Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 Eselsberg Süd

Betreff
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 Eselsberg Süd Antrag der UsW-Stadtratsfraktion zur Behandlung des Antrages vom 28.11.2012 im Stadtrat gemäß § 26 der Geschäftsordnung
Vorlage
350/2012/1
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
Referenzvorlage

1.    Ausgangsituation

Der Antrag der UsW-Stadtratsfraktion zur Änderung des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung am 13.12.2012 nicht behandelt. Hintergrund ist zum einen eine Petition sowie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Herrn Oberbürgermeister, beide durch die CSU-Stadtratsfraktion veranlasst (s. Anlage). Beide wurden durch die jeweiligen Behörden zurückgewiesen. Somit kann der Antrag erneut behandelt werden.

 

2.    Antragsbegründung der UsW:

Der vorhandene Bebauungsplan Eselsberg Süd hat in seiner planerischen Darstellung und den enthaltenen Festsetzungen nur noch wenig mit den tatsächlich vorhandenen Ausführungen gemein, insbesondere ist durch Aufgabe des Planungszieles „Schaffung einer Kleingartenanlage“ ein wesentliches Element des Bebauungsplanes vollständig weggefallen.

 

Die dafür vorgesehenen Flächen wurden zu öffentlichen Grünflächen umgewandelt und Teilbereiche von der Stadt Kitzingen teils als privates Gartenland bzw. Bauland veräußert.

 

Im B-Plan dargestellte verkehrliche Erschließungsanlagen wie Straße, Wendehammer Stellplätze für Kleingartenanlagennutzer etc. sind gänzlich entfallen bzw. zwischenzeitlich durch die neuen Entwicklungen völlig obsolet.

 

Auch die Parzellierung und künftige Nutzung der noch im Besitz der Stadt Kitzingen befindlichen Restflächen der aufgegebenen Kleingartenanlage ist nicht hinreichend genau geklärt bzw. im B-Plan dargestellt.

 

Ebenso spielt die Lärmproblematik von Nordtangente und Bahn eine wesentliche Rolle für die Bewohner des Baugebietes, eine sehr wichtige Rolle, die aber im derzeit rechtsverbindlichen B-Plan nicht gewürdigt ist.

 

Die Grundzüge der Planung haben sich insgesamt sehr bedeutsam geändert und sind in wesentlichen Teilen bereits deutlich verletzt. Nebenbei sind deswegen bereits unter einigen beteiligten Anliegern Neiddebatten und Streitereien entstanden.

 

Auch um möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Stadt und Anliegern entgegenzuwirken, besteht aus Sicht der UsW-Stadtratsfraktion dringender Handlungsbedarf zur Neuregelung des Bebauungsplanes.

 

Die UsW-Stadtratsfraktion bittet Sie daher um dringende Behandlung des Antrages im Stadtrat und die sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen des Stadtrats um Zustimmung.

 

 

3.    Stellungnahme der Verwaltung:

 

Schon die Verwaltung hat mit Antrag vom 05.10.2011 die Änderung des Bebauungsplans vorgeschlagen. Ein Einleitungsbeschluss zur Änderung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 60 „Eselsberg Süd“ 1. Änderung ist am 24.11.2011 in der öffentlichen Sitzung im Stadtrat behandelt worden.

 

In dieser Sitzung ist seitens der Verwaltung (sowohl im Sachvortrag als auch in den Wortbeiträgen) auf die veränderten Rahmenbedingungen (Nachfrage Kleingärten/Stellplätze und Erschließung) und die Planungserfordernisse hingewiesen worden.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung den Antrag der Stadtverwaltung mehrheitlich abgelehnt (Anlage 2).

 

Im Haushalt sind aktuell keine Mittel für ein Änderungsverfahren eingestellt. Diese Mittel und die Kostentragung sind ebenfalls zu entscheiden.

 

 

 

1.         Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.         Der Bebauungsplan Nr. 60 Eselsberg Süd ist hinsichtlich der Nutzung mit einer Kleingartenanlage, der Abgrenzung zwischen öffentlichen und privaten Grundstücksbereichen, der ursprünglich geplanten Ausführung und der tatsächlichen Notwendigkeit von Erschließungsanlagen wie Straße und Wendehammer, der Regelung der Bebauung privater Grundstücke von Gebietscharakter in wesentlichen Teilen nicht mehr zutreffend und deswegen auf einen der tatsächlichen Nutzung und dem wirklichen Gebietscharakter entsprechenden aktuellen Stand zu ändern.