Mit SR-Beschluss vom 10.03.2016 wurde entschieden, die Betriebsträgerschaft für den Schülerhort ab dem 01.09.2016 für die Dauer von 2 Jahren (bis 31.08.2018) zu übernehmen.
Zur Regelung des Benutzungsverhältnisses im Schülerhort wurde seitens der Verwaltung eine Benutzungssatzung erarbeitet.
Inhalt und Wortlaut wurde mit Amt 3 und SG 20 abgestimmt.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Stadt Kitzingen erlässt die dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte „Satzung für die städtische Kindertageseinrichtung „Schülerhort Kitzingen“.