I. Rückblick
Mit Stadtratsbeschluss vom 26.07.2012 wurde die dritte „Örtliche Bedarfsplanung 2012“ gem. Art. 7 BayKiBiG für die Stadt Kitzingen festgestellt (erstmals im Juli 2006 sowie Fortschreibungen im November 2007 und eben letztmals im Juli 2012).
Diese wurde vom SG 13 erarbeitet und sah einen Gesamtbestand an 820 Betreuungsplätzen vor (150 Krippenplätze, 591 KiGa-Plätze und 79 Hortplätze).
Bei der Bedarfsberechnung 2012 entstand ein Überangebot an KiGa-Plätzen (67) und ein Unterangebot von 66 Krippenplätzen.
In der Zwischenzeit wurde das Unterangebot aus 2012 an Krippenplätzen durch Umwandlung von KiGa-Plätzen bzw. Umbauten reduziert:
- Sickershausen
Schaffung von 10 Krippenplätzen (Umwandlung einer KiGa-Gruppe mit 25 Plätzen in eine Krippengruppe mit 10 Plätzen [2 „Notplätze“])
- St. Elisabeth Schaffung von 14 Krippenplätzen
- St. Vinzenz (Sickershäuser Straße)
Schaffung von weiteren 12 Krippenplätzen,
hierfür wurde eine KiGa-Gruppe mit 25 Plätzen umgewandelt
II. Gegenwärtige Situation
Die örtliche Bedarfsplanung ist in regelmäßigen Abständen durch die Kommune zu erstellen (Art. 7 BayKiBiG). Sie ist immer dann erforderlich, wenn sich aufgrund massiver Veränderungen in Kitzingen (z. B. erheblicher Anstieg der Einwohnerzahlen oder Vollbelegung aller Einrichtungen bzw. Wunsch einer Gruppenschließung) neue Aspekte ergeben. Regulär sollte sie in einem Abstand von 3 – 4 Jahren durchgeführt werden, wenn die „nächste Generation“ in die Kitas geht.
Nicht nur aufgrund der Zeitfortschreibung sondern auch
aufgrund der aktuellen Ereignisse in Kitzingen ist eine Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung notwendig, auch wenn
das aus keinen konkreten Zahlen
abgeleitet werden kann, aber der deutliche Trend dahingehend!
Nur um einige Eckpunkte zu nennen:
- Anstieg der Geburtenzahlen in 2014 und 2015, Tendenz steigend
- Flüchtlingszustrom seit Herbst 2015
- Knappes Betreuungsplatzangebot im Stadtgebiet
- Steigende Betreuungsquote der unter 3-jährigen
- Ausweisung neuer Baugebiete sowie Veräußerung der Texashäuser in den Marshall Heights
- Zukunft der „Herdprämie“
Wie oben erwähnt wurde die letzte örtliche Bedarfsplanung für die Stadt Kitzingen zuletzt im Jahr 2012 erstellt und war ohnehin dieses Jahr fortzuschreiben. Der Flüchtlingszustrom seit Herbst letzten Jahres kam als weitere Herausforderung für die Bedarfsplanung hinzu.
Im Herbst 2015 fand der erste gemeinsame Runde Tisch „Asylbewerberkinder in der Kita“ statt. Eine verkleinerte Gruppe, bestehend aus Vertretern der Kita-Träger, der Caritas und der Stadtverwaltung (wie auch schon zur Aushandlung der Defizitvereinbarung) trifft sich seitdem in regelmäßigen Abständen zum Austausch.
Anfangs ging es um die Fragen der Aufnahme der Kinder in die Kita und die Beförderung vom Corlette Circle in die Kita.
Bereits beim ersten Runden Tisch wurde eine regelmäßige Abfrage vorhandener Kita-Plätze vereinbart.
Seither werden im Monatsturnus dem SG 13 die aktuellen Zahlen gemeldet. Die Zahlen wurden den Trägern und der Caritas zur weiteren Planung und Aufnahme der Kinder zur Verfügung gestellt.
