1.
Ausgangslage
· Die Kraußstraße wurde in den Jahren 1988/89 ausgebaut
· Dabei wurde ein einseitiger Gehweg mit einer durchschnittlichen Breite von 1,50 m bis zur Einmündung der Straße „Am Bächlein“ angelegt.
2.
Antrag
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt mit Datum vom 23.07.2016 den Antrag (Anlage 1) auf Verlängerung des Gehweges in der Kraußstraße von der Einmündung „Am Bächlein“ bis zur Abfahrt Friedhof. Sollten die öffentlichen Flächen für die Maßnahme nicht ausreichen, wird die Verwaltung beauftragt mit Herrn Matthaei wegen eventuell erforderlichen Grunderwerb zu verhandeln.
Der Antrag wird im Wesentlichen wie folgt begründet:
· Bürger müssen auf dem Weg zum Friedhof entlang der Grundstücksgrenze Matthaei auf der stark befahrenen Straße weitergehen.
· Besonders für ältere Mitbürger und für Familien mit Kindern besteht hier ein erhöhtes Unfallrisiko.
· Die Straße macht an dieser Stelle einen Bogen. Fahrzeuge aus Richtung Sickershausen werden erst spät wahrgenommen, da die Sicht durch eine große Linde eingeschränkt ist.
3.
Stellungnahme
der Verwaltung
Die Grundstücksverfügbarkeit am Ende der Kraußstraße wurde geprüft.
Die städtischen Flächen würden derzeit nur den Bau eines ca. 25 m langen Gehweges ermöglichen. Für die restlichen ca. 60 m wäre Grunderwerb vom angrenzenden Privatgrundstück notwendig.
Hierzu wurde mit den Anliegern ein Vor-Ort-Termin wahrgenommen.
Die Familie konnte zwar den Wunsch auf Grunderwerb nachvollziehen; letztendlich hat sie aber die Stadt Kitzingen um Verständnis dafür gebeten, die notwendigen Flächen behalten zu wollen.
Es wurden hierfür folgende Gründe vorgetragen:
· Ein zusätzlicher Gehweg würde zu einer optischen Verbreiterung der Straße (Einfahrt aus Richtung Sickershausen) führen; aus Sicht der Anieger würden dadurch noch höhere Geschwindigkeiten für den einfahrenden Verkehr möglich.
· In Richtung Ortsmitte ist auch kein durchgängiger Gehweg vorhanden.
· Auf der gegenüberliegenden Seite ist (zumindest in Teilbereichen) ein Gehweg vorhanden
Die Anlieger haben in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass sie über viele
Hinweg sowohl die Hecke als auch die Bäume gepflegt und insbesondere auch den auf
Privatgrund liegenden Bachlauf (Überlauf Landschaftssee, eigentlich Aufgabe der Stadt
Kitzingen) unterhalten haben.
Aus Sicht der Verwaltung müssen die Grunderwerbsverhandlungen somit als gescheitert betrachtet werden.
Eine Verschiebung der Straße in Richtung Landschaftssee wird aus Sicht des Sachgebiets Tiefbau als äußerst problematisch empfunden. Für die notwendige Ausrundung der Straße müsste die Linde gefällt werden; außerdem würde dadurch ein noch zügigeres Einfahren aus Richtung Sickershausen ermöglicht werden.
Möglicherweise findet sich ein alternativer Zuwegung aus der Richtung „Am Bächlein“. Dies müsste jedoch eingehender untersucht werden.
1.
Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Es wird davon Kenntnis genommen, dass die Verhandlungen über den erforderlichen Erwerb von Privatflächen gescheitert sind.