In der SR Sitzung
vom 12.04.16 wurde die aktuelle örtliche Bedarfsplanung für die Kita-Plätze dem
SR vorgestellt und ausführlich erläutert.
Bereits im Vorfeld
zu dieser Sitzung wurde mit den Trägern über mögliche Erweiterungen diskutiert.
Zwischenzeitlich
wurden nochmals Einzelgespräche mit den jeweiligen Trägern geführt, das
Ergebnis der einzelnen Gespräche ist aus der erstellten Reihenfolge der
Maßnahmenrealisierung ersichtlich.
Neubau bzw. Erweiterung des KiGa St.
Johannes in der Glauberstraße
Das Gebäude in der
Glauberstraße ist äußerst sanierungsbedürftig. Derzeit können dort bis zu 50
(56) KiGa-Kinder betreut werden.
Lt. Auskunft der
kath. Kirche und dem bischöflichen Bauamt wäre eine Generalsanierung
unwirtschaftlich und daher ein Neubau mit gleichzeitiger Erweiterung denkbar. Die
kath. Kirche und der KiGa-Träger wurden bereits aufgefordert, einer
Wirtschaftlichkeitsdarstellung einzureichen um mögliche Fördermittel beantragen
zu können. Erst dann kann entschieden werden, ob eine Generalsanierung oder der
Neubau förderfähig ist.
Nach Aussage von
Pfarrer Spöckl fordert die Kirche gemäß Vorgabe der Diözese eine finanzielle
Unterstützung seitens der Stadt.
Eine
Beschlussfassung über die Bezuschussung dieser Baumaßnahme ist erst nach Einreichen
der o. g. Wirtschaftlichkeitsdarstellung und deren Ergebnis möglich. Amt 2 wird
die entsprechende Sitzungsvorlage hierzu zu gegebener Zeit erstellen und dem SR
zur Entscheidung vorlegen.
Sollte ein Neubau
der Kita förderfähig sein und wie oben dargestellt realisiert werden, könnten
dort weiterhin 2 KiGa Gruppen und zusätzlich
zwei neue Krippengruppen geschaffen werden.
KiGa Alemannenstraße
Der 3-gruppige KiGa
soll um eine Krippengruppe erweitert werden. Die Einrichtung ist voll
ausgelastet. Aus Sicht des Betriebsträgers ist die Erweiterung um eine
Krippengruppe anzustreben. Zum einen würde dies die frühe Anbindung der Eltern
an die Einrichtung verstärken, zum anderen würden die Kinder keinen
Einrichtungswechsel von Krippe zu KiGa vollziehen müssen.
In diesem
Stadtgebiet sind derzeit keinerlei ausgewiesene Krippenplätze vorhanden.
Gleichwohl werden Kinder ab 2,5 Jahren in die Einrichtung mit aufgenommen
(altersgeöffnete Gruppen). Der Bedarf an Krippenplätzen steigt stetig.
Am 28.06. fand ein
Ortstermin am Einrichtungsgelände statt. Es bleibt festzuhalten, dass durch
eine Erweiterung um eine Krippengruppe neue Räumlichkeiten angebaut werden
müssen (Gruppenraum, Schlafraum, Sanitäreinrichtungen). Durch die Erweiterung
der Kita sind Folgemaßnahmen nicht ausgeschlossen (Vergrößerung des
Personalraums durch Personalmehrung, Vergrößerung der Räumlichkeiten für die
Mittagsverpflegung „Bärenrestaurant“ durch größere Nutzung). Weiterhin gilt zu
beachten, dass durch einen möglichen Erweiterungsbau die Außenspielflächen
weiter eingeschränkt werden. Durch den angrenzenden Bach ist der Hochwasserschutz
zu prüfen.
KiGa St. Vinzenz, Außenstelle Sonnenschein
in der Memellandstraße
Der Betriebsträger
machte in einem Abstimmungsgespräch deutlich, dass eine zeitnahe Umsetzung
durchaus wünschenswert ist. Die Krippengruppe sei bis 2020 vollständig ausgelastet.
Die Regelplätze für die Kindergartenkinder sind ebenfalls voll belegt. Durch
die Auslastung ist eine Überleitung von der Krippengruppe in eine KiGa-Gruppe
nicht oder nur schwer möglich.
Aufgrund der
vorherrschenden Strukturen spricht sich der Betriebsträger für die Erweiterung
um eine Kindergartengruppe aus.
Die bauliche
Umsetzung, der Erweiterungsbau, ist nach ersten Vermutungen planerisch realisierbar
da die Außenflächen groß genug sind und bereits bei der Errichtung des Kindergartens
eine spätere mögliche Erweiterung mit in die Planung eingeflossen ist.
Bei allen
Erweiterungsmaßnahmen (Alemannenstraße und Memellandstraße) kann nicht
ausgeschlossen werden, dass hierdurch mögliche Nachbesserungen/Aufrüstungen im
Bereich des Brandschutzes und der Einrichtungssicherheit durchgeführt werden
müssen.
Förderung der Baumaßnahmen
Die Förderanträge für die Um- und
Erweiterungsbauten sind bis 31.12.2016! bei der Regierung von Unterfranken
einzureichen um den erhöhten Fördersatz bei der Krippenplatzschaffung von
derzeit 9.800 € / Kind beantragen zu können.
Grundsätzlich ist
eine Sanierungsmaßnahme nach FAG förderfähig. Die Höhe richtet sich nach
Kostenrichtwerten.
1.
Vom
Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Zur
Schaffung der bedarfsnotwendigen Kita-Plätze besteht Einverständnis, folgende
Maßnahmen weiter zu verfolgen:
2.1 KiGa St. Johannes, Glauberstraße
Die
Kita soll unter der Maßgabe der Wirtschaftlichkeit abgerissen und mit 2 KiGa – sowie 2 Krippengruppen neu
errichtet werden.
2.2 KiGa Alemannenstraße
Der
3-gruppige KiGa wird um eine
Krippengruppe erweitert.
2.3 KiGa
St. Vinzenz, Außenstelle Sonnenschein in der Memellandstraße
Die
Kita wird um eine Kindergartengruppe erweitert; im Zuge
der Maßnahme werden evtl. bestehende Mängel beseitigt.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die jeweiligen Kosten für die einzelnen Maßnahmen
zu ermitteln und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.