Bis zur dritten Zusammenkunft des verkleinerten Runden Tisches am 03.02.2016 ging man weitestgehend von einer „äußerst angespannten“ Platzsituation in den Kitas aus. Die von den Kitas gemeldeten Zahlen zum Stand 01.01.16 zeigten noch 21 freie Kita-Plätze und somit noch eine geringe freie Kapazität. Dies wurde im Treffen mit den Kita-Trägern jäh verneint, sämtliche Kitas sind voll belegt. Grund hierfür sind nicht nur die Flüchtlingskinder, die in die Kita aufgenommen werden bzw. wurden, sondern auch der Anstieg der Geburtenzahlen in den letzten Jahren. Die Kitas sind teilweise bereits für das Jahr 2017 voll ausgebucht; Wartelisten wurden schon erstellt. Auch wurde berichtet, dass die Eltern bereits während der Schwangerschaft ihr Kind in der Kita voranmelden. Dieses Gespräch machte deutlich, dass eine monatliche Abfrage, der vorhandenen Kita-Plätze nicht ausreichend ist, da die Änderungen fast täglich erfolgen.
Eine Zusammenfassung der in Betreuung befindlichen Flüchtlingskinder ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
III. Erstellung der örtlichen Bedarfsplanung 2016:
Grundlagen:
- Ergebnisbericht des MODUS-Institut vom Januar 2015:
„Befragung der Eltern mit Kindern unter 3 Jahren im Landkreis Kitzingen“
- Geburtenzahlen, bereinigt um Zu- und Wegzüge, Belegungsabfragen, etc.
- Kinderzahlen aus dem Corlette Circle
- Kleinräumige Bevölkerungsprojektion für den Landkreis Kitzingen 2010
- Steigendes Wohnangebot für junge Familien
Die Bedarfsplanung wurde vom SG 13 erarbeitet und von der Fachaufsicht im Landratsamt Kitzingen
gegengelesen.
Ergebnis der
örtlichen Bedarfsplanung 2016:
Sie sieht einen Gesamtbestand von 773 Betreuungsplätzen vor (inkl. 104 Krippenplätzen sowie 76 Schulkindbetreuungsplätzen).
Von den eingerechneten Schülerbetreuungsplätzen teilen diese sich in 16 Plätze in einer Kita und 60 Plätze im Schülerhort auf. Ab Neuverortung des Hortes an den Siedlungsschulen werden hier 75 Plätze vorgehalten.
Seit der letzten Bedarfsplanung wurde der Bestand von 820 Gesamtplätzen in 2012 auf 773 Gesamtplätze reduziert. Ursache hierfür ist die Umwandlung von KiGa-Plätzen in Krippenplätze (vgl. Punkt I. Rückblick; die Schaffung eines Krippenplatzes ersetzt 2 KiGa-Plätze).
Bestand an speziell
ausgewiesenen Krippenplätzen: 104
Die tatsächliche Belegung zum Zeitpunkt Januar 2016 sieht wie folgt aus (Details siehe unter Punkt 4 der „ÖRTLICHEN BEDARFSPLANUNG 2016“):
0 – 3 (2,5) Jährige 95 auf speziell eingerichteten Krippenplätzen
2,5 -3 Jährige 49 auf KiGa-Plätzen,
die eigentlich einen Anspruch auf einen Krippenplatz hätten.
Summe : 144 Kinder unter 3 Jahren in
Betreuung
Insgesamt wurden im Januar 2016 144 Kinder unter 3 Jahren von
- 557 in den drei Jahren 2009 bis 2011 geborenen Kindern betreut = Betreuungsquote von 25,85 % (Landesdurchschnitt beträgt 27,5 %)
- 437 unter 3-jährigen (2 1/3 Jahrgänge gerechnet betreut = Betreuungsquote von 35,85 %)
Unter den Punkten 8-10 der örtlichen Bedarfsplanung sind die Bedarfserhebung bzw. –feststellung – getrennt nach Altersgruppen – aufgeführt.
Krippenplätze:
Derzeit werden 144 Kinder unter 3 Jahren betreut (Krippen- und KiGa-Plätze)
+ 14 Plätze für Zuzüge (10 % der derzeitigen Belegung)
+ 18 Plätze (belegt durch Wartelisten in verschiedenen Kitas)
+ 64 Plätze für Asylkinder è reine Annahme bzw. Hochrechnung durch die derzeitige Belegung
im Corlette Circle wohnen derzeit 20 Kinder unter drei Jahren ≙ ca. 13 % der
Gesamtbelegung. Geht man bei der GU im INNOPARK von einer Maximalbelegung
von 400 Personen aus, würden ca. 64 Plätze allein auf U3-Kinder entfallen.
+ 14 Plätze für den Stadtteil Marshall Heights è auch hier nur eine sehr vage Annahme, da bisher
nicht absehbar ist, wie schnell der Wohnraum veräußert wird bzw. auch bezugsfertig
ist. Es ist nicht auszuschließen, dass sich der Bedarf/Nachfrage für diesen Stadtteil
rasch erhöht.
