Bürgerantrag "Errichtung eines Parkdecks für 300 förderfähige PKW-Stellplätze im südlichen Bereich des Bahnhofs"

Betreff
Bürgerantrag
"Errichtung eines Parkdecks für 300 förderfähige PKW-Stellplätze im südlichen Bereich des Bahnhofs"
Vorlage
2016/209
Aktenzeichen
SG 63/Hn-MM
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.    Ausgangslage

 

·         Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 21.04.2016 den Beschluss gefasst, im südlichen Bereich des Bahnhofes eine ebenerdige P+R-Anlage mit 119 Stellplätzen und Herstellungskosten in Höhe von 1,3 Mio. Euro zu errichten (Anlage 1).

·         Am 28.06.2016 ging beim Oberbürgermeister der Bürgerantrag „Errichtung eines Parkdecks für 300 förderfähige PKW-Stellplätze im südlichen Bereich des Bahnhofs“ ein (Anlage 2).

·         Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 28.07.2016 diesen Bürgerantrag für zulässig befunden (Anlage 3).

 

 

2.    Bürgerantrag

 

Der Bürgerantrag wird im Wesentlichen wie folgt begründet:

·         Eine Bedarfsanalyse des ÖPNV-Beauftragten (LRA Kitzingen) ergibt eine Stellplatzanzahl von bis zu 300 förderfähigen PKW-Stellplätzen.

·         Um für die Zukunft mit ausreichend Stellplätzen am Bahnhof versorgt zu sein, gleichzeitig aber den Flächenverbrauch deutlich zu reduzieren und die Kleingärten zu erhalten, sollte im südlichen Bahnhofsbereich ein Parkdeck mit 4 Geschossen für 300 PKW-Stellplätzen zu Herstellungskosten von 6,3 Mio. Euro (abzüglich ca. 2,0 Mio. Euro Förderung) errichtet werden. Im Haushalt 2016 bzw. Finanzplan 2017 – 2022 sind dafür Mittel in Höhe von 7,6 Mio. Euro vorgesehen.

 

 

3.    Stellungnahme der Verwaltung

 

In der Sitzung vom 21.04.2016 wurden die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten sowie die Kostenschätzungen mit einer möglichen Förderung vorgestellt.

Diese sind für die Varianten „ebenerdige P+R-Anlage“ und „Parkdeck mit 4 Geschossen“ nochmals in der Anlage 4 zusammengefasst.

 

Sollte der Stadtrat dem Bürgerantrag auf „Errichtung eines Parkdecks für 300 förderfähige PKW-Stellplätze im südlichen Bereich des Bahnhofs“ folgen, sind die vorbereitenden Planungen für diese Anlage zu erarbeiten.

Dazu gehört unter anderem ein vertiefendes Baugrundgutachten.

Auf die bisherigen konzeptionellen Ansätze des Büros Hofmann, Keicher, Ring kann Bezug genommen werden.

Die planungsrechtliche Grundlage ist durch einen Bebauungsplan zu schaffen. Hierbei sind alle relevanten Themen, wie z. B. Schallimmissionen, Erschließung, Abstandsflächen zu klären. Die Kosten sind zu konkretisieren, Fördermittelgewährung zu prüfen und Mittel in den Haushalt einzustellen.

 

Sollte der Stadtrat dem Bürgerantrag mehrheitlich nicht folgen, werden die Planungen für den ebenerdigen Stellplatz entsprechend den vorliegenden Beschlüssen wieder aufgenommen.

 

Voraussichtlicher Ablauf für den ebenerdigen Stellplatz:

Fertigstellung Bauentwurf: Ende 2016

Nach Baugenehmigungs- und Zuwendungsverfahren wäre ein Baubeginn April/ Mai 2017 möglich.

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.    Der Stadtratsbeschluss vom 21.04.2016, Punkt 2 wird aufgehoben (Anlage 1).

 

3.    Dem Bürgerantrag auf „Errichtung eines Parkdecks für 300 förderfähige PKW-Stellplätze im südlichen Bereich des Bahnhofs“ wird gefolgt (Anlage 2).