Bauleitplanung der Gemeinde Sulzfeld a. Main, 3. Änderung des Bebauungsplanes Nord im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB)

Betreff
Bauleitplanung der Gemeinde Sulzfeld a. Main, 3. Änderung des Bebauungsplanes Nord
hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
2016/116
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1     Ausgangslage

 

Die Gemeinde Sulzfeld am Main beabsichtigt, den Bebauungsplan Nord zum 3. Mal im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern. Eine Beteiligung der Nachbargemeinden erfolgt nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB erstmals zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nord mit Begründung in der Fassung vom 10.05.2016. Die Stadt Kitzingen hat somit die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu dem Vorhaben abzugeben. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme endet am 21.07.2016.

 

2     Planinhalte

 

a)    Anlass und Ziel

Anlass für die 3. Änderung des Bebauungsplans Nord der Gemeinde Sulzfeld ist die Aufgabe eines Flurstücks für öffentliche Stellplätze zugunsten einer Wohnbebauung. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt (siehe Anlage 1 und 2).

 

b)   Lage und Abgrenzung des Änderungsbereichs

Die Änderung des Bebauungsplans bezieht sich ausschließlich auf ein Flurstück (Nr. 1019/2) (siehe Anlage 1). Die Gemarkungsgrenze der Stadt Kitzingen (Gewerbegebiet an der August-Gauer-Straße) liegt in etwa 1,5 km Entfernung (siehe Anlage 3).

 

c)    Beurteilung der Planung durch die Verwaltung

Die Stadt Kitzingen begrüßt die Umwidmung des Flurstücks 1019/2 als Allgemeines Wohngebiet. Die Gemeinde Sulzfeld am Main folgt damit dem Planungsgrundsatz der Innenentwicklung durch gezielte Nachverdichtung. Die Stadtverwaltung Kitzingen sieht die Belange der Stadt Kitzingen durch die 3. Änderung des Bebauungsplans Nord der Gemeinde Sulzfeld am Main nicht berührt.

 

 

3     Fazit und Empfehlung der Verwaltung

Gegen die 3. Änderung des Bebauungsplans Nord zum Zwecke einer Wohnnutzung auf einem einzelnen Grundstück bestehen aus Sicht der Stadt Kitzingen keine Bedenken. Belange der Stadt werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt.

Die Verwaltung wird das Beschlussergebnis der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen mitteilen.

 

 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Stadtrat beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis an die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen mitzuteilen.