Mit Stadtratsbeschluss vom 28.07.2016 wurde der Kath. Kirche das grundsätzliche Einvernehmen für die
Neuerrichtung der Kita in der Glauberstraße 30 mit Erweiterung um 2
Krippengruppen erteilt – sofern diese Maßnahme seitens der
Regierung gefördert wird.
Zwischenzeitlich
wurden mehrere Besprechungstermine
bezüglich der weiteren Vorgehensweise (Erfüllung der förmlichen
Zuwendungsvoraussetzungen, Forderung der Kirche auf
Investitionskostenförderung, Ausweichquartier während der Baumaßnahme,
Ausstattung des Ausweichquartieres, Finanzierung der Baumaßnahme) geführt.
Mittlerweile wurde
durch den Bauträger ein Architekt beauftragt, der die Überplanung des Objektes vorgenommen hat und die ersten Entwürfe dem Bauherrn, der
Fachaufsicht im Landratsamt Kitzingen und der Verwaltung vorgelegt hat (Anlage 1).
Im Falle einer
Realisierung des Neubaus mit Erweiterung fordert
die Kath. Kirchenverwaltung St.
Johannes als Bauträger sowie der St.
Elisabethenverein Kitzingen e.V. als Betriebsträger die Übernahme von:
-
2/3 der tatsächlichen Gesamtkosten
für den KiGa-Bereich sowie
-
90 % der tatsächlichen Gesamtkosten
für den Krippenbereich
(analog der bisherigen Zusatzförderung
aus dem Sonderinvestitionsprogramm für die Schaffung von U3-Plätzen 2008-2013
[Förderung von Maßnahmen bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten; derzeit
werden pro Krippenplatz 9.800 € zusätzlich zu der regulären FAG-Förderung
gezahlt – Grundlage sind die zuwendungsfähigen
Kosten!])
Die Finanzierung
des Eigenanteils durch den Bau- bzw. Betriebsträger ist durch diesen selbst noch
zu klären.
Gemäß der Kostenschätzung des Architekten
liegen die Gesamtkosten derzeit bei
3.080.000 €, davon entfallen auf den Kindergarten 1.680.000 € und auf die
Kinderkrippe 1.400.000 €.
Berechnung der Zuwendung der Stadt Kitzingen
an die Kath. Kirchenverwaltung St. Johannes (Ziffer 3.1 des Beschlussentwurfs):
Gesamtkosten
Kindergarten und Kinderkrippe
3.080.000 €
davon entfallen auf
Kindergarten : 1.680.000 € davon 2/3 Förderung = 1.120.000 €
Kinderkrippe : 1.400.000 € davon
90 % Förderung =
1.260.000 €
Förderung durch die Stadt Kitzingen
2.380.000 €
Berechnung der Zuwendung der Regierung von
Unterfranken an die Stadt Kitzingen:
Die Förderung der Regierung von
Unterfranken erfolgt für die Kinderkrippe und den Kindergarten nach Kostenrichtwerten ( derzeit 4.102
€/m²) und der genehmigungsfähigen Hauptnutzfläche voraussichtlich 470 m².
Der Fördersatz liegt derzeit bei ca. 55 % ( 45 % + 10 %
Orientierungswerterhöhung)
470 m² x 4.102
€ = 1.927.940 € hiervon 55 % = 1.060.300
€
Bei fristgerechter Antragstellung bis zum
31.12.2016 werden pro Krippenplatz durch ein Sonderförderprogramm zusätzlich 9.800 € gefördert = 274.400 €
Gesamtförderung
: 1.060.300 €
+ 274.400 €
1.334.700 €
Anteil der Stadt
Kitzingen : 2.380.000 €
abzüglich
Zuwendung durch die
Regierung von Unterfranken 1.334.700
€
Verbleibender Kostenanteil Stadt
Kitzingen 1.045.300 €
Die Fachaufsicht des Landratsamtes hat die Entwurfspläne bereits gesichtet, ihre Änderungswünsche wurden bereits
in den derzeit aktuellen Plan eingearbeitet.
Der Förderantrag
(vorallem für den U3-Bereich) ist bis spätestens 31.12.2016 bei der Regierung
von Unterfranken einzureichen um die Zusatzförderung für die Krippenplätze
geltend machen zu können (9.800 € / Platz).
Die oben
beschriebene Maßnahme ist ein wichtiger
Eckpfeiler für die Kitaplatz-Bedarfsdeckung.
Die Stadt Kitzingen
bewegt sich bei dieser Entscheidung in dem Spannungsfeld,
die Bedarfe zeitnah zu decken und
gleichzeitig keinen einzelnen Träger besser
zu stellen; es sei denn, es gäbe einen gravierenden Grund, von der Gleichbehandlung abzuweichen.
1.
Der
Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die Stadt
Kitzingen stimmt dem Abriss, dem Neubau und der Erweiterung der Kita St.
Johannes um zwei Krippengruppen (mit je 14 Plätzen) unter dem Vorbehalt, dass
die Regierung von Unterfranken den Neubau als förderfähig anerkennt, zu.
3.1 Dem
Bauträger wird eine Investitionskostenförderung von
-
2/3 der
tatsächlichen Gesamtkosten für den KiGa-Bereich sowie
-
eine 90
%ige Förderung der tatsächlichen Gesamtkosten für den Krippen-Bereich
Alternativ:
3.2 Dem Bauträger wird eine Investitionskostenförderung
von
_________ % der tatsächlichen Gesamtkosten für den KiGa-Bereich sowie
von _________ % der tatsächlichen Gesamtkosten
für den Krippen-Bereich
alternativ:
3.3 Dem
Bauträger wird eine Investitionskostenförderung
von
________ % der zuwendungsfähigen Kosten für den KiGa- und Krippenbereich
gewährt,
sofern die Eigenfinanzierung des Bauträgers
gesichert ist und die Maßnahme in diesem Umfang durch die Regierung von
Unterfranken gefördert wird.
Die
Investitionskostenförderung wird in jedem Falle nur gewährt, wenn die Regierung
der Maßnahme zustimmt.