Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm - Stadtumbau West; Bedarfsmitteilung 2014

Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm - Stadtumbau West;
Bedarfsmitteilung 2014
Vorlage
2013/360
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die angemeldeten förderfähigen Kosten sind die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahmen. Der Zuschuss der Regierung von Unterfranken beträgt 60 % aus den tatsächlich zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den Einzelanträgen ergeben.

Bei Konversionsmaßnahmen ist eine zusätzliche Förderung von 20 % (insgesamt 80 %)

aus dem Härtefonds möglich.

 

Ziel der Konversionsmaßnahmen ist die Entwicklung der militärischen Brachflächen nach den Handlungsfeldern des ISEK und dessen Teilfortschreibung und Zuführung zu einer neuen Nutzung und Funktion.

Durch weitere Maßnahmen werden die strukturellen und funktionalen Mängel der Altstadt erfasst, neu bewertet und Lösungen erarbeitet.

 

 

 

1.  Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm

Stadtumbau West 2014 wird für die Haushaltsjahre 2014 - 2017 wie folgt festgesetzt:

 

2014:                                            825.000 €

2015:                                         1.870.000 €

2016:                                         1.435.000 €

2017:                                         1.555.000 €

Gesamt 2014 - 2017:               5.685.000 €

 

2.  Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.