Entsprechend der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes kann die Stadt ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, auch wenn diese die Bestellungsvoraussetzungen, wie
nicht erfüllen.
Da derzeit weder vom Fachverband noch von der Verwaltungsschule entsprechende Seminare vorgesehen sind wurde Bürgermeister Stefan Güntner vom Leiter des Standesamtes in die Grundzüge des Standesamtswesens eingewiesen und insbesondere mit den Voraussetzungen für eine Eheschließung, der Prüfung der Ehefähigkeit und der Durchführung einer Trauung vertraut gemacht.
Eine 24 Seiten umfassende Informationsschrift des Fachverbandes der bayerischen Standesbeamten für neu gewählte Bürgermeister als Eheschließungsstandesbeamte wurde ihm ausgehändigt.
Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG)
wird
Bürgermeister S t e f a n
G ü n t n e r
zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Kitzingen bestellt.
Der Aufgabenbereich wird auf die Vornahme von Eheschließungen und der Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt.
Die Bestellung ist jederzeit widerruflich und erlischt spätestens mit Ablauf der Amtszeit als Bürgermeister.