Verordnung über die Freigabe von Verkaufssonntagen und die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses gemäß § 14 des Ladenschlussgesetzes; hier: 1. Änderungsverordnung zur Aufnahme des Stadtfestsonntages

Betreff
Verordnung über die Freigabe von Verkaufssonntagen und die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses gemäß § 14 des Ladenschlussgesetzes; hier: 1. Änderungsverordnung zur Aufnahme des Stadtfestsonntages
Vorlage
2016/083
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.      Die Verordnung der Stadt Kitzingen über die Freigabe von Verkaufssonntagen und die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses gemäß § 14 des Ladenschlussgesetzes vom 28.09.2009 ermöglicht es den Verkaufsstellen in der Stadt Kitzingen abweichend von § 3 Abs. 1 Ziffer 1 des Ladenschlussgesetzes aus Anlass der Veranstaltungen

 

-     Kitzinger Frühling

-     Goldbergtag

-     Etwashäuser Kirchweih

-     Martini-Markt

 

Verkaufsstellen auch am Sonntag in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu öffnen.

 

Der „Goldbergtag“ hat zum letzten Mal am 11. / 12.05.2013 stattgefunden. Das SG 31 hat seit längerem mündlich von der Interessengemeinschaft Goldberg, dem bisherigen Veranstalter, erfahren, dass auch nicht mehr angedacht ist, den Goldbergtag in der bisherigen Form durchzuführen. Die Interessenvertretung „Goldberggemeinschaft“ hat nun auch schriftlich (per E-Mail an den Stadtmarketingverein vom 05.03.2016) mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht keine Bedenken bestehen, den Goldbergtag aus der Verordnung zu streichen.

 

Ende 2015 hat der Stadtmarketingverein gegenüber dem Rechts- und Ordnungsamt geäußert, dass beabsichtigt sei, das Stadtfest in Zukunft möglicherweise auch sonntags stattfinden zu lassen, da es sich eines großen Besucherzustroms erfreut, eine vergleichbare Anzahl Besucher auch für den Sonntag erwartet werden könnte und man den Schwerpunkt auf einen „Familientag“ legen wolle. Dies würde das Fest insgesamt noch attraktiver machen und wäre auch eine gute Gelegenheit, das Angebot noch zu vervielfältigen. In jedem Fall soll das 2016 stattfindende 10. Stadtfest so ausgestaltet werden, dass dieses auch am Sonntag stattfindet. Der Stadtmarketingverein hat beantragt, das Stadtfest als Anlass für die Öffnung der Verkaufsstellen in der Stadt Kitzingen in die bestehende Verordnung der Sonntagsöffnungen aufzunehmen.  

 

2.      Das Stadtfest und dessen Ausweitung auf den Sonntag ist ein geeigneter Anlass, den Verkaufsstellen abweichend von § 3 Abs. 1 Ziffer 1 des Ladenschlussgesetzes in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu gestatten, geöffnet zu sein. Ähnliche Veranstaltungen wie Märkte und Messen sind Ausstellungen, Volksfeste, sportliche und kulturelle Veranstaltungen, bei denen erhebliche Besucherzahlen erwartet werden und wenn der Anlass und nicht die Öffnung der Geschäfte den öffentlichen Charakter des Tages prägt. Folglich muss der Anlass für sich genommen einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen, der die zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt.

 

Diese Voraussetzungen sind bei dem Stadtfest gegeben. Es handelt sich um ein Volksfest, das nach herrschender Rechtsprechung einen Anlass im Sinne des § 14 sein kann. Das Stadtfest hat in der Vergangenheit einen beträchtlichen Besucherstrom in die Stadt Kitzingen gezogen. Dieser Besucherstrom bezog sich insbesondere auf den Innenstadtbereich sowie den Stadtteil Etwashausen und den Bereich des Mainufers. Das Stadtfest existiert seit dem Jahr 2007 und wurde in den Jahren 2007, 2009, 2010 und 2011 bereits am Sonntag veranstaltet. In diesen Jahren gab es stets - gerade auch an den Sonntagen - beträchtliche Besucherströme, die sich aus der örtlichen Presse dokumentieren lassen. Das Stadtfest ist geprägt durch eine bunte Mischung aus musikalischen, kulturellen Veranstaltungen sowie speziellen Veranstaltungen für die gesamte Familie. Ein breites gastronomisches Angebot runden die Spiel-, Spaß- und Sportaktivitäten ab. Begleitend gibt es am Marktplatz ein vielfältiges Musikprogramm und in der Kaiserstraße eine „Spielstraße“. Der Schwerpunkt der sonntäglichen Veranstaltung soll die Erweiterung des Angebotes für Familien sein.

 

Vor diesem Hintergrund erscheint die Aufnahme des Stadtfestes als einen der vier Anlässe im Sinne des § 14 des Ladenschlussgesetzes in die bestehende Verordnung sachgerecht.

 

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Es wird folgende Änderungsverordnung erlassen:

 

Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) vom 28.11.1956 (BGBl I S.875) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.06.2003 (BGBl I S.744), zuletzt geändert durch Art. 430 Zehnte ZuständigkeitsanpassungsVO vom 31.08.2015 (BGBl. I S.1474) erlässt die Stadt Kitzingen folgende

 

Änderungsverordnung:

 

§ 1

Änderung einer Verordnung

 

Die Verordnung der Stadt Kitzingen über die Freigabe von Verkaufssonntagen und die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses gemäß § 14 des Ladenschlussgesetzes vom 28.09.2009 wird wie folgt geändert:

 

In § 1 wird „Goldbergtag“ ersetzt durch „Stadtfest Kitzingen“.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.