Die bereits bestehende Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für den Wohnmobilstellplatz in der Großen Kreisstadt Kitzingen (Benutzungs- und Gebührenordnung) vom 26.03.2015 ist formal aufzuheben, da diese die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes und die Gebührenerhebung in einer Satzung regelt. Gemäß Art. 2 Abs. 1 KAG ist die Gebührenerhebung jedoch immer in einer gesonderten Abgabesatzung zu regeln.
Darum werden nun zwei neue getrennte Satzungen erlassen (siehe zur Gebührensatzung Sitzungsvorlage Nr. 2016/074). Beide entsprechen inhaltlich der bisherigen Satzung.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Stadt Kitzingen erlässt die dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Großen Kreisstadt Kitzingen (Wohnmobilstellplatzbenutzungssatzung - WBS).