Die Objektentwicklung Wittmann UG, vertreten durch Herrn Wittmann und
die Stadt Kitzingen hatten sich auf die Erstellung einer Rahmenvereinbarung zur
ganzheitlichen Entwicklung der Liegenschaft „Marshall Heights“ verständigt.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung war die einvernehmliche Vorgehensweise für
eine geordnete und städtebaulich vertretbare zivile Nachnutzung der gesamten
Liegenschaft.
Die zu vereinbarende Vorgehensweise beinhaltete die von der
Objektentwicklung Wittmann UG gewollte zügige Entwicklung (Vermarktung) der
sogenannte Texashäuser (zuzüglich einzelner Geschossbauten) am westlichen
Gebietsrand und gleichzeitig die Formulierung von Entwicklungsmöglichkeiten für
den restlichen Teilbereich. Die Rahmenvereinbarung ist als „informelle Planung“
im Sinne eines Konzeptes zu verstehen. Auf der Grundlage könnten alle weiteren
vertiefenden Planungen, Untersuchungen und Gutachten erstellt und daraus ein
Bauleitplanverfahren (B-Plan) entwickelt werden.
In der Sondersitzung des Stadtrates am 18.06.2015 haben sich die
Objektentwicklung Wittmann UG, Herr Wittmann und die Stadt Kitzingen öffentlich
zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit dieser Zielrichtung bekannt.
Die Gespräche und Abstimmungen zur Erstellung der Rahmenvereinbarung
können nach dem derzeitigen Stand als gescheitert angesehen werden. Die
Vorstellungen über die zu vereinbarenden Inhalte sind zu unterschiedlich als
das eine Einigung möglich erscheint.
Auch die Einbindung der Vertreter der Regierung Unterfanken und die
Bereitschaft zur Fördermittelgewährung zur Erstellung der Rahmenvereinbarung
brachten kein anderes Ergebnis.
Um der Objektentwicklung Wittmann UG dennoch die zügige Vermarktung der
Bestandsgebäude am westlichen Gebietsrand zu ermöglichen soll nunmehr ein
Erschließungsvertrag als Grundlage für die gesicherte Erschließung und
Übernahme der Anlagen durch die Stadt Kitzingen erarbeitet werden
(Gebietsumgriff siehe Anlage).
Die Planungen und Abstimmungen zur Entwicklung der verbleibenden (Rest)Fläche
werden zurückgestellt.
Aktuell verständigen sich die Vertreter der Objektentwicklung Wittmann
UG und der Stadt über den ersten konkreten Entwicklungsabschnitt
(Gebietsumgriff) und die zu leistenden Maßnahmen zur Ertüchtigung der Anlagen.
Dabei wird vom Qualitätsstandart ausgegangen, wie bei vergleichbaren
Liegenschaften (z. B. conneKT).
Im Stadtrat am 12.11.2015 erfolgt hierzu die Vorberatung. Die
Entscheidung soll in der Sondersitzung des Stadtrates am 03.12.2015 fallen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen
2. Auf die Erstellung einer Rahmenvereinbarung zur ganzheitlichen Entwicklung der Liegenschaft Marshall Heights zwischen der Objektentwicklung Wittmann UG, vertreten durch Herrn Wittmann, Kitzingen und der Stadt Kitzingen wird vorerst verzichtet.
3. Die Stadt Kitzingen erarbeitet mit der Objektentwicklung Wittmann UG, vertreten durch Herrn Wittmann, Kitzingen einen Erschließungsvertrag für einen ersten Abschnitt der Liegenschaft Marshall Heights (Anlage 1) als Grundlage für die Übernahme der Erschließungsanlagen durch die Stadt.
4.
Die über
den ersten Abschnitt hinausgehende Entwicklung der Marshall Heights erfolgt in
weiteren, noch festzulegenden Abschnitten und nur dann, wenn mindestens 75% des
vorangegangenen Abschnittes realisiert sind und die Erschließung gesichert ist.
Über dieses Vorgehen ist zwischen der
Objektentwicklung Wittmann UG und der Stadt Kitzingen eine Vereinbarung zu
erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.