Bestellung von Bürgermeister Stefan Güntner zum Standesbeamten

Betreff
Bestellung von Bürgermeister Stefan Güntner zum Standesbeamten
Vorlage
2016/122
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Entsprechend der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes kann die Stadt ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, auch wenn diese die Bestellungsvoraussetzungen, wie

 

  1. als Beamter die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung oder als Arbeitnehmer die Fachprüfung des Angestelltenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg abgelegt haben

 

  1. an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat

 

  1. und mindestens drei Monate bei einem Standesamt als Sachbearbeiter oder zur Einweisung tätig war,

 

nicht erfüllen.

 

Da derzeit weder vom Fachverband noch von der Verwaltungsschule entsprechende Seminare vorgesehen sind wurde Bürgermeister Stefan Güntner vom Leiter des Standesamtes in die Grundzüge des Standesamtswesens eingewiesen und insbesondere mit den Voraussetzungen für eine Eheschließung, der Prüfung der Ehefähigkeit und der Durchführung einer Trauung vertraut gemacht.

 

Eine 24 Seiten umfassende Informationsschrift des Fachverbandes der bayerischen Standesbeamten für neu gewählte Bürgermeister als Eheschließungsstandesbeamte wurde ihm ausgehändigt.

 

 

Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG)

 

wird

 

Bürgermeister   S t e f a n   G ü n t n e r

 

zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Kitzingen bestellt.

 

Der Aufgabenbereich wird auf die Vornahme von Eheschließungen und der Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt.

 

Die Bestellung ist jederzeit widerruflich und erlischt spätestens mit Ablauf der Amtszeit als Bürgermeister.