Raumbedarf St. Hedwig Grundschule Kitzingen

Betreff
Baumaßnahme Deusterhalle / Raumbedarf St. Hedwig Grundschule Kitzingen
Prüfung und Einplanung von zusätzlichen Räumlichkeiten an der St.-Hedwig-Grundschule Kitzingen beim Bau der beschlossenen Zweifeldsporthalle an der Schule
- Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 17.11.2015
Vorlage
2015/267
Aktenzeichen
13
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

I. VORBEMERKUNGEN

 

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 05.02.2015 wurde die Grundsatzentscheidung über die Errichtung einer Zweifeldsporthalle (nach Standardraumprogramm) im Deusterpark gefasst. Dieser Beschluss umfasste den Abbruch der jetzigen Einfeldhalle sowie die Errichtung der neuen Halle.

 

Mit SR-Beschluss vom 23.07.2015 wurde im Rahmen eines Architektenwettbewerbs das Büro Klein & Sänger mit dem Abbruch der bestehenden Einfeldhalle und dem Neubau einer Zweifeldhalle (Standardraumprogramm) beauftragt, zunächst die Leistungsphasen 1 und 2.

 

Am 09.11.2015 fand ein erstes Sondierungsgespräch gemeinsam mit Vertretern des politischen Gremiums (Sportreferenten, Schulreferenten, Integrationsreferentin), den zuständigen Stellen aus der Verwaltung, des Planungsbüros sowie den künftigen Nutzern (Schulleitungen, Förderverein der St. Hedwig Grundschule) statt. Im Verlauf des Gesprächs wurde seitens der Nutzer nochmals die Raumnot an der St.-Hedwig-Grundschule angesprochen und die mögliche Erweiterung der Baumaßnahme „Errichtung Deustersporthalle“ um geeignete Räumlichkeiten für die Schule.

 

Schließlich gingen ein Antrag der SPD-Fraktion (17.11.15) sowie Schreiben des Schulamtsleiters (18.11.15) und der Schulleitung (an die RvU vom 24.11.15) ein. Allen Schreiben gemeinsam ist das dringende Anliegen, auf die konkreten und dringenden Raumbedarfe - über den Sportunterricht hinaus - an der St.-Hedwig-Schule hin zu weisen und nach Möglichkeit Rechnung zu tragen, bevor mit dem Sporthallenbau unveränderliche Fakten geschaffen werden.

 

Vor diesem Hintergrund ist diese Beschlussvorlage als „letzte Möglichkeit zur Weichenstellung“ für die Schulentwicklung an der St. Hedwig-Schule sowie für den konkreten Planungsauftrag an das Architekturbüro zu verstehen.

 

Beim Termin am 09.11.15 wurde nämlich deutlich, dass es neben der Frage der zusätzlichen Schulbedarfe auch noch unterschiedliche Vorstellungen zur Sporthallengröße gab und gibt. Dies wiederum vor dem Hintergrund, dass bei einer größer dimensionierten Halle z.B. der Handballsport eine weitere Spielfläche (etwa im Falle der Generalsanierung Sickergrund) hätte. Welche zusätzlichen Kosten diese unterschiedlichen Grund- und Höhenmaße auslösen, wird seitens der Planer derzeit berechnet und soll bis spätestens Dienstag den SRM übermittelt werden.

Vom derzeitigen SR-Beschluss ist diese Erweiterung jedoch nicht gedeckt, es wird bei der Zweifeldsporthalle nach Standardraumprogramm derzeit mit Kosten i.H.v. ca. 3.855.000,00 € ausgegangen, wovon die Kämmerei derzeit auch ausgeht.

 

 

II.  BILDUNGS- und BETREUUNGSANGEBOTE an der St.Hedwig-Grundschule

 

Derzeit werden 287 SchülerInnen in der St. Hedwig Grundschule –Schulgebäude Kitzingen-unterrichtet. Ab dem Schuljahr 2015/2016 wurden zwei Übergangsklassen für Kinder mit geringen bis gar keinen Deutschkenntnissen eingerichtet. Auch ein Teil der Asylbewerberkinder wird hier bereits unterrichtet.

Differenzierungsunterricht einzelner Schüler, die besonderen Betreuungsbedarf haben, findet auf den Gängen statt.

Die seit dem Schuljahr 2007/2008 eingerichtete Mittags- und Hausaufgabenbetreuung wird im laufenden Schuljahr von über 100 Kindern besucht. Aktuell steht der Mittagsbetreuung lediglich 1 fester Raum zur Verfügung. Drei weitere Klassenzimmer stehen nach Belegungs- bzw. Unterrichtszeit zur Verfügung.

 

Mit Schreiben vom 17.11.2015 beantragt die SPD-Stadtratsfraktion die Prüfung bzw. Einplanung von zusätzlichem Raum an der St.-Hedwig-Grundschule Kitzingen beim Bau der beschlossenen Halle direkt an der Schule.

