1.
Ausgangslage
a) Anfang 2010 erfolgte die Kenntnisgabe der Vorentwurfsplanung für den 6-streifigen Ausbau des Abschnitts Mainbrücke Dettelbach bis westlich Anschlussstelle Wiesentheid erfolgte durch die Autobahndirektion Nordbayern.
b) Mitte 2009 erfolgte die Durchführung einer europaweiten Ausschreibung für die nachfolgende Genehmigungsplanung durch die Autobahndirektion Nordbayern. Der Abschluss der Ausschreibung fand im September 2009 statt.
c)
Mit Schreiben vom
d)
Mit Schreiben vom
e) Im Herbst 2010 soll laut Autobahndirektion Nordbayern voraussichtlich die Festsetzung des rechtsverbindlichen Umgriffs für den 6-streifigen Ausbau durch Planfestsetzung erfolgen.
2.
Stellungnahmen
der Verwaltung
a)
Sachgebiet
61 - Stadtplanung
Das Sachgebiet Stadtplanung hat keine Einwände gegen den vorliegenden Entwurf der Genehmigungsplanung, weist die Autobahndirektion Nordbayern jedoch auf folgende Punkte hin:
aa) Bodendenkmäler
Im Bereich südlich der bestehenden bzw. geplanten Autobahntrasse befinden sich Bodendenkmäler. Die genaue Lage und Abgrenzung ist beim Landesamt für Denkmalpflege einzuholen.
ab) FFH-Schutzgebiet
Angrenzend an den Verlauf der geplanten künftigen Autobahntrasse ist ein großräumiges FFH-Schutzgebiet festgesetzt.
ac) Lkw-Stellplätze an der Staatsstraße 2271
Am
Für eine Lösung des Themas „Lkw-Stellplätze“ im unmittelbaren Unfeld der Autobahn ist die Direktion Nord nicht zuständig.
Das Problem der parkenden Lkw an der St 2271 Kitzingen - Schwarzach, ist dort aber sehr wohl bekannt und wird durch bauliche Maßnahmen direkt an der Autobahn begleitet.
Im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 sollen bis zum Jahr 2025 ca. 244 neue Lkw-Stellplätze an der Autobahn wie folgt errichtet werden:
Würzburg Süd: 60
Theilheim: 50
Steigerwaldhöhe (bei Ausfahrt Wiesentheid): 41
Heuchelheim (kurz vor Schlüsselfeld): 93
Für
die Rastanlage Steigerwaldhöhe besteht bereits Baurecht. Diesbezüglich wird
seitens der Autobahndirektion geprüft, ob diese Maßnahme vorgezogen werden
kann.
Gleichzeitig prüft das Straßenbauamt, inwieweit die ehemalige Betankungsfläche im Klosterforst als Lkw-Parkplatz, ggf. in gemeinsamer Nutzung als Pendlerparkplatz für Pkw, in einer Übergangslösung genutzt werden kann.
b)
Sachgebiet
63 -
Die durch die
Autobahndirektion Nordbayern übergebenen Lagepläne, mit Stand vom
Die weiterführenden Pläne bis zur Autobahnanschlussstelle Wiesentheid berühren nicht mehr die Gemarkungen der Stadt Kitzingen.
Folgende öffentliche Verkehrs- und Entwässerungsanlagen der Stadt Kitzingen sind von der vorliegenden Planung betroffen:
ba) Neuanbindung öffentlicher Feld- und Waldweg,
Flst.-Nr. 144, Gemarkung Klosterforst, an die Gemeindeverbindungsstraße (GVS)
Mainsondheim – Albertshofen (zwischen
km 307+000 und 307+100 südlich der Autobahntrasse)
Die neu gewählte Trassenführung wird begrüßt. Sie stellt ohne Frage einen Beitrag zur Verbesserung der Sichtverhältnisse für den einfahrenden landwirtschaftlichen Verkehr auf die GVS zum Altbestand dar.
Dis
Stadt Kitzingen bittet den Vorhabensträger um Mitteilung des „Ausbaustandards des Feld- und
Waldweges“ für die Neuanbindung.
bb) Neuanlage eines Entwässerungsgrabens am
öffentlichen Feld- und Waldweg, Flst.-Nr. 144, Gemarkung Klosterforst, zwischen
km 306+600 und 307+140 südl. der Autobahntrasse
Die Neuanlage des Entwässerungsgrabens wird begrüßt und als notwendig erachtet.
Die Dimensionierung sowie die nötigen Nachweise sind im Zuge des Planfeststellungsverfahrens mit der Unteren Wasserrechtsbehörde durch den Vorhabensträger abzustimmen.
bc) Anbindung des Wirtschaftsweges, Flst.-Nr.
85, Gemarkung Klosterforst, bei km 307+760 südl. der Autobahntrasse
Die Anbindung des befestigten Feldweges ist gemäß der Planung bituminös befestigt auszuführen.
