Der erste
Schritt der sog. „Digitalen Sitzungsverwaltung“ wurde im Jahr 2006 mit der Programmierung
einer geschützten Internetseite für Stadträte geschaffen, bei der neben der
schriftlichen Einladung auch in digitaler Form auf sämtliche Unterlagen
zugegriffen werden konnte.
Mit der
Einführung des Sitzungsprogrammes „Session“ für den internen Sitzungsdienst im
Jahr 2010 wurde dies noch optimiert und stellte bereits die Grundlage für das
jetzt geplante Vorgehen dar.
Die
Geschäftsordnung sieht in § 25 (Form und Frist der Ladung) bereits die
Möglichkeit der elektronischen Ladung vor. Parallel mit der Änderung der
Geschäftsordnung wurde in der Verwaltung – und auch aufgrund Anregung einzelner
Stadträte - das Ziel verfolgt, die elektronische Ladung in der Praxis
umzusetzen.
Aufgrund
dessen wurde im Haushalt 2015 ein Ansatz in Höhe von 30.000,00 € eingestellt. Bei
der damaligen Abfrage zeigten 20 der 25 anwesenden Stadträte grundsätzlich
Interesse an der Einführung. In der Zwischenzeit wurden verschiedene Testgeräte
beschafft, die zunächst in der Verwaltung ausprobiert wurden. Anschließend, in
der Sitzung des Stadtrates am 25. Juni 2015, wurden diese im politischen
Gremium vorgestellt sowie die technischen wie rechtlichen Rahmenbedingungen
(Sicherheit) thematisiert.
Man
verständigte sich auf eine Testphase, in der jede Fraktion und Gruppe das
Handling der Geräte testen konnte. Zur Auswahl standen das Ipad und ein Lenovo
(die Vor- und Nachteile sowie Rahmendaten siehe die Anlage 1 vom Juni 2015).
Rückmeldung zur Testphase
·
im
Ergebnis wird das Ipad als der Favorit angesehen
·
das
Lenovo überzeugte mit der Beschriftungsmöglichkeit der Sitzungsvorlagen
·
wenige
hatten keine Präferenz - Hauptsache die Einführung wird zeitnah erfolgen.
Die
Verwaltung spricht sich ebenfalls für das Ipad aus, da es sicherheitstechnisch
kaum angreifbar und technisch insgesamt stabiler ist. Der „Mangel“ bei der
Beschriftungsmöglichkeit in Sitzungsvorlagen beim Ipad wurde mit dem letzten Update
behoben, so dass auch hier die Beschriftungen möglich sind, was letztlich auch
die Lenovo-Befürworter überzeugen sollte.
Die Frage
nach dem „welches Geräte“ ist mit dem Ipad aus unserer Sicht eindeutig geklärt.
Hingegen die Fragen nach dem „wie“ hat in der Testphase verschiedene Varianten
zur Sprache gebracht.
1. Stadt beschafft das Gerät für die
Nutzung
2. Stadt beschafft das Gerät für die
Nutzung, das Stadtratsmitglied zahlt (einmalig oder monatlich) einen Betrag,
damit es nach der Legislaturperiode ins Eigentum des Stadtrats übergeht.
3. Stadt gibt einen Zuschuss (z. B.
300,00 €), jeder Stadtrat kann sich sein Geräte selbst beschaffen
4. Ein bereits bestehendes Gerät kann
genutzt werden (sog. bring your own device)
Die
Verwaltung hat sich mit allen Möglichkeiten auseinandergesetzt und kommt
letztlich zum Ergebnis, die Variante aus Ziffer 1 zu wählen, nachdem diese für
die Verwaltung die meisten Vorteile bietet:
·
geringer
Administrationsaufwand, da einheitliches Gerät
·
klare
Eigentumsverhältnisse (Stadt ist Eigentümer) auch mit Blick auf die rechtliche Grundlage
des Zugriffs beim Verlust oder Diebstahl; bzw. mit Blick auf vorzeitiges
Ausscheiden.
·
Insbesondere
die Ziffern 3 und 4 sieht der BKPV im jüngsten Prüfungsbericht kritisch, jedoch
– aus Sicht der Verwaltung (die Ziffer 4) nicht unmöglich.
Letzterer
Hinweis vor allem aufgrund dessen, da zwei max. drei Stadträte im Vorfeld
konkret geäußert haben, ihr eigenes Tablet zu nutzen und kein weiteres von der
Stadt für die Sitzungsarbeit benötigen. Diese Ausnahme würde die Verwaltung bei
der Einführung der Tablets zulassen; es sollte jedoch nur auf die konkret
geäußerten Stadtratsmitglieder beschränkt werden. Die Verwaltung wird in diesem
Fall lediglich die Verbindung zur App und Hilfestellung in Bezug auf Session
zur Verfügung stellen – weitere unabhängig vom Sitzungsdienst administrative
Hilfen am Endgerät kann die Verwaltung hier nicht geben.
Anbei eine
Einverständniserklärung sowie eine Nutzungsvereinbarung im ersten Entwurf, die
in Anlehnung an bestehende Vereinbarungen einer Kommune erstellt wurde, die die
Mandatos-App sowie das Ipad bereits umgesetzt haben.
Weiteres Vorgehen:
·
Nach
der Beschlussfassung wird die Erklärung der Stadträte eingeholt, wer sich an
der digitalen Ladung beteiligen möchte. (Diese wird in der Stadtratssitzung auf
den Tisch gelegt).
·
Angebotseinholung
und Beschaffung der Tablets.
·
Parallel
Erstellung der Einverständniserklärung sowie der Nutzungsvereinbarung
·
Einrichten
der Endgeräte durch die EDV
·
Aushändigen
an die Stadträte und Einführung.
Ziel ist es, bis zur ersten Stadtratssitzung im
Juni (9. Juni 2016) mit den Tablets zum ersten Mal zu Laden.
Kosten:
Die Kosten für ein Ipad-Air (16 GB mit Karteneinschub) +
Schutzhülle liegen bei ca. 700,00 €.
Laufende
Kosten für die Sicherheitsvorrichtungen (Wlan und Softwarepflegekosten) für
alle Geräte ca. 1.000,00 €/Jahr.
Abschließende Hinweise:
·
Inwiefern
in der Anfangszeit (Juni und Juli) zusätzlich in Papierform geladen wird, muss
man zunächst abwarten.
·
Über
die APP sind sämtliche Sitzungsunterlagen eingestellt, eingehende Anträge und
sonstige Schreiben, die (noch) nicht einer Vorlage zugeordnet werden können,
werden per Mail versandt. Hier gibt es eine Ablagemöglichkeit auf dem Ipad.
·
Derzeit
ist die Schaffung einer sog. „Technikpauschale“ für evtl. Ausdrucke nicht
vorgesehen.
·
Bei
Sonderfällen z. B. Haushaltsberatungen kann nach wie vor eine Verteilung der Unterlagen
erfolgen – gleichwohl wäre es mit dem Ipad händelbar.
1. Es besteht Einverständnis, für die
Stadträte, die die ausschließliche digitale Sitzungsarbeit
(Einladungen/Sitzungsvorlagen/Niederschriften) schriftlich erklären, ein Apple
iPad Air samt Schutzhülle (sog. Hardcase) zu beschaffen.
2. Die Stadträte, die die Nutzung nicht
schriftlich erklären, erhalten die Stadtratspost wie gewohnt durch den Amtsboten
in Papierform.
3. Die Verwaltung wird beauftragt,
parallel zur Beschaffung eine Einverständniserklärung sowie eine
Nutzungsvereinbarung zu erstellen.