Bedarfsplanung von Kita-Plätzen

Betreff
Bedarfsplanung von Kita-Plätzen - weitere Vorgehensweise
Vorlage
2016/147
Aktenzeichen
13-4236/2
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

In der SR Sitzung vom 12.04.16 wurde die aktuelle örtliche Bedarfsplanung für die Kita-Plätze dem SR vorgestellt und ausführlich erläutert.

Bereits im Vorfeld zu dieser Sitzung wurde mit den Trägern über mögliche Erweiterungen diskutiert.

 

Zwischenzeitlich wurden nochmals Einzelgespräche mit den jeweiligen Trägern geführt, das Ergebnis der einzelnen Gespräche ist aus der erstellten Reihenfolge der Maßnahmenrealisierung ersichtlich.

 

Neubau bzw. Erweiterung des KiGa St. Johannes in der Glauberstraße

Das Gebäude in der Glauberstraße ist äußerst sanierungsbedürftig. Derzeit können dort bis zu 50 (56) KiGa-Kinder betreut werden.

Lt. Auskunft der kath. Kirche und dem bischöflichen Bauamt wäre eine Generalsanierung unwirtschaftlich und daher ein Neubau mit gleichzeitiger Erweiterung denkbar. Die kath. Kirche und der KiGa-Träger wurden bereits aufgefordert, einer Wirtschaftlichkeitsdarstellung einzureichen um mögliche Fördermittel beantragen zu können. Erst dann kann entschieden werden, ob eine Generalsanierung oder der Neubau förderfähig ist.

Nach Aussage von Pfarrer Spöckl fordert die Kirche gemäß Vorgabe der Diözese eine finanzielle Unterstützung seitens der Stadt.

 

Eine Beschlussfassung über die Bezuschussung dieser Baumaßnahme ist erst nach Einreichen der o. g. Wirtschaftlichkeitsdarstellung und deren Ergebnis möglich. Amt 2 wird die entsprechende Sitzungsvorlage hierzu zu gegebener Zeit erstellen und dem SR zur Entscheidung vorlegen.

 

Sollte ein Neubau der Kita förderfähig sein und wie oben dargestellt realisiert werden, könnten dort weiterhin 2 KiGa Gruppen und zusätzlich zwei neue Krippengruppen geschaffen werden.                                          

 

 

 

KiGa Alemannenstraße

Der 3-gruppige KiGa soll um eine Krippengruppe erweitert werden. Die Einrichtung ist voll ausgelastet. Aus Sicht des Betriebsträgers ist die Erweiterung um eine Krippengruppe anzustreben. Zum einen würde dies die frühe Anbindung der Eltern an die Einrichtung verstärken, zum anderen würden die Kinder keinen Einrichtungswechsel von Krippe zu KiGa vollziehen müssen.

In diesem Stadtgebiet sind derzeit keinerlei ausgewiesene Krippenplätze vorhanden. Gleichwohl werden Kinder ab 2,5 Jahren in die Einrichtung mit aufgenommen (altersgeöffnete Gruppen). Der Bedarf an Krippenplätzen steigt stetig.

 

Am 28.06. fand ein Ortstermin am Einrichtungsgelände statt. Es bleibt festzuhalten, dass durch eine Erweiterung um eine Krippengruppe neue Räumlichkeiten angebaut werden müssen (Gruppenraum, Schlafraum, Sanitäreinrichtungen). Durch die Erweiterung der Kita sind Folgemaßnahmen nicht ausgeschlossen (Vergrößerung des Personalraums durch Personalmehrung, Vergrößerung der Räumlichkeiten für die Mittagsverpflegung „Bärenrestaurant“ durch größere Nutzung). Weiterhin gilt zu beachten, dass durch einen möglichen Erweiterungsbau die Außenspielflächen weiter eingeschränkt werden. Durch den angrenzenden Bach ist der Hochwasserschutz zu prüfen.

 

 

KiGa St. Vinzenz, Außenstelle Sonnenschein in der Memellandstraße

Der Betriebsträger machte in einem Abstimmungsgespräch deutlich, dass eine zeitnahe Umsetzung durchaus wünschenswert ist. Die Krippengruppe sei bis 2020 vollständig ausgelastet. Die Regelplätze für die Kindergartenkinder sind ebenfalls voll belegt. Durch die Auslastung ist eine Überleitung von der Krippengruppe in eine KiGa-Gruppe nicht oder nur schwer möglich.

Aufgrund der vorherrschenden Strukturen spricht sich der Betriebsträger für die Erweiterung um eine Kindergartengruppe aus.

 

Die bauliche Umsetzung, der Erweiterungsbau, ist nach ersten Vermutungen planerisch realisierbar da die Außenflächen groß genug sind und bereits bei der Errichtung des Kindergartens eine spätere mögliche Erweiterung mit in die Planung eingeflossen ist.

 

 

 

Bei allen Erweiterungsmaßnahmen (Alemannenstraße und Memellandstraße) kann nicht ausgeschlossen werden, dass hierdurch mögliche Nachbesserungen/Aufrüstungen im Bereich des Brandschutzes und der Einrichtungssicherheit durchgeführt werden müssen.

 

 

 

Förderung der Baumaßnahmen

Die Förderanträge für die Um- und Erweiterungsbauten sind bis 31.12.2016! bei der Regierung von Unterfranken einzureichen um den erhöhten Fördersatz bei der Krippenplatzschaffung von derzeit 9.800 € / Kind beantragen zu können.

Grundsätzlich ist eine Sanierungsmaßnahme nach FAG förderfähig. Die Höhe richtet sich nach Kostenrichtwerten.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Zur Schaffung der bedarfsnotwendigen Kita-Plätze besteht Einverständnis, folgende Maßnahmen weiter zu verfolgen:

 

2.1 KiGa St. Johannes, Glauberstraße

Die Kita soll unter der Maßgabe der Wirtschaftlichkeit abgerissen und mit 2 KiGa – sowie 2 Krippengruppen neu errichtet werden.

 

2.2 KiGa Alemannenstraße

Der 3-gruppige KiGa wird um eine Krippengruppe erweitert.

 

2.3 KiGa St. Vinzenz, Außenstelle Sonnenschein in der Memellandstraße

Die Kita wird um eine Kindergartengruppe erweitert; im Zuge der Maßnahme werden evtl. bestehende Mängel beseitigt.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die jeweiligen Kosten für die einzelnen Maßnahmen zu ermitteln und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.