Schülerhort in Kitzingen

Betreff
Schülerhort in Kitzingen
Übernahme der Betriebsträgerschaft
Vorlage
2016/068
Aktenzeichen
13-4236/8
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

In der SR-Sitzung am 10.12.15 wurde die Verwaltung beauftragt, den Mietvertrag für das Gebäude 341 in den Marshall Heights in dem der Schülerhort untergebracht ist mit der Wittmann Objektentwicklung GmbH abzuschließen, sowie eine Verlängerung des Betriebsträgerschaftsvertrages mit Haus Marienthal zu veranlassen.

 

Die Haus Marienthal gGmbH teilte in einem persönlichen Gespräch am 04.03.16 mit, dass sie an einer Weiterführung des Hortes in Kitzingen bzw. an der Vertragsverlängerung nicht interessiert ist. Etwaige Versuche, die Trägerschaft für die Dauer der Baumaßnahme „Schulzentrum Siedlung“ weiterzuführen, schlugen fehl.

 

Somit endet die Kooperation zwischen Haus Marienthal und der Stadt Kitzingen zum 31.08.2016.

 

Um nicht Gefahr zu laufen, ab 01.09.2016 ohne Hortträger dazustehen, wurden seitens der Verwaltung verschiedene Lösungsansätze erarbeitet.

 

-      Weiterführung des Hortes durch einen anderen Träger

Hier: schnellstmögliche Suche bzw. Ausschreibung

 

oder:

 

-      Die Stadt Kitzingen wird Betriebsträger des Hortes

 

Aufgrund der geringen Zeitspanne bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit scheint es äußerst unwahrscheinlich einen neuen Träger zu finden, der bereit ist, für die Zeit der Baumaßnahme am Schulzentrum Siedlung die Trägerschaft am jetzigen Standort zu übernehmen und sich dann für den neuen Standort an den Schulen einem möglichen Trägerwettbewerb stellt.

 

ð  Daher ist die Verwaltung der Ansicht, den Vorschlag „Stadt als Hortträger“ in Betracht zu ziehen.

 

Voraussetzungen:

-      Die Stadt muss beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (LRA) eine Betriebserlaubnis beantragen

-      Erstellung pädagogisches Konzept (wird meist durch Erzieher erstellt)

-      Elternbefragung

-      Maßnahmen der Qualitätssicherung

= Fördervoraussetzungen nach Art. 19 BayKiBiG

 

Kosten:

Derzeit werden bereits von der Stadt die laufenden Betriebskosten wie Strom, Wasser, Heizung, Unterhalt am Gebäude, Miete, etc. gezahlt.

Hinzukommen würden ua. die Personalkosten der Hort-Beschäftigten, Materialkosten, Reinigungskosten.

 

Allerdings würde bei der Übernahme durch die Stadt die Zahlung des freiwilligen Betriebskostenzuschusses sowie die Auszahlung des städt./kommunalen Anteils der BayKiBiG Förderung entfallen.

Auf der Einnahme-Seite würden die Elternbeiträge und die zu entrichtenden Entgelte für ein Mittagessen aufschlagen.

 

Genauere Zahlen für die Personalkosten liegen der Verwaltung noch nicht vor; diese werden derzeit entsprechend ermittelt (eine Anfrage liegt Haus Marienthal bereits vor).

 

Das notwendige Personal wäre von der Stadt Kitzingen anzustellen. Dies wäre gemäß Art. 68 Abs. 3 Nr. 2 GO als Abweichung vom Stellenplan möglich. Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.

 

Die Betriebsträgerschaft durch die Stadt soll vorab auf 2 Jahre befristet werden (auf den Standort Marshall Heights). Ob für den neuen Standort an den Siedlungsschulen ein neuer Träger mittels Auswahlverfahren gesucht wird, oder ob gar die Stadt die Betriebsträgerschaft weiter inne haben wird, soll in einer Sitzung vor der Sommerpause 2017 dargestellt und entschieden werden.

 

 

1)    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2) Die Stadt Kitzingen übernimmt die Betriebsträgerschaft des Schülerhortes

    ab 01.09.2016 befristet für zwei Jahre (bis 31.08.2018).

 

3) Die Verwaltung wird beauftragt, die förder-, personal- und haushaltsrechtlichen

    Voraussetzungen hierfür zu schaffen.

 

 

alternativ:

 

Die Verwaltung wird beauftragt einen Träger für den Schülerhort zu suchen

(Trägerauswahlverfahren)