Durch die Eröffnung des Stadtteilzentrums in der Siedlung haben sich der inhaltliche und alltägliche Schwerpunkt im Bereich von jungStil maßgeblich verändert. Das Stadtteilzentrum wird nun seit September sehr konstant von vielen Kindern genutzt. Im Vergleich zum alten Standort „Kinderconti“ wurden die Öffnungszeiten von zweimal pro Woche auf fünfmal pro Woche erhöht und somit dem aktuellen Bedarf angepasst. Zeitgleich öffnet das Jugendcafé ebenfalls fünfmal pro Woche. An beiden Standorten ist eine Unterstützung der hauptamtlichen Pädagogen durch zusätzliche personelle Ressourcen notwendig.
In der Personalplanung der letzten Jahre waren Haushaltsmittel für eine Stelle des „europäischen Freiwilligendienstes“ eingestellt. Die Erwartungen in eine effiziente Unterstützung im Alltag mit den Kindern und Jugendlichen aber auch mit den anfallenden administrativen Aufgaben und Vorbereitungen haben sich aufgrund der sprachlichen Defizite in den letzten Jahren leider nur bedingt erfüllt.
Die Schaffung einer Bundesfreiwilligenstelle im Bereich jungStil ist somit aus der konzeptionellen Weiterentwicklung des Sachgebietes, als auch aus den Erfahrungen aus der Vergangenheit zu begründen. Die Einrichtung einer entsprechenden Stelle wäre für die Gewährleistung von Öffnungszeiten und für die Bereitstellung eines idealeren Personalschlüssels notwendig und wünschenswert.
Es soll an dieser Stelle ausdrücklich erwähnt sein, dass eine evtl. Bufdi Stelle den aktuell im Haushalt eingeplanten „Europäischen Freiwilligendienst“ ersetzen würde. Es vergrößert unseren Spielraum auf der jährlichen Suche nach passenden Personen für das jungStil-Team.
Die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen würden den aktuell geltenden Konditionen für den Bundesfreiwilligendienst an Kitzinger Schulen entsprechen, beziehungsweise passen sich bei evtl. Genehmigung der aktuellen Vorlage Nr. 2016/014 durch das SG13 ebenfalls an. Die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel erfolgt über das Budget von jungStil.
Bundesfreiwilligendienst
im Bereich „jungStil“
2.1 Die finanziellen Rahmenbedingungen
und die Regelung des Taschengeldes entsprechen denen des
Finanzausschussbeschlusses gemäß der Vorlage Nr. 2016/014 durch das SG13. Die
Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel erfolgt über das Budget von
jungStil.