Änderung der Budgetierungsrichtlinien

Betreff
Änderung der Budgetierungsrichtlinien
Vorlage
2015/193
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die Budgetierungsrichtlinien vom 01.11.2008 wurden überarbeitet.

So wurde aktualisiert, dass die Budgets gesammelt an dem vom Oberbürgermeister festgelegten Termin dem Stadtrat vorzulegen sind (Nr. I. 4 und 5).

 

Neu aufgenommen wurde:

dass der Budgetverantwortliche dem Stadtrat die inhaltlichen und wirtschaftlichen Ziele des Budgets mit der jährlichen Festlegung der Budgetsumme mitteilt (Nr. I. 7) und

 

dass der Budgetverantwortliche statt jährlicher Berichte an das Rechnungsprüfungsamt die erreichten Ziele mit Vorlage der Budgetabrechnung dem Stadtrat bzw. dem Ober-

bürgermeister erläutert (Nr. II. 6 b).

 

Auf Wunsch von Budgetverantwortlichen wurde festgehalten, dass die Mittelanforderungen für den Haushaltsplan über den Budgetverantwortlichen der Stadtkämmerei zugeleitet werden (Nr. II 2 f).

 

Wegen der Einführung des Zentralen Gebäudemanagements war ebenfalls eine Änderung erforderlich (Nr. II 4).

 

Muster für eine einheitliche Gestaltung der Sitzungsvorlagen sind als Anlage 1 und 2 den Richtlinien beigefügt worden.

 

Die Budgetierungsrichtlinien werden wie in der Anlage beigefügt geändert.