Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Kitzingen mit Stadtteilen

Betreff
Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Kitzingen mit Stadtteilen
Vorlage
2016/211
Aktenzeichen
31/Wi
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Zu den Pflichtaufgaben von Kommunen zählt, im eigenen Wirkungskreis, gem. Art. 1 Abs.1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG), die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung. Hierzu muss die Gemeinde Feuerwehren aufstellen, ausrüsten und unterhalten (Art. 1 Abs. 2 BayFwG). Diesen muss es möglich sein Menschen schnell zu retten, Schadensfeuer zu begrenzen und wirksam zu bekämpfen, sowie technische Hilfe zu leisten. Gemäß der Bekanntmachung zum Vollzug des BayFwG (VollBekBayFwG), des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr, muss jede an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens 10 Minuten nach Eingang der Meldung bei der alarmauslösenden Stelle erreicht werden.

 

Um objektiv feststellen zu können, wie die gemeindlichen Feuerwehren technisch und personell ausgestattet sind, bzw. werden müssen und ob die Hilfsfristen eingehalten werden können, sollen die Kommunen einen Feuerwehrbedarfsplan für ihr Gebiet erstellen und fortzuschreiben. Darin sind die vorhandenen Gefahrenpotenziale und die Kräfte der gemeindlichen Feuerwehren zu erfassen, sowie die örtlichen Gegebenheiten zu analysieren. Auf dieser Basis sind dann Maßnahmen zu formulieren, welche geeignet sind Verbesserungen bei der Aufgabenwahrnehmung herbei zu führen.

 

Im Jahr 2015 veröffentlichte das Staatsministerium des Innern das „Merkblatt für die Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern“. Hierin werden Hilfestellungen zur Erstellung einer solchen Planung gegeben. Im Zuge der Veröffentlichung des Merkblattes, wurde die Staatliche Feuerwehrschule Würzburg vom Staatsministerium des Innern beauftragt für verschiedene Gemeindegrößen beispielhafte Feuerwehrbedarfspläne zu erarbeiten. Im Rahmen dessen, trat die Staatliche Feuerwehrschule mit der Bitte an die Stadtverwaltung heran, für Kitzingen und den Stadtteilen einen Feuerwehrbedarfsplan erstellen zu dürfen. Die Stadtverwaltung und die Freiwilligen Feuerwehren mussten lediglich Grunddaten zur Verfügung stellen. Die Analyse und Ausarbeitung erfolgte durch die Staatliche Feuerwehrschule. Kosten sind der Stadt Kitzingen nicht entstanden.

 

Das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen der Staatlichen Feuerwehrschule und der Stadt Kitzingen, ist der als Anlage 1 beigefügte „Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Kitzingen“. Er soll dem Stadtrat, der Stadtverwaltung, sowie den städtischen Feuerwehren als Grundlage zur Steuerung der weiteren Entwicklungen im Feuerwehrwesen in Kitzingen, sowohl im personellen Bereich, als auch bei Beschaffungen u. ä. dienen. Durch die zentrale Erfassung der wichtigsten Besonderheiten und Gefährdungen können einsatztaktische Entscheidungen leichter erarbeitet werden. Des Weiteren kann besser überprüft werden, ob eine Verbesserung der Infrastrukturen, bzw. Ausstattung der Feuerwehren notwendig ist, bzw. durch welche Schritte eine solche erreicht werden kann.

 

Die Regierung von Unterfranken fordert bei der Prüfung von Maßnahmen im Feuerwehrwesen hinsichtlich der Zuwendungsmöglichkeiten, bereits jetzt viele Angaben, welche im Feuerwehrbedarfsplan enthalten sind.

 

Der Plan wurde Herrn Kreisbrandrat Eckert zur Kenntnis gegeben, Einwendungen wurden von seiner Seite nicht erhoben.

 

Damit der Feuerwehrbedarfsplan als Grundlage für die weitere Arbeit und Entwicklung der Feuerwehren der Stadt Kitzingen und Stadtteile dienen kann, müsste der Stadtrat dem zustimmen.

 

 

1) Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2)  Es besteht Einverständnis, dass der als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügte „Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Kitzingen“ als Grundlage für die zukünftige Entwicklungsarbeit der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Kitzingen dient.