Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit gemäß Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG für eine zweite Hortgruppe im "Spielraum" ab der Fertigstellung des Hortneubaus

Betreff
Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit gemäß Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG für eine zweite Hortgruppe im "Schülerhort Spielraum" ab der Fertigstellung des Hortneubaus
Vorlage
180a/2010
Aktenzeichen
13-422/1
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
Referenzvorlage

 

1.    Geschichte des Schülerhortes (Kurzabriss):

 

1.1    Entstanden aus der Schülerbetreuung des Vereines Spielraum e. V. = Studenten aus Würzburg, am Galgenwasen (Nachmittagsbetreuung für Grund- und Hauptschüler etc.).

 

1.2    Umstellung der staatlichen Förderung

Ø      staatl. Zuschüsse für Personal nur noch für genehmigte Horte, die das Raumprogramm erfüllen

Ø      deshalb Suche nach neuen Räumen, Antrag auf Hortgenehmigung für die Flugplatzstraße 40 (25 Hortplätze), September 2003

 

1.3    Trägerwechsel zum 01.09.2007:

vom Verein Spielraum e. V. zur Haus Marienthal gGmbH

Aufstockung von 25 auf 28 Hortplätze ab Oktober 2008

 

1.4    Januar 2009:

Wasserschaden im Gebäude Flugplatzstraße, Umzug in das Frida-von-Soden-Haus, Betriebserlaubnis hier läuft bis 31.08.2011

 

1.5    Sommer/Herbst 2010:

Abriss des Gebäudes in der Flugplatzstraße, Antrag auf Neubau

 

 

2.    Belegungszahlen direkt im Vergleich

Schülerhort Spielraum:                                        Anmeldung g Endabrechnung

 

Antrag für 2006/07:

17 Kinder

/   71 h täglich

Eingereichte Endabrechnung:

Mittelwert 15,8 Kinder

/   63 h Mittelwert

 

Antrag für 2007/08:

12 Kinder

/   53 h täglich

Eingereichte Endabrechnung:

Mittelwert 20,4 Kinder

/   95,83 h Mittelwert

 

Antrag für 2008/09:

18 Kinder

/   88 h täglich

Eingereichte Endabrechnung:

Mittelwert 27,3 Kinder

/ 133,92 h Mittelwert

 

Antrag für 2009/10:

26 Kinder

/ 129 h täglich

Eingereichte Endabrechnung: Liegt noch nicht vor.

 

 

Antrag für 2010/11:

30 Kinder

/ 147 h tägl. = Vollbelegung

ab dem 1. Tag, 15-20 weitere Anfragen mussten abgelehnt werden.

 

 

3.    Örtliche Bedarfsplanung der Gemeinden, Art. 7 BayKiBiG

 

Art. 7 Abs. 1 Sätze 1 und 3:

1Die Gemeinden entscheiden, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote anerkennen.

3Die Gemeinden haben die Entscheidung nach Satz 1 entsprechend den örtlichen Gegebenheiten regelmäßig zu aktualisieren.

 

Art 7 Abs. 2 Sätze 1 und 3:

1Die Gemeinde bestimmt, welche bestehenden Plätze für die Deckung des örtlichen Bedarfs notwendig sind und welcher jeweilige Bedarf noch ungedeckt ist.

 

3Die Entscheidung über die Bedarfsnotwendigkeit ist den betroffenen Trägern durch Verwaltungsakt bekannt zu geben.

 

In den Ausführungen zu diesem Artikel wird noch speziell darauf hingewiesen, dass bereits belegte Plätze und Wartelisten grundsätzlich als Bedarf anzusehen sind, weiter muss eine Bedürfniserhebung bei den Familien/Eltern erfolgen und die dabei gewünschten Plätze mit in die Bedarfsfeststellung eingerechnet werden.

 

Dieses Vorgehen erfolgte 2005 und 2007 (siehe nächster Absatz), seitdem hat sich gerade im Bereich Schulkindbetreuung sehr viel in Bayern und auch in Kitzingen verändert:

1.      Mittags- und Hausaufgabenbetreuung bis 16 Uhr in beiden Kitzinger Grundschulen durch deren Fördervereine,

2.      Ganztagsklassen (Unterricht Mo bis Do bis 15:30 Uhr) in der Hauptschule Kitzingen-Siedlung, seit September 2009 auch in der Grundschule Kitzingen-Siedlung,

3.      Offene Ganztagsbetreuung in der D.-Paul-Eber-Schule ab September 2010, derzeit ca. 60 Anmeldungen,

4.      Altersöffnung etlicher Kindergärten nach unten, d. h. Einrichtung von Krippenplätzen für ca. 1- bis 3-Jährige.

Dadurch wäre bei ein- und zweigruppigen Kindergärten die Altersspanne zu groß, wenn weiter auch eine Schulkindbetreuung angeboten würde – deshalb hier teilweise  Rückgang der Betreuungsplätze.

 

Die Stadt Kitzingen führte im Rahmen der vom Landratsamt Kitzingen initiierten Grunddatenerhebungen sowie mit eigenen Elternbefragungen in allen Einrichtungen die  „örtliche Bedarfsplanung für 2006“ (in 2005) und die  „örtliche Bedarfsplanung 2008“ (Ende 2007) durch.

