Jahresrechnung 2015

Betreff
Jahresrechnung 2015
Vorlage
2016/113
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

 

Rechenschaftsbericht 2015 siehe Anlage.

 

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von 6 Monaten (30.06.) nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen.

 

Dies bedeutet zunächst nur die Kenntnisnahme des Abschlussergebnisses.

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat bis spätestens 30.06.2017 die Jahresabschlüsse bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

 

Vom Jahresabschluss 2015 der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen hat der Stadtrat am 12.04.2016 Kenntnis genommen.

 

 

Von den Abschlussergebnissen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2015 sowie des beiliegenden Rechenschaftsberichtes der Stadt Kitzingen wird gemäß Art. 102 Abs. 2 GO Kenntnis genommen.

 

1.    Abschlussergebnisse

Summe bereinigte Solleinnahmen Verwaltungshaushalt                         48.840.993,74 €

Summe bereinigte Solleinnahmen Vermögenshaushalt                           13.991.900,42 €

                                                                                                                   62.832.894,16 €

Summe bereinigte Sollausgaben Verwaltungshaushalt                            48.840.993,74 €

Summe bereinigte Sollausgaben Vermögenshaushalt                             13.991.900,42 €

                                                                                                                   62.832.894,16 €

Fehlbetrag / Überschuss                                                                                           0,00 €

 

2.    Stand der Schulden

Schulden aus Krediten                                                                                9.858.029,46 €

 

3.    Stand der Rücklagen

Allgemeine Rücklage                                                                                11.410.662,79 €

Sonderrücklage Bestattungswesen                                                                 54.251,41 €