Markenbildungsprozess; hier: Kooperationsvereinbarung zu, Markenbildungsprozess mit dem Stadtmarketingverein

Betreff
Markenbildungsprozess;
hier: Kooperationsvereinbarung zum Markenbildungsprozess mit dem Stadtmarketingverein
Vorlage
2016/143
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Auf die Vorlage Nummer 2016/096 (siehe Anlage) wird verwiesen.

 

Der Stadtrat hatte am 12.05.2016 die Entscheidung vertagt und die Verwaltung beauftragt, eine klare und rechtlich einwandfreie Regelung hinsichtlich der Verwertungs- und Nutzungsrechte an den im Ideenhandbuch enthaltenen Ideen zu treffen.

 

 

1.    Verwertungs- und Nutzungsrechte

 

Eine Besprechung zwischen Frau Biebl und den Amtsleitern 3 und 1 brachte das Ergebnis, dass eine pauschale Abgeltung der einfachste und rechtlich beste Weg für die Übertragung der Verwertungs- und Nutzungsrechte wäre.

 

In einem weiteren Gespräch zwischen dem Hauptamtsleiter und den Rechteinhabern (Frau Biebl, Herrn Kramer, Herrn Nitschke) hat man sich an diese Vorgabe gehalten und auf einen „Wert“ bzw. eine Abgeltungssumme in Höhe von 15.000 € geeinigt.

 

Dabei machten die Ideenentwickler immer wieder deutlich, dass sie das Ideenhandbuch nicht aus Kalkül mit der Absicht auf später folgende Aufträge erstellt hätten. Es ging ihnen und das ist auch heute noch die Haltung, zu allererst um Kitzingen und die Ausschöpfung seiner großen Potenziale.

 

Aus diesem Grunde haben sich die Rechteinhaber dazu entschieden, die in Rede stehende Summe nicht für sich zu vereinnahmen, sondern als zweckgebundene Spende und zusätzliche Mittel zu den 10.000 € Haushaltsansatz für den Markenbildungsprozess dem Brandmanagement zur Verfügung zu stellen.

 

Sie täten dies zudem im vollen Bewusstsein, dass die von ihnen entwickelten Ideen gegebenenfalls von anderen umgesetzt würden.

 

Für diese mehr als noble Haltung gebührt ihnen großer Respekt, Dank und Anerkennung!

 

Über die Abtretung der Verwertungs- und Nutzungsrechte wird eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.

 

 

2.    Kooperationsvereinbarung

 

Die Kooperationsvereinbarung mit Stellenprofil für das Brandmanagement wurde geringfügig verändert bzw. angepasst. Im Einzelnen wurde

 

-      § 2 (3) dahin gehend geändert, dass die Entscheidung über den Mitteleinsatz vom Brandmanagement nach Abstimmung mit dem Projektverantwortlichen der Stadt (Hauptamtsleiter) getroffen wird.

 

-      die Anmerkung (alte Fassung Stellenprofil) wonach die Agenturen „atelier zudem“ sowie „ORKA Partner für Kommunikation“ als Miturherber des „Treibhaus der Ideen“ (Ideenhandbuch) Hauptpartner sind, entfällt aufgrund der Abgeltung der Verwertungs- und Nutzungsrechte.

 

Die Kooperationsvereinbarung soll mit Wirkung vom 15.07.2016 in Kraft treten.

 

 

Der Stadtmarketingverein wird für den Markenbildungsprozess ein eigenes Konto führen, auf dem unter anderem die 10.000 € der Stadt Kitzingen verwaltet werden und das jederzeit von den Stadtratsmitgliedern und der Verwaltung eingesehen werden kann – über die Berichterstattung durch den Stadtmarketingverein hinaus.

 

Angesichts der dargestellten Entwicklung schlägt die Verwaltung vor, die umstehend genannten Beschlüsse zu fassen.

 

1.      Vom Sachvortrag Nr. 2016/143 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen im „Ideenhandbuch für Kitzingen“ enthaltenen Ideen werden von den Rechteinhabern gegen eine Zahlung in Höhe von 15.000 € an die Stadt Kitzingen übertragen.

 

3.      Mit der vorgelegten „Kooperationsvereinbarung zum Markenbildungsprozess“ mit dem Stadtmarketingverein Kitzingen e.V. besteht Einverständnis.