 

 

4.    Es wurden folgende Daten für die Schulkindbetreuung festgestellt:

 

„KfA-Anträge“ sind die Anträge der Einrichtungen auf Abschlagszahlungen für das neue KiGa-Jahr für die kindbezogene Förderung aufgrund der im August/September bereits vorliegenden Anmeldungen.

 

A)     Belegungsstand 1. März 2006:

Kitzinger Kindergärten:                                                      19 Schulkinder

Hort „Spielraum“:                                                               20 Schulkinder

Mittagsbetreuung St. Hedwig-Schule (seit 1999):             17 Schulkinder

insgesamt                                                                          56 Schulkinder

 

B)     Belegungsprognose September 2006:

Kitzinger Kindergärten:                                                      36 Schulkinder

Hort „Spielraum“:                                                               17 Schulkinder

Mittagsbetreuung St. Hedwig-Schule:                               20 Schulkinder

insgesamt                                                                          73 Schulkinder

 

C)    KfA-Anträge ab September 2007:

Kitzinger Kindergärten:                                                      63 Schulkinder

Hort „Spielraum“:                                                               12 Schulkinder

St. Hedwig-Schule + Grundschule Siedlung (neu):    25 + x Schulkinder

insgesamt                                                                  100 + x Schulkinder

 

D)    Bedarfserhebung 2008:

85 Plätze

plus 50 Plätze an den Grundschulen                               = 135 Plätze

 

E)     KfA-Anträge ab September 2008:

Kitzinger Kindergärten:                                                      59 Schulkinder

Hort „Spielraum“:                                                               18 Schulkinder

St. Hedwig-Schule + Grundschule Siedlung:           40 + 40 Schulkinder

insgesamt                                                                        157 Schulkinder

 

F)     KfA-Anträge ab September 2009:

Kitzinger Kindergärten:                                                      50 Schulkinder

Hort „Spielraum“:                                                               26 Schulkinder

St. Hedwig-Schule + Grundschule Siedlung:    ca. 50 + 40 Schulkinder

insgesamt                                                                        166 Schulkinder

plus eine Ganztagsklasse GS Siedlung:                           21 Schulkinder

 

G)    KfA-Anträge ab September 2010:

Kitzinger Kindergärten:                                                      67 Schulkinder

Hort „Spielraum“:                                                               30 Schulkinder

St. Hedwig-Schule + Grundschule Siedlung:    ca. 50 + 45 Schulkinder

insgesamt                                                                        192 Schulkinder

plus zwei Ganztagsklassen GS Siedlung:                        38 Schulkinder

 

 

5.    Prognose über 2010 hinaus

 

Aus den Zahlen unter Punkt 4 sieht man ganz deutlich, wie massiv seit dem Jahr 2006 die Betreuung von Schulkindern in Kitzingen gestiegen ist: von 56 Kindern 2006 auf 192 + 38 = 230  angemeldete Kinder für das Schuljahr 2010/11, dabei sind die Ganztagsange-bote der Hauptschulen hier noch gar nicht mit eingerechnet.

 

Die Zahlen der Endabrechnungen zeigen weiterhin, dass etliche Schüler noch im Laufe des Schuljahres dazukommen, die Anmeldungen zum Schulbeginn betragen nur rund 60 – 70 % der dann tatsächlich zu betreuenden Kinder (gilt mittlerweile für fast alle Einrichtungen).

 

Für 2010/11 musste der Hort 15 bis 20 Anfragen zurückweisen, da alle Plätze voll belegt sind. Er hätte also mind. 45 bis 50 Plätze vergeben können für die laufende Betreuung.

 

Weiter kommen jedes Jahr neue Anfragen an den Hort, die Betreuung der Schüler der Ganztagsklassen zu ergänzen, d. h. die Eltern suchen nach einer Betreuungsmöglichkeit Mo – Do von 15:30 bis 18 Uhr, Freitag von 13 bis 18 Uhr und in den Ferienwochen.

Diese Betreuung könnte der Hort übernehmen, wenn er die entsprechenden Räume dazu hätte. Im Frida-von-Soden-Haus verfügt der Hort über rund 214 qm, im Johann-Sander-Haus (Flugplatzstraße) waren es rund 195 qm (für 25 Plätze).

 

Bei 56 Plätzen, für die bereits jetzt der Bedarf aufgrund der vorliegenden Anmeldungen und Nachfragen zuzüglich der Belegungssteigerung in den kommenden Jahren bis zur Fertigstellung des Neubaus (weitere Ganztagsklassen, kontinuierliche höhere Nachfrage) nachgewiesen ist, sieht das Raumprogramm „altersgemischte Einrichtung“, das für Horte gilt, einen förderfähigen Raumbedarf von 397 qm vor. Die Planung des Neubaus sieht eine förderfähige Fläche von ca. 375 qm vor (plus Nebenräume).

Die Planung ist also im geforderten Bereich.

 

 

 

Die Stadt Kitzingen erkennt für den Schülerhort Spielraum, Betriebsträger Haus Marienthal gGmbH, 97421 Schweinfurt, die Bedarfsnotwendigkeit gemäß Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG für

 

56 Hortplätze

 

ab Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus für den Schülerhort in der Flugplatzstraße 40, Kitzingen unbefristet an.