 - 2002 wurde die LKW angeschrieben und unter Hinweis auf die Transparenzvorschrift um Mitteilung der Bezüge gebeten.

Ebenso wurden der Oberbürgermeister und der Stadtrat hiervon in Kenntnis gesetzt.

Die LKW Kitzingen GmbH hat zwischenzeitlich einen neuen Vertrag mit ihrem Geschäfts- führer abgeschlossen, der bis 30.09.2016 läuft. Seitens der Stadt bzw. Stadtbetriebe GmbH wurde versäumt, im neuen Vertrag die Veröffentlichungspflicht zu vereinbaren.

 

 

 

TZ 34 d) Forward-Zinsswapverträge der BauGmbH

Die vertraglichen Vereinbarungen zur Zinssicherung zu den von der der BauGmbH abgeschlossenen Forward-Zinsswapverträgen wurden dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis vorgelegt.