Das Finanzamt Würzburg hat die Gewerbesteuermessbeträge 1994 bis 2012 eines großen Kitzinger Gewerbesteuerzahlers nach erfolgter Betriebsprüfung neu festgesetzt.
Für die Stadt Kitzingen ergeben sich für 11 Jahre mit höheren Messbeträgen Gewerbe-steuernachholungen von insgesamt 252.268,23 €. Für die restlichen 8 Jahre mit niedrigerem Messbetrag sind Gewerbesteuerzahlungen in Höhe von 244.841,78 € zu erstatten. Im Saldo bedeutet dies Gewerbesteuermehreinnahmen von 7.426,45 €. Aufgrund der 15 Monate nach Ende des Steuerjahres einsetzenden Verzinsung (0,5 % je Monat) sind jedoch durch die Stadt Erstattungszinsen in Höhe von 184.993,00 € zu leisten.
Dem stehen auf der Einnahmeseite nur Nachholungszinsen von 127.730,00 € gegenüber.
Die Zinsmehrausgaben von 57.263,00 € werden vor allem dadurch verursacht, dass für die Jahre 1994 und 2001 Gewerbesteuerbeträge mit langer Zinslaufzeit erstattet werden müssen.
Es wird davon Kenntnis genommen, dass für das Rechnungsjahr 2016 eine Haushalts- überschreitung bei
HSt. |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz |
Überschreitungs- betrag |
VwHh: 0331 8412 |
Verzinsung von
Steuererstattungen; Gewerbesteuer bisher
bereitgestellt somit insgesamt: |
50.000,00 € |
90.000,00 € 40.000,00 € 130.000,00 € |
genehmigt wurde.
Die Deckung erfolgte durch Mehreinnahmen bei HSt. 9000 0030 - Gewerbesteuer.