Bundesfreiwilligendienst an Schulen

Betreff
Bundesfreiwilligendienst an Schulen
Erhöhung der Taschengeldzahlungen
Vorlage
2016/014
Aktenzeichen
13-
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Derzeit werden an den Kitzinger Schulen 4 Bundesfreiwilligendienstleistende beschäftigt. Sie sind ua. in den Bereichen Verwaltung, Ganztagsbetreuung und Nachhilfe für Schüler eingesetzt.

 

Mit Schreiben vom 21.12.2015 (Anlage 1) bat die Schulleitung der D.-Paul-Eber-Mittelschule um Überprüfung der Taschengeldhöhe für die an der Schule eingesetzte BFD. An allen fünf Schulen sind die BFD’ler in Vollzeit beschäftigt. In anderen vergleichbaren Einsatzstellen würden die BFD’ler durchaus ein höheres Taschengeld sowie Geldersatzleistungen (für Unterkunft und Verpflegung) erhalten.

 

Mit Beschluss vom 18.08.2011 hat der Ferienausschuss das gesetzlich vorgeschriebene Taschengeld für die BFD‘ler auf 178,57 € festgelegt. Hinzu kommen 71,43 € Sozialabgaben (ca. 40 %), also zusammen 250 €. Dies entspricht genau der Fördersumme die die Abrechnungsstellen (für Kitzingen Stiftung EBWK) vom Bund erstattet bekommen. So entstanden der Stadt Kitzingen bisher keine „Lohnkosten“.

 

Die Höhe des Taschengeldes wurde seitens des Bundesamtes für Familie und zivilrechtliche Angelegenheiten nicht festgelegt. Lediglich die Vorgabe, dass ein Taschengeld gezahlt werden muss. Der Höchstbetrag des möglichen Taschengeldes beläuft sich im Jahr 2016 auf 372 € netto, zzgl. der Sozialabgaben.

 

Im Jahr 2013 wurde mitgeteilt, dass die von der Stadt beauftragte Stiftung EBWK die Verwaltung und Abwicklung der BFD-Stellen nicht mehr kostenfrei anbieten kann. Seither wird der EBWK-Stiftung eine monatliche Aufwandsentschädigung gezahlt. Bei vier BFD’lern zahlt die Stadt Kitzingen derzeit monatlich 60,77 €. Hinzukommen würden nun die Erhöhung des Taschengeldes sowie der sich hieraus errechnende Beitrag zur Sozialversicherung.

 

Das SG 13 hat bei verschiedenen Stellen angefragt, in welcher Höhe das Taschengeld und ggf. die Geldersatzleistungen geleistet werden.

 

Der Paritätische Wohlfahrtsverband zahlt an alle von ihm betreuten BFD’ler ein Taschengeld i. H. v. 175 € und 236 € Geldersatzleistungen für Unterkunft.

 

Nach Auskunft bei der zuständigen Sachbearbeiterin im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zahlt die Stadt Kitzingen derzeit ein vergleichsweise sehr geringes Taschengeld. Im Bereich Unterfranken erhalten die BFD’ler ein Taschengeld in Höhe von 300 – 350 €; nicht bei allen Einsatzstellen werden Geldersatzleistungen gezahlt. Auch BFD’ler in Teilzeit erhalten ein höheres Taschengeld als die in den Schulen eingesetzten Kräfte.

 

Folgt man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und erhöht das Taschengeld auf 300 € / Monat würden sich folgende Ausgaben für die Stadt Kitzingen ergeben:

 

Taschengeld                                                              300 €

+ 40 % Sozialabgaben                                              120 €________________

         = 420 € / BFD’ler / Monat

- der staatlichen Bezuschussung von                       250 € / BFD’ler_________

        = 170 € / BFD’ler

+ Aufwandsentschädigung EBWK-Stiftung            11,65 € / BFD’ler

(ausgehend von 5 im Einsatz befindlichen BFD’lern!

Derzeit 4 Stellen besetzt = 15,19 € / BFD‘ler)

 

 

Geht man davon aus, dass alle Einsatzstellen besetzt sind, würden zusätzliche Kosten

i. H. v. 10.200 € / Jahr anfallen. Die Ausgaben für die Aufwandsentschädigung an die Stiftung EBWK wurden mit 3.500 € im Haushalt veranschlagt.

 

 

Die BFD’ler leisten für die Gesellschaft wertvolle Arbeit. Sie werden durchweg von den Einsatzstellen für ihren Einsatz gelobt. Sie unterstützen die Einsatzstellen auf vielfältige Art und Weise. Für alle Mitglieder der Schulfamilie wird der BFD-Einsatz als Bereicherung angesehen. Die Erhöhung des Taschengeldes wäre für die Jugendlichen eine Steigerung der Wertschätzung der Einsatzstelle für die erbrachten Leistungen der Jugendlichen.

 

Gleichwohl ist der Verwaltung bewusst, dass es sich bei der Bereitstellung der Einsatzstellen und der Gewährung des Taschengeldes um freiwillige Leistungen der Stadt Kitzingen handelt.

Dennoch sollte die enorme Unterstützung, die die Einsatzstellen durch die BFD’ler erfahren, gewürdigt werden.

Hat doch die kontinuierliche Zahl der BFD’ler an unseren Schulen gezeigt, dass die Schulen als Einsatzstellen großen Zuspruch haben.

 

Schuljahr 2011/2012     2 BFD

Schuljahr 2012/2013     2 BFD

Schuljahr 2013/2014     2 BFD

Schuljahr 2014/2015     3 BFD

Schuljahr 2015/2016     4 BFD

 

Aus o. g. Gründen spricht sich die Verwaltung für die Anhebung des Taschengeldes auf 300 € sowie die daraus resultierenden erhöhten Sozialabgaben gemäß Punkt 2.1 des Beschlussvorschlags aus.

 

 

1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.1 Das Taschengeld wird ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt auf monatlich 300,00 € festgesetzt.

 

alternativ:

 

2.2 Das Taschengeld wird ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt auf monatlich ______ € festgesetzt.

 

alternativ:

2.3 Es bleibt bei der bisherigen Beschlusslage.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen.

 

3. Kosten für die Unterkunft und Verpflegung werden nicht erstattet.