Richtlinien zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in Bayern; Kommunalinvestitionsprogramm - Maßnahmen zur Bewerbung

Betreff
Richtlinien zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in Bayern; Kommunalinvestitionsprogramm - Maßnahmen zur Bewerbung
Vorlage
2015/265
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Das Bayer. Staatsministerium hat ein Sonderförderprogramm "Kommunalinvestitionspro-

gramm" zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in die örtliche Infra-

struktur aufgelegt. Die Förderhöhe beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten, die Baga-

tellgrenze wurde auf 50.000 € festgesetzt.

 

Gefördert werden Investitionen folgender Bereiche:

-       die Energetische Sanierung sowie Maßnahmen zum Abbau baulicher Barrieren von

Kommunalen Einrichtungen der Schulinfrastruktur, der Weiterbildung, Kommunalen

sozialen Einrichtungen und Verwaltungsgebäuden

 

-       Städtebauliche Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum und zur

Revitalisierung von innerörtlichen Leerständen

 

Der Bewerbungsbogen muss bis zum 15.02.2016 bei der Regierung von Unterfranken vor-

liegen. Der Förderantrag ist nach Aufnahme in das Kommunalinvestitionsprogramm bei der Regierung einzureichen.

Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2018 vollständig abgenommen werden, der Ver-

wendungsnachweis ist bis spätestens 30.06.2019 vorzulegen.

 

Für die vorgeschlagenen Maßnahmen Rathaus (Nr. 2), Kaiserstr. 17 (Nr. 4), Alte Synagoge (Nr. 5), Luitpoldbau (Nr. 6) und Bauhof (Nr. 7) hätte eine Aufnahme ins Kommunalinvesti-

tionsprogramm den Vorteil, dass es hierfür zur Zeit keine anderen Förderprogramme gibt,   d. h. deren Umsetzung ist ansonsten komplett mit Eigenmitteln zu finanzieren.

 

Bei der Kaiserstr. 17 spricht sich die Verwaltung für den Abbruch und einen Neubau aus, da sich eine Sanierung als unwirtschaftlich erweist.

 

Die Maßnahmen Dreifachturnhalle Sickergrund (Nr. 1) und Grund- und Mittelschule Siedlung (Nr. 3) können auch nach "Art. 10 FAG" (Fördersatz z. Zt. 42 %) gefördert werden.

 

Für die Erneuerung der Beleuchtungen (LED-Leuchten Nrn. 5 und 9) gibt es ein Sonderför-

derprogramm "Klimaschutzmaßnahmen" (Fördersatz 25 - 35 %).

 

Die Sanierung der Anwesen Eisgasse 6 (Nr. 8) und Obere Bachgasse 26 (Nr. 10) zu Wohn-

zwecken könnten für das Programm "Wohnungspakt Bayern" (Fördersatz noch nicht be-

kannt) oder im Rahmen der Städtebauförderung "Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge" (Fördersatz 90 %) angemeldet werden.

 

Die genannten Fördersätze beziehen sich bei allen Förderprogrammen auf die zuwendungs-

fähigen Kosten, eine zusätzliche Förderung zum Kommunalinvestitionsprogramm ist nicht möglich (Kumulierungsverbot).

 

Für folgende Maßnahmen wird im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms eine Bewerbung bei der Regierung von Unterfranken vorgelegt:

 

Priori-                   Maßnahme

  tät

geschätzte

Gesamtkosten

1.    Dreifachturnhalle Sickergrund;

       Flachdachsanierung (förderfähig schulischer Anteil)

2.    Rathaus-Alt- und Neubau;

       Fenstertausch

3.    Grund- und Mittelschule Siedlung;

       Erneuerung der Heizanlage

       Einbau von Aufzügen

4.    Kaiserstr. 17;

       Abbruch u. Neubau Verwaltungsgebäude

5.    Alte Synagoge;

       Erneuerung der Beleuchtung (LED-Leuchten)

       Einbau Klimaanlage

       Erneuerung der Heizanlage/Lüftung

       Hebebühne/Rampe

 

400.000 €

 

400.000 €

 

 

90.000 €

150.000 €

1.350.000 €

 

 

50.000 €

95.000 €

155.000 €

40.000 €

 

 

 

Priori-                   Maßnahme

  tät

geschätzte

Gesamtkosten

 

6.    Luitpoldbau - VHS u. Stadtbücherei;

       Barrierefreier Umbau

7.    Bauhof und Stadtgärtnerei;

       Erneuerung der Heizanlage

8.    Eisgasse 6 in Repperndorf;

       Sanierung zu Wohnzwecken

9.    Friedrich-Bernbeck-Schule;

       Erneuerung der Beleuchtung (LED-Leuchten)

10.  Obere Bachgasse 26;

       Sanierung zu Wohnzwecken

 

170.000 €

 

120.000 €

 

300.000 €

 

120.000 €

 

3.000.000 €