Bauvorhaben Wolbert, Hoheim

Betreff
Rechtsauskunft zu Flurstück 82, Gemarkung Hoheim
Anfrage zur Bebauung in zweiter Reihe, Adolph-Kolping-Straße 5
Vorlage
2016/054
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

 

1 Ausgangssituation

 

Die Stadtverwaltung Kitzingen hat eine Anfrage bezüglich der Bebauung des Flurstücks Nr. 82 in der Gemarkung Hoheim erhalten. Es wurde angefragt, ob eine Bebauung in zweiter Reihe möglich sei.

Da das Vorhaben bereits dem Außenbereich zuzuordnen ist, wird der Verwaltungs- und Bauausschuss von der Anfrage in Kenntnis gesetzt.

 

2 Lage und planungsrechtliche Einordnung

 

Das Flurstück befindet sich am nördlichen Rand des Kitzinger Ortsteils Hoheim im Übergang zum Außenbereich (siehe Anlage 1). Der südliche Bereich des Grundstücks ist bereits mit einem Einfamilienhaus bebaut.

Für das Areal liegt kein Bebauungsplan vor. Da sich das Vorhaben im Übergang zum Außenbereich befindet, ist hier die Anwendung des § 34 BauGB als unbeplanter Innenbereich nicht möglich. Das Vorhaben ist daher gemäß § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen.

 

3 Zulässigkeit des Vorhabens

 

Die Zulässigkeit des Vorhabens wird gemäß § 35 Abs. 2 BauGB als Einzelvorhaben im Außenbereich beurteilt. Danach ist ein Vorhaben dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

Als öffentlicher Belang wird regelmäßig auf den Flächennutzungsplan der jeweiligen Stadt abgestellt. Dieser weist für das Vorhabengebiet ein Allgemeines Wohngebiet aus (siehe Anlage 2). Der Flächennutzungsplan steht damit nicht in Widerspruch zu dem angefragten Vorhaben. Die Erschließung ist durch die bereits erfolgte Bebauung der Adolph-Kolping-Straße 5 gesichert.

 

4 Fazit

 

Die Stadtverwaltung Kitzingen beurteilt die Zulässigkeit eines Bauvorhabens auf Flurstück 82, Gemarkung Hoheim, mit einem Einfamilienhaus dem Grunde nach positiv. Es stehen keine öffentlichen Belange entgegen. Die Erschließung ist ebenfalls gesichert. Die Stadtverwaltung Kitzingen stellt eine positive Beurteilung vorbehaltlich der Prüfung der konkretisierten Planung in Aussicht.

  1. Der Verwaltungs- und Bauausschuss nimmt vom Sachvortrag Kenntnis.