Mobilfunk; Grundsatzbeschluss über Mobilfunkstandort im "alten Marktturm" in der Kitzinger Innenstadt

Betreff
Mobilfunk;
Grundsatzbeschluss über Mobilfunkstandort im "alten Marktturm" in der Kitzinger Innenstadt
Vorlage
2016/099
Aktenzeichen
61.1
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1. Ausgangslage

Im Zuge der bevorstehenden Abbruchmaßnahmen im Bürgerbräu-Areal muss die dort vorhandene Mobilfunksendeanlage der Dt. Telekom bzw. der Deutschen Funkturm GmbH zurückgebaut werden.

Wie in Vorlage Nr. 2016/100 näher dargestellt, hat der Betreiber daher bereits im Herbst 2015 einen Suchkreis für einen Ersatzstandort ausgewiesen. Dieser umfasste die nördliche Altstadt.

Eine Abfrage seitens des Mobilfunkanbieters bei den Kirchen (wg. der relativ hohen Türme) führte offenbar nicht zu einem positiven Ergebnis, sodass alternativ der historische Stadtturm neben dem Kitzinger Rathaus in den Blick genommen wurde (siehe Anlage).

 

2. Aktueller Sachstand

Es handelt sich bei dem Marktturm um ein eingetragenes Baudenkmal. Die Turmstube ist derzeit noch an den Fastnachtsverband vermietet und dient nur noch als Aktenlager. Mit der Erweiterung des Fastnachtsmuseums in der Luitpoldstraße wird dort auch ein neues Archiv geschaffen, sodass die Akten aus dem Turm umgelagert werden können. Die Nutzung bzw. der Mietvertrag mit dem Fastnachtsverband kann beendet werden.

Am 16.03.2016 fand eine Begehung mit Vertretern des Bauamts, des Landesamt für Denkmalpflege und dem Mobilfunkbetreiber statt. Als Ergebnis konnte die grundsätzliche Eignung der Turmhaube über der Turmstube für die Unterbringung einer Mobilfunksendeanlage festgehalten werden.

Das Landesamt für Denkmalpflege hat seine Zustimmung ebenfalls in Aussicht gestellt.

Nach der Gestaltungssatzung für die Kitzinger Innenstadt sind gemäß § 8 der Satzung Mobilfunksendeanlagen so zu errichten, dass die den First nicht überragen und vom öffentlichen Raum aus nicht einsehbar sind. Dies bedeutet im vorliegenden Fall, dass die Antennen „unter Dach“, also innerhalb der Turmhaube installiert werden müssen.

Auch der städtische Arbeitskreis Mobilfunk hat sich im Zusammenhang mit der Verlagerung bzw. dem Provisorium für die Herrnstraße 11 mit der Angelegenheit befasst. In der Sitzung vom 22.02.2016 wurde die Zustimmung zu dem Provisorium unter der Maßgabe ausgesprochen, dass die Dt. Telekom den Marktturm als künftigen Standort wählt. Auf eine rasche Umsetzung im Marktturm durch den Mobilfunkbetreiber ist hinzuwirken.

Mit mittlerweile vorliegenden Antragsschreiben vom 04.04.2016 im Zusammenhang mit der Befreiung von der Gestaltungssatzung für das Provisorium in der Herrnstraße hat der Betreiber dies auch schriftlich zugesichert und möchte künftig den Marktturm als zentralen Innenstadtstandort aufbauen (vgl. Vorlage Nr. 2016/100).

 

3. Resümee

Die Verwaltung begrüßt die Empfehlung des Arbeitskreises und die Bereitschaft des Mobilfunkanbieters, den historischen Marktturm in satzungskonformer Weise für eine Mobilfunksendeanlage zu nutzen.

Aus stadtgestalterischer Sicht stellt diese Möglichkeit die beste Lösung dar, um im Sinne der Ziele der Gestaltungssatzung das historische Erscheinungsbild der Altstadt zu bewahren.

Wie in den Informationsveranstaltungen in der Alten Synagoge 2014 zu Mobilfunk von den Referenten vorgetragen, stellt ein zentraler, möglichst hoch gelegener Mobilfunkstandort unter Immissionsaspekten die günstigste Variante dar, um die Belastung durch elektromagnetische Felder auf die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten.

Die Verwaltung empfiehlt daher dem Verwaltungs- und Bauausschuss, seine grundsätzliche Zustimmung für den Marktturm auszusprechen.

Sobald ein Bauantrag dazu vorliegt, wird das Gremium wieder eingebunden und die Öffentlichkeit  informiert.

 

 

1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2. Der Verwaltungs- und Bauausschuss stimmt der Nutzung des Baudenkmals „alter Marktturm“, Marktstraße 32, als innerstädtischem Standort für Mobilfunksendeanlagen unter den in Punkt 2 des Sachvortrags genannten Voraussetzungen grundsätzlich zu.