Das im Jahr 2014 bestellte Elektro-Lastenfahrrad mit Entsorgungswagen für den Straßenreiniger wurde erst in 2015 geliefert und bezahlt.
Im Jahr 2015 wurde ein neues Fahrzeug für die Bauhofleitung angeschafft, da das
bisherige defekt und die Reparatur unwirtschaftlich war.
Hierdurch reduzierte sich der zu übertragende Haushaltsausgaberest für den in 2015 eingeplanten Kanalwagen.
Es wurde versäumt die fehlenden Kosten für den Kanalwagen für das Jahr 2016 nachzumelden.
Des Weiteren wurden bei der Berechnung des Ansatzes für den Kauf des neuen Kanal-wagens die Einnahmen für den Verkauf des alten Kanalwagens gleich abgezogen. Der Verkauf muss aber als Einnahme gebucht werden, somit erhöhen sich die Kosten auf der Ausgabehaushaltsstelle.
Auch musste im Jahr 2016 aufgrund eines Unfalls ein neues Fahrzeug für den Schreiner beschafft werden, welches die Mittel auf dieser Haushaltstelle ebenfalls reduziert hat.
Es wird davon Kenntnis genommen, dass für das Rechnungsjahr 2016 eine Haushaltsüber-schreitung bei
HSt. |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz |
Überschreitungs- betrag |
VmHh: 7711 9357 |
Bauhof; Beschaffung von
Fahrzeugen HAR aus Vorjahren bisher
bereitgestellt somit insgesamt: |
0,00 € 329.874,10 € |
16.615,00 € 38.569,00 € 55.184,00 € |
genehmigt wurde.
Die Deckung erfolgte durch Mehreinnahmen bei HSt. 7711 3454 - Bauhof; Verkauf von Fahrzeugen und durch Mehreinnahmen bei HSt. 6309 3590 - Nordtangente; Kostenanteile Bund und Land für BA I.