Die neue Ausbaubreite ist an den Bestand anzupassen.
bd) Neubau öffentlicher Feld- u. Waldweg
einschl. Entwässerungsgraben als Ersatz für öffentlichen Feld- und Waldweg,
Flst.-Nr. 80/1, zwischen km 307+760 und 307+300 südl. der Autobahntrasse
Der Neubau des Weges gemäß Planung mit geschotterter Fahrbahn wird als ausreichend erachtet.
Die „Ausbaustandards des Feld- und Waldweges“ sind uns durch den Vorhabensträger mitzuteilen.
Die Neuanlage des geplanten Entwässerungsgrabens stellt eine Verbesserung der Wegeentwässerungssituation in diesem Bereich dar und wird begrüßt.
be) Verlegung Waldweg zwischen km 308+000 und
308+200 südl. der Autobahntrasse
Der Waldweg befindet sich in der Baulast des Freistaates Bayern (Staatsforsten).
Der
Vorhabensträger wird gebeten, die Verlegung mit dem Baulastträger technisch
abzustimmen.
bf) Neutrassierung der GVS St 2271
– Mainsondheim zwischen km 308+200 und 309+600 mit Neubau des Brückenbauwerkes
BW 308a nördlich und südlich der Autobahntrasse
Die GVS wurde im Jahr 2008 in Kooperation mit der Stadt Dettelbach nördlich und südlich des bestehenden Brückenbauwerkes neu gebaut.
Am
Die Stadtverwaltung Dettelbach trägt die Meinung der Stadtverwaltung Kitzingen mit, dass über die in den Plänen dargestellte neue Trassierung der GVS St 2271 – Mainsondheim eine wesentliche Umplanung durch den Vorhabensträger bis zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens erforderlich ist.
Der vorgelegte Entwurf sieht eine wesentliche Erhöhung der Kurvigkeit der Strecke vor, die durch die Verlegung des Brückenbauwerkes um ca. 500 m in Richtung der Autobahnanschlussstelle Kitzingen/Schwarzach hervorgerufen wird.
Die Stadtverwaltungen Dettelbach und Kitzingen werden mit dem Vorhabensträger Kontakt aufnehmen und um einen alternativen Standort für das Brückenbauwerk einschl. eine dementsprechend angepassten Trassenführung der GVS bitten.
Ebenso werden die Stadtverwaltungen den Vorhabensträger darauf hinzuweisen, dass eventuelle Rückforderungen von Zuwendungen bedingt durch die Neutrassierung der GVS, die der Stadt Dettelbach und der Stadt Kitzingen entstehen könnten, durch den Vorhabensträger zu tragen sind.
bg) Autobahnanschlussstelle Kitzingen /
Schwarzach
Die Entwurfsplanung sieht eine Aufweitung des Auf- und Abfahrtsohres in Fahrtrichtung Nürnberg vor.
Zur Planung liegen aus technischer Sicht keine Einwände vor. Ebenso ist die Verlegung des Auf- und Abfahrtsohres in Fahrtrichtung Würzburg auf die Gegenseite zu jetzigen Bestand aus technischer Sicht sinnvoll.
Im Bereich der Autobahnanschlussstelle Kitzingen/Schwarzach ist ein Pendlerparkplatz mit Lkw-Stellplätzen seit längerem gewünscht (siehe Punkt 2a ac des Sachvortrages).
Als Standort könnten die Flächen, die beim Rückbau des Auf- und Abfahrtsohres in Fahrtrichtung Würzburg entstehen, dienen.
Aus dem Kitzingen Stadtrat wurde im Juli 2010 der Wunsch geäußert, auf diesen Flächen nach Möglichkeit einen Werbepylon der Stadt zu errichten.
3.
Resümee
Die seitens der Autobahndirektion Nordbayern vorgelegte Planung des sechsstreifigen Ausbaues der Bundesautobahn A 3 im Abschnitt östlich der Mainbrücke Dettelbach bis zur Autobahnanschlussstelle Wiesentheid soll eine bessere Bewältigung des Verkehrs auf der Bundesautobahn A 3 bewirken und kann innerhalb der Stadt Kitzingen ebenfalls zur einer Reduzierung des überörtlichen Durchgangsverkehres beitragen.
Als wichtigste
Anregungen an die Autobahndirektion Nordbayern sollte nach Meinung der
Verwaltung die Änderung der Planung im Bereich der Neutrassierung der GVS
St 2271 – Mainsondheim sowie die Anlage eines Pendlerparkplatzes in
unmittelbarer Nähe zur Autobahnanschlussstelle Kitzingen/Schwarzach vor
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens mitgeteilt werden.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens, das laut Autobahndirektion Nord für Herbst 2010 vorgesehen ist, wird die Stadt Kitzingen erneut beteiligt und um Stellungnahme gebeten werden.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat nimmt die von der Verwaltung gegebenen Hinweise während der Abstimmung zur Genehmigungsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese der Autobahndirektion Nordbayern mitzuteilen.
3. Angemerkt wird, dass eine erneute Beteiligung der Stadt Kitzingen mit der Möglichkeit zur weiteren Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgen wird.