Der Fraktionsvorsitzende der UsW-Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 14.07.2016 die Änderung der Besetzung im Verwaltungs- und Bauausschuss mitgeteilt (siehe Anlage).
Gemäß Art. 33 Abs. 1 Satz 4 GO ist die Bestellung anderer als der von den Parteien oder Wählergruppen vorgeschlagenen Personen nicht zulässig.
Gleichwohl ist für die Bestellung ein formaler Beschluss des Gremiums erforderlich.
Die Besetzung des Verwaltungs- und Bauausschusses ändert sich gemäß Mitteilung der UsW-Fraktion vom 14.07.2016 wie folgt:
Verwaltungs- und Bauaausschuss:
|
Ordentliches Mitglied |
1. Vertreter |
2. Vertreter |
UsW |
Stadtrat
Lorenz |
Stadtrat
Marstaller |
Stadtrat
May |
|
Stadtrat
Müller |
Stadtrat
May |
Stadtrat Marstaller |