 

III.    GANZTAGSGIPFEL 2015

 

Mit Verweis auf den „Ganztagsgipfel“ der Staatsregierung wird die Möglichkeit der Einrichtung der offenen Ganztagesschule an der St. Hedwig Grundschule in Betracht gezogen. Ab dem Schuljahr 2016/2017 soll der flächendeckende und bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagsangeboten vorangetrieben werden. Mit der Einführung offener Ganztagsangebote an den Grundschulen soll eine Bedarfslücke geschlossen werden.

 

Nach Rücksprache mit der Regierung von Unterfranken werden für die Einführung der OGTS folgende Räumlichkeiten benötigt (Die m²-Anzahl wurde von der Verwaltung geschätzt, eine verbindliche Aussage liegt noch nicht vor):

 

-      1 Küche (ca. 71 m² analog Baumaßnahme GSS/MKS)

-      1 Speise- und Aufenthaltsraum (Schülerzahl x 0,75 = 216 m² [Verpflegung im

2-Schicht-System würde sich der Raumbedarf hier nochmals halbieren auf ca. 108 m²])

-      1 Differenzierungsraum (Hälfte des Speiseraums hier 108 m² bzw. 54 m²

 

 

Für das kommende Schuljahr 2016/2017 sind keine Anträge mehr möglich. Ein frühester Einstieg in die OGTS wäre zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 möglich.

 

Bei der Errichtung einer OGTS ist allerdings zu berücksichtigen, dass hierbei die gesamte Schule mit involviert ist (anders als bei einem gebundenen-Ganztages-Zug, welcher jahrgangsstufenweise genehmigt wird).

Fiele also die Entscheidung auf Einrichtung der OGTS an der St. Hedwig Grundschule, würde die Mittags- und Hausaufgabenbetreuung in bisheriger Form nicht mehr nötig sein bzw. hätte keinen Bestand mehr.

Gleichwohl könnte ein Förderverein als Kooperationspartner der Schule mit der Durchführung der GT-Angebote beauftragt werden.

 

Ein Vorteil, zur Errichtung der OGTS ist die Kostenfreiheit für die Eltern. Für die Betreuung ihres Kindes werden keine Kosten erhoben; ein monatlicher Elternbeitrag entfiele. Lediglich für die Mittagsverpflegung wird ein Unkostenbeitrag erhoben.

 

Dem ersten Anschein nach würde die Errichtung der OGTS an der St.-Hedwig-Grundschule ein den Eltern sehr entgegenkommendes Betreuungsangebot darstellen.

 

Nicht außer Acht gelassen werden darf allerdings, dass Kinder, die derzeit nicht die Mittagsbetreuung besuchen, den Schülerhort in den Marshall Heights besuchen. Würde man nun die OGTS einführen, und diese Kinder dann bis 16.00 Uhr von der Schule direkt betreut werden, würde dies den Hort tangieren.

Seitens der Regierung wurde mitgeteilt, dass ein Hortbetrieb dem OGTS-Angebot vorzuziehen ist und dieser durch die Einführung nicht zum Erliegen kommen soll.

Das Hortangebot ist als eigenständiges Betreuungsangebot zu betrachten und wird schon wegen der durch den OGT nicht abgedeckten Zeiten (nach 16 Uhr, Freitagnachmittag, Ferienzeiten) von den Eltern weiterhin benötigt werden.

 

Hinweis: Herr Schulamtsdirektor Zwicker wurde eingeladen, in der Sitzung die verschiedenen Bildungs- und Betreuungsangebote darzustellen. Auf die als Anlage beigefügte Vereinbarung der Komm. Spitzenverbände mit der Staatsregierung wird verwiesen.

 

 

 

IV.    FAZIT

 

Die Verwaltung erkennt die Zwänge der Schule, versteht die Wünsche des Sports und ist sich der städtischen Finanzsituation voll bewusst. Sollte überhaupt noch eine Änderung an der Beschlusslage vorgenommen werden, haben aus Sicht der Verwaltung die schulischen Bedarfe Vorrang vor den Wünschen des Sports.

 

Dem Antrag der SPD „auf Prüfen und Einplanen von zusätzlichem Raum beim Bau der Zweifachturnhalle“ wird mit dieser Vorlage bereits Genüge getan.

 

Die Verwaltung kann (da selbst noch in Unkenntnis der Kosten für die verschiedenen Varianten) bei der Abwägung aller Belange in dem vorliegenden ZIELKONFLIKT zwischen den Bedarfen der Schule, den Wünschen des Sports und den Zwängen der städtischen Finanzen derzeit noch keine Beschlussempfehlung an den Stadtrat geben.

 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. a.) Gem. SR-Beschluss vom 05.02.2015 wird die bestehende Einfeldschulsporthalle abgebrochen und an gleicher Stelle eine neue Zweifeldschulsporthalle nach dem Standardraumprogramm errichtet.

Die neue Halle soll so platziert und konstruiert werden, dass ein späterer An- oder Aufbau für die schulischen Bedarfe (z.B. Offene Ganztagsschule) möglich ist.

 

Alternativ

 

  1. b.) Der SR-Beschluss vom 05.02.15 wird dahingehend modifiziert, dass beim Neubau die vorgestellte Variante ……..realisiert werden soll.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Mittel i. H. v. ……………€  im Haushalt einzuplanen.