Rechenschaftsbericht 2015 siehe Anlage.
Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von 6 Monaten (30.06.) nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen.
Dies bedeutet zunächst nur die Kenntnisnahme des Abschlussergebnisses.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat bis spätestens 30.06.2017 die Jahresabschlüsse bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.
Vom Jahresabschluss 2015 der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen hat der Stadtrat am 12.04.2016 Kenntnis genommen.
Von den Abschlussergebnissen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2015 sowie des beiliegenden Rechenschaftsberichtes der Stadt Kitzingen wird gemäß Art. 102 Abs. 2 GO Kenntnis genommen.
1. Abschlussergebnisse
Summe bereinigte Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 48.840.993,74 €
Summe
bereinigte Solleinnahmen Vermögenshaushalt 13.991.900,42
€
62.832.894,16 €
Summe bereinigte Sollausgaben Verwaltungshaushalt 48.840.993,74 €
Summe
bereinigte Sollausgaben Vermögenshaushalt 13.991.900,42
€
62.832.894,16 €
Fehlbetrag / Überschuss 0,00 €
2. Stand
der Schulden
Schulden aus Krediten 9.858.029,46 €
3. Stand
der Rücklagen
Allgemeine Rücklage 11.410.662,79 €
Sonderrücklage Bestattungswesen 54.251,41 €