254 Plätze gesamt (errechneter Maximalbedarf lt. MODUS-Umfrage 227)
derzeit vorhanden 104
Plätze
KiGa-Plätze
Derzeit werden 531 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren betreut (Kinder unter 3 Jahren wurden oben mit einberechnet)
+ 15 Plätze (1/2 der derzeitigen Gastkinder)
+ 45 Plätze (belegt durch Wartelisten in verschiedenen Kitas)
+50 Plätze für Asylkinder è auch hier sind lediglich Annahmen bzw. Hochrechnungen möglich
+24 Plätze für den Stadtteil Marshall Heights è s. o.
665 Plätze gesamt derzeit vorhanden: 593 Plätze (660 inkl.
Notplätze)
Schulkindbetreuung
Derzeit werden 76 Schulkinder in speziell eingerichteten Gruppen im KiGa (16) und im Schülerhort (54) betreut.
+ 5 Plätze (Durschnitt an Zuzügen der letzten Jahre ≈ 11 Kinder;
abzgl. 6 noch freier Plätze im Hort = Bedarf von 5 Plätzen)
81 Plätze derzeit
vorhanden: 76 Plätze (84 inkl. Notplätze)
1.000 Plätze GESAMT
Unter
3 Jahre Über 3 Jahre Hort insgesamt
Bedarf 254 665 81 1.000
Differenz minus 148 minus 5 +3* -150
Deckung
durch Plätze über 3 Jahre 49 rüber - 49
minus 99 minus
54 -153*
* ) die Differenz bei den Hort/Schulkindbetreuungsplätzen wurde nicht zur Bedarfsdeckung der KiGa-Plätze herangezogen, da eine reelle Umverteilung nicht möglich ist.
IV. Ergebnis der örtlichen Bedarfsplanung 2016
Es besteht ein Fehlbestand von 99 Krippenplätzen sowie von 54 Kindergartenplätzen in der Stadt Kitzingen (Geburtenzahlen, Wartelisten und Annahmen aus der derzeitigen Situation). Ein weiterer Bedarf durch gesteigerte Nachfrage, Zuzüge etc. wurde zwar bereits beim Bedarf mit einkalkuliert kann aber abschließend nicht genau vorhergesagt werden.
Das Krippenangebot ist dringend auszubauen. Die Schaffung neuer bedarfsgerechter Betreuungsplätze für Krippenkinder wird im Hinblick auf den Rechtsanspruch seit 2013 und unter Berücksichtigung der in Aussicht gestellten erhöhten Fördermittel (speziell für Krippenplätze) angestrebt.
Eine Sicherstellung von Fehlplätzen durch die Übernahme des
kommunalen Anteils für einen Platz in einer Fremdgemeinde durch die Stadt
Kitzingen ist theoretisch möglich, faktisch aber nicht umsetzbar, da in den umliegenden Gemeinden ebenfalls
keine Plätze mehr frei sind.
V. Schaffung neuer Krippen- und Kindergartenplätze –
Weitere Vorgehensweise
Auslotung von Möglichkeiten
- Frida von Soden Haus
- Marshall Heights Kita
- Anbau an bestehende Kitas - wie schauen vorhandene Kitas aus (Stichwort Sanierungsbedarf)
- Neubau von Kitas (wo befinden sich schon Kitas, wo könnten noch zusätzliche entstehen)
- Umnutzung städt. Liegenschaften
Runder Tisch mit Trägervertretern
- Bedarfsplanung vorstellen
- Welche Ideen haben die Träger
- Wo sehen sie Potential etwas zu erweitern
- Möchten Träger sich erweitern oder muss gänzlich nach neuen Trägern gesucht werden
- …
Koordinierung gemeinsam mit Bauamt/OB
- Stadtentwicklung (wo kann bzw. wo sollte eine Kita entstehen)
Bei allen mit der
Bedarfsplanung einhergehenden Herausforderungen und auch Kosten, sollte man
nicht aus den Augen verlieren, dass die ansteigenden Bedarfe eine sehr positive
Entwicklung in der Stadt belegen – Kitzingen wächst!
1. Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.
1. Die Stadt Kitzingen stellt einen Bedarf von 1.000 Kinderbetreuungsplätzen fest,
hiervon
· 254 Plätze für Kinder unter drei Jahren
· 665 Plätze für drei bis sechs Jahren sowie
· 81 Plätze für Schulkindbetreuung.
2. Vorliegende „Örtliche Bedarfsplanung 2016“ vom 22.03.2016 wird genehmigt.