Bahnhofsvorplatz Kitzingen; Planungen im mittleren und nördlichen Bereich sowie für den Amalienweg und die Friedensstraße

Betreff
Bahnhofsvorplatz Kitzingen;
Planungen im mittleren und nördlichen Bereich sowie für den Amalienweg und die Friedensstraße
Vorlage
2016/111
Aktenzeichen
6/Gr-Hae
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.    Ausgangslage

 

In der Sondersitzung des Stadtrates am 21.04.2016 wurden der Grundsatzbeschluss vom 30.09.2014 (Planungsgrundsätze und Planungsziele) und der Beschluss vom 12.11.2015 (Planungsauftrag an das Büro Hofmann-Keicher-Ring Architekten) grundsätzlich bestätigt.

 

Für den südlichen Bahnhofsvorbereich ist die ebenerdige Stellplatzanlage auf den bereits aufgelassenen Kleingärten ebenfalls bestätigt worden. Die Planungen erfolgen durch die Stadt Kitzingen.

 

Durch die Entscheidung der Bahn, die eigenen Liegenschaften inklusive des Bahnhofsgebäudes in den Verkauf zu bringen, ist zu entscheiden, wie im mittleren und nördlichen Bahnhofsvorplatz zu planen ist. Es gibt entsprechende Bedarfe für eine ZOB-Stellplatzanlage. Darüber hinaus sollen weitere ebenerdige PKW-Stellplätze, Taxi, Fahrradstellplätze und eine Toilette eingeordnet werden (siehe Aufgabenstellung Anlage 1).

 

Die oben genannten Planungsgrundsätze gingen davon aus, diese bahneigenen Flächen mit in Anspruch zu nehmen. Eine gemeinsame Vereinbarung sollte die Inanspruchnahme regeln. Eine solche Vereinbarung kann bis auf weiteres nicht geschlossen werden.

 

 

2.    Weiteres Vorgehen in der Planung

 

1.    Die Planungen (Leistungsphasen 1 und 2) für den mittleren und nördlichen Bahnhofsvorbereich (inklusive Amalienweg und Friedensstraße) werden auf der Grundlage der Planungsziele und der Aufgabenstellung (Anlage 1) auf den Flächen der Stadt und der Bahn (Anlage 2) vorgenommen. Eine Überplanung der Bahnflächen erfolgt in der Art, dass bei der Verfügbarkeit dieser Flächen eine (spätere) Erweiterung/Inanspruchnahme möglich ist.

 

Abstimmungen mit den Vertretern der Bahn finden statt.

 

Alternatives Vorgehen:

 

2.    Die Planungen (Leistungsphasen 1 und 2) für den mittleren und nördlichen Bahnhofsvorbereich (inklusive Amalienweg und Friedensstraße) werden zurückgestellt und erst dann begonnen, wenn die Verkaufsabsichten der Bahn abgeschlossen sind. Das könnte der Fall sein, wenn die Bahn die betroffenen Grundstücke weiterhin in ihrem Eigentum hält oder der Verkauf abgeschlossen und die Entwicklungsinteressen des neuen Eigentümers bekannt sind.

 

Für diesen Fall verbleibt das Provisorium der PKW-Stellplätze. Die Einrichtung einer ZOB-Stellplatzanlage wird nicht planerisch vorbereitet.

 

Die Stadtverwaltung schlägt den Beschlusspunkt 2 vor. Es sollten umgehend die Planungen (Leistungsphasen 1 und 2) begonnen werden. Nur so ist es möglich, den künftigen Bedarf und die Gesamtentwicklung für den gesamten Bahnhofsvorplatz vorzubereiten. Diese Planungen zeigen die Möglichkeiten auf, wie das unmittelbare Umfeld des Bahnhofsgebäudes entwickelt werden kann. Auf dieser Grundlage sind die Abstimmung im Stadtratsgremium und die Vorstellung gegenüber der Bewohnerschaft möglich.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Auf der Grundlage der Stadtratsbeschlüsse vom 30.09.2014 und 12.11.2015 wird die Erneuerung des mittleren und nördlichen Bahnhofsumfeldes, einschließlich des Amalienweges und der Friedensstraße, auf der Grundlage des Leistungsbildes (Anlage 1) planerisch vorbereitet. Planungsumgriff entsprechend Anlage 2.

 

alternativ

3.    Die Planungen für den mittleren und nördlichen Bereich des Bahnhofsumfeldes, einschließlich Friedenstraße, werden solange zurückgestellt, bis die Entscheidungen zum Verkauf und zur Entwicklung der bahneigenen Flächen (Anlage 2) getroffen sind.

 

4.    Im Zusammenhang mit der Planung entsprechend Punkt 2 dieser Vorlage sind mit den benachbarten Eigentümern, insbesondere mit der Deutschen Bahn, entsprechende Abstimmungen zu führen.