Satzung zur Aufhebung einer Veränderungssperre im Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 32 "Schwarzacher Staße Ost"

Betreff
Satzung zur Aufhebung einer Veränderungssperre im Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 32 "Schwarzacher Staße Ost"
Vorlage
2016/121
Aktenzeichen
61.1
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1. Ausgangslage

Zur Sicherung der Planung in einem künftig zu ändernden Teilgebiet des Bebauungsplans Nr. 32 „Schwarzacher Straße Ost“ hat der Verwaltungs- und Bauausschuss in öffentlicher Sitzung am 14.04.2015 den Erlass einer Veränderungssperre beschlossen. Zuvor wurde als planungsrechtliche Voraussetzung die 4. Änderung des Bebauungsplans in dem deckungsgleichen Teilgebiet beschlossen. Die Satzung über die Veränderungssperre ist mit ihrer amtlichen Bekanntmachung, also am 18.04.2015, in Kraft getreten.

 

2. Beschluss über die Aufhebung der Veränderungssperre

In seiner Sitzung am 02.06.2016 hat der Verwaltungs- und Bauausschuss auf Grund eines gemeinsamen Antrags der Fraktionen der CSU, UsW und der Freien Wähler – FBW Kitzingen, beschlossen, die Veränderungssperre wieder aufzuheben.

Das bisherige Ziel, die künftige Ansiedlung von Einzelhandel in dem Teilbereich durch Planänderung nicht mehr zuzulassen, soll demnach nicht weiter aufrecht erhalten werden.

Somit entfällt gem. § 17 Abs. 4 BauGB die Voraussetzung für den Erlass der Veränderungssperre. Sie ist per Satzung wieder aufzuheben (s. Anlagen 1 bzw. 2).

 

Die beschlossene Änderung des B-Plans wird davon auch berührt, siehe dazu Sitzungsvorlage Nr. 2015/087/1.

 

 

1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2. Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt die gemäß Anlage 1 beigefügte Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre in einem Teilgebiet des Bebauungsplans Nr. 32 „Schwarzacher Straße Ost“, 4. Änderung.