Kitaplatz-Schaffung

Betreff
Kitaplatz-Schaffung
Neubau Kita St. Johannes Glauberstraße 30
Vorlage
2016/245
Aktenzeichen
13-4236/17.1
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
Untergeordnete Vorlage(n)

Mit Stadtratsbeschluss vom 28.07.2016 wurde der Kath. Kirche das grundsätzliche Einvernehmen für die Neuerrichtung der Kita in der Glauberstraße 30 mit Erweiterung um 2 Krippengruppen erteiltsofern diese Maßnahme seitens der Regierung gefördert wird.

 

Zwischenzeitlich wurden mehrere Besprechungstermine bezüglich der weiteren Vorgehensweise (Erfüllung der förmlichen Zuwendungsvoraussetzungen, Forderung der Kirche auf Investitionskostenförderung, Ausweichquartier während der Baumaßnahme, Ausstattung des Ausweichquartieres, Finanzierung der Baumaßnahme) geführt.

Mittlerweile wurde durch den Bauträger ein Architekt beauftragt, der die Überplanung des Objektes vorgenommen hat und die ersten Entwürfe dem Bauherrn, der Fachaufsicht im Landratsamt Kitzingen und der Verwaltung vorgelegt hat (Anlage 1).

 

Im Falle einer Realisierung des Neubaus mit Erweiterung fordert die Kath. Kirchenverwaltung St. Johannes als Bauträger sowie der St. Elisabethenverein Kitzingen e.V. als Betriebsträger die Übernahme von:

 

-          2/3 der tatsächlichen Gesamtkosten für den KiGa-Bereich sowie

 

-          90 % der tatsächlichen Gesamtkosten für den Krippenbereich

(analog der bisherigen Zusatzförderung aus dem Sonderinvestitionsprogramm für die Schaffung von U3-Plätzen 2008-2013 [Förderung von Maßnahmen bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten; derzeit werden pro Krippenplatz 9.800 € zusätzlich zu der regulären FAG-Förderung gezahlt – Grundlage sind die zuwendungsfähigen Kosten!])

 

Die Finanzierung des Eigenanteils durch den Bau- bzw. Betriebsträger ist durch diesen selbst noch zu klären.

 

Gemäß der Kostenschätzung des Architekten liegen die Gesamtkosten derzeit bei 3.080.000 €, davon entfallen auf den Kindergarten 1.680.000 € und auf die Kinderkrippe 1.400.000 €.

 

Berechnung der Zuwendung der Stadt Kitzingen an die Kath. Kirchenverwaltung St. Johannes (Ziffer 3.1 des Beschlussentwurfs):

 

Gesamtkosten Kindergarten und Kinderkrippe                                            3.080.000 €

davon entfallen auf

Kindergarten :         1.680.000 €        davon 2/3 Förderung                    =   1.120.000 €

Kinderkrippe  :        1.400.000 €        davon  90 % Förderung                =   1.260.000 €

Förderung  durch die Stadt Kitzingen                                                           2.380.000 €

 

 

Berechnung der Zuwendung der Regierung von Unterfranken an die Stadt Kitzingen:

 

Die Förderung der Regierung von Unterfranken erfolgt für die Kinderkrippe und den Kindergarten nach Kostenrichtwerten ( derzeit 4.102 €/m²) und der genehmigungsfähigen Hauptnutzfläche voraussichtlich 470 m². Der Fördersatz liegt derzeit bei ca. 55 % ( 45 % + 10 % Orientierungswerterhöhung)

 

470 m² x 4.102 €  = 1.927.940 € hiervon 55 %   = 1.060.300 €

 

Bei fristgerechter Antragstellung bis zum 31.12.2016 werden pro Krippenplatz durch ein Sonderförderprogramm  zusätzlich  9.800 € gefördert = 274.400 €

Gesamtförderung :   1.060.300 €

                               +    274.400 €

                                  1.334.700 €

                                

 

Anteil der Stadt Kitzingen  :                                                      2.380.000 €

abzüglich

Zuwendung durch die Regierung von Unterfranken               1.334.700 €

 

Verbleibender Kostenanteil Stadt Kitzingen                      1.045.300 €

 

 

Die Fachaufsicht des Landratsamtes hat die Entwurfspläne bereits gesichtet, ihre Änderungswünsche wurden bereits in den derzeit aktuellen Plan eingearbeitet.

 

Der Förderantrag (vorallem für den U3-Bereich) ist bis spätestens 31.12.2016 bei der Regierung von Unterfranken einzureichen um die Zusatzförderung für die Krippenplätze geltend machen zu können (9.800 € / Platz).

 

Die oben beschriebene Maßnahme ist ein wichtiger Eckpfeiler für die Kitaplatz-Bedarfsdeckung.

 

Die Stadt Kitzingen bewegt sich bei dieser Entscheidung in dem Spannungsfeld, die Bedarfe zeitnah zu decken und gleichzeitig keinen einzelnen Träger besser zu stellen; es sei denn, es gäbe einen gravierenden Grund, von der Gleichbehandlung abzuweichen.

 

 

 

 

1.    Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die Stadt Kitzingen stimmt dem Abriss, dem Neubau und der Erweiterung der Kita St. Johannes um zwei Krippengruppen (mit je 14 Plätzen) unter dem Vorbehalt, dass die Regierung von Unterfranken den Neubau als förderfähig anerkennt, zu.

 3.1 Dem Bauträger wird eine Investitionskostenförderung von

 

-          2/3 der tatsächlichen Gesamtkosten für den KiGa-Bereich sowie

-          eine 90 %ige Förderung der tatsächlichen Gesamtkosten für den Krippen-Bereich

 

 

Alternativ:

 

 3.2 Dem Bauträger wird eine Investitionskostenförderung

        von _________ % der tatsächlichen Gesamtkosten für den KiGa-Bereich sowie

        von _________ % der tatsächlichen Gesamtkosten für den Krippen-Bereich

      

 

 

                 alternativ:

 

3.3  Dem Bauträger wird eine Investitionskostenförderung

  von ________ % der zuwendungsfähigen Kosten für den KiGa- und Krippenbereich

 

gewährt,

 

sofern die Eigenfinanzierung des Bauträgers gesichert ist und die Maßnahme in diesem Umfang durch die Regierung von Unterfranken gefördert wird.

 

Die Investitionskostenförderung wird in jedem Falle nur gewährt, wenn die Regierung der Maßnahme zustimmt.