Der Einleitung des
Einziehungsverfahrens für einen Teil der Ortsstraße Schwarzacher Straße,
Fl.Nr. 5476/1 (Teilfläche) (siehe beiliegender Lageplan – Anlage 2) wurde mit Beschluss des
Verwaltungs- und Bauausschusses vom 23.06.2016 zugestimmt (siehe Anlage 1).
Die Absicht der Einziehung
für einen Teil der Ortsstraße Schwarzacher Straße, Fl.Nr. 5476/1
(Teilfläche) wurde vom 07.07.2016 –
08.10.2016 ortsüblich bekanntgemacht. Da hiergegen keine Einwände
eingegangen sind, wird die Teilfläche gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG
eingezogen.
Vom Sachvortrag wird
Kenntnis genommen.
Ein Teil der Ortsstraße
Schwarzacher Straße, Fl.Nr.5476/1
(Teilfläche) ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG einzuziehen.