Familienstützpunkte im Landkreis; hier: Zuschuss der Stadt Kitzingen

Betreff
Familienstützpunkte im Landkreis;
hier: Zuschuss der Stadt Kitzingen
Vorlage
2015/275
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Mit 24 : 2 Stimmen hat der Stadtrat am 30.07.2015 beschlossen, sich für einen von drei geplanten Familienstützpunkten (FSP) im Landkreis zu bewerben, und “einen freiwilligen

Zuschuss von 6.000,00 € / Jahr für einen FSP in Kitzingen zu leisten.

Ein höherer Zuschuss der Stadt wird auch bei Wegfall der staatlichen Förderung nicht gewährt.“

 

Auch wenn die seinerzeitige Formulierung im Beschluss („Wegfall der staatlichen Förderung“) auf die in der Vergangenheit häufig praktizierte dreijährige Anfangsfinanzierung durch den Freistaat zielte, stellt sich nun die Frage, ob die Stadt bereit ist, die vom Landkreis geforderte Zuschusserhöhung von 6.000,00 € auf 8.250,00 € jährlich (siehe Anlage) zu leisten.

An der grundsätzlichen Sinnhaftigkeit von FSP zweifelt niemand, auf die erneute Stellungnahme des Referenten Dr. Küntzer (siehe Anlage) wird verwiesen.

Auch wurde vor der Beschlussfassung im Juli seitens des Landkreises erwähnt, dass

ein weiterer FSP nicht auszuschließen sei, wenn auch damals von drei und damit vom 6.000,00 € je Bewerberkommune ausgegangen wurde.

 

Zur endgültigen Haltung der drei weiteren Kommunen zur Anfrage des Landkreises (siehe Anlage) wird auf das nichtöffentliche Dokument verwiesen.

Näheres ist derzeit nicht bekannt, wird aber unmittelbar vor der Stadtratssitzung noch abgefragt.

Durch die Erhöhung der FSP von drei auf vier im Landkreis erhöht sich der Finanzierungsanteil der Bewerber von bisher 6.000,00 € auf 8.250,00 €, der Anteil des Landkreises aber bleibt gleich (27.000,00 €). Dividiert durch vier ergibt sich ein um 2.250,00 € verminderter Anteil für jede der vier Kommunen.

Mit dem jetzt zu fassenden Beschluss würde Vorsorge für den Fall getroffen, dass tatsächlich alle vier Bewerber die Erhöhung mitmachen. Zöge zum Beispiel eine der vier Kommunen zurück, bliebe es bei der bisherigen Situation.

 

Die Verwaltung folgt der Stellungnahme des Referenten und spricht sich für den bereits in der Planung befindlichen FSP in der Oberen Bachgasse unter Trägerschaft der AGS

 – „Rappelkiste“ – aus.

 

Gleichwohl würden alle 4 Bewerber es ganz sicher begrüßen, wenn der Landkreis hier die entstehende Lücke geschlossen hätte.

 

1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2. Es besteht Einverständnis, den jährlichen, freiwilligen Zuschuss für einen Familienstütz-

    punkt in Kitzingen von 6.000,00 € auf 8.250,00 € zu erhöhen, falls tatsächlich vier

    Familienstützpunkte im Landkreis entstehen.

    Ein höherer Zuschuss der Stadt wird auch bei Wegfall der staatlichen Förderung nicht

    gewährt.