Sportförderungsrichtlinien; Zuschussantrag des Kraftsportvereins 1894/96 e. V. für Fundament- und Mauerwerksarbeiten an der Sporthalle, Glauberstraße 9 in Kitzingen

Betreff
Sportförderungsrichtlinien;
Zuschussantrag des Kraftsportvereins 1894/96 e. V.
für Fundament- und Mauerwerksarbeiten an der Sporthalle, Glauberstraße 9 in Kitzingen
Vorlage
2016/247
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Mit Schreiben vom 24.10.2016 teilte der Kraftsportverein mit, dass der Erwerber des BayWa-Geländes die an der Kraftsporthalle angrenzenden Garagen abreißen will. Da diese Hallenseite beim Hallenbau 1968 ohne eigene Mauer an die Garagen angebaut wurde, beschloss der Kraftsportverein eine neue Mauer zu errichten.

 

Die geschätzten Gesamtkosten inklusive Eigenleistungen belaufen sich auf ca. 18.000 €.

 

Der Kraftsportverein hat mit der Baumaßnahme bereits begonnen und beantragte mit dem Schreiben vom 24.10.2016 einen Zuschuss aus der Sportförderung, obwohl ihm bekannt ist, dass ein Zuschussantrag gemäß den Sportförderungsrichtlinien vor Maßnahmebeginn einzureichen ist.

 

Vorher begonnene Maßnahmen werden gemäß Ziffer III Abs. 2 der Sportförderungsrichtlinien nicht bezuschusst.

 

Der Kraftsportverein hätte vor Beginn der Baumaßnahme bei der Stadt Kitzingen einen vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen können, der Zuschussantrag wäre daher aus Konsequenzgründen abzulehnen.

 

Aufgrund der besonderen Situation sehen wir hier einen besonderen Härtefall und schlagen deshalb die Alternative B des Beschlussentwurfes vor.

 

Für Baumaßnahmen gewährt die Stadt Kitzingen nach den Sportförderungsrichtlinien einen Zuschuss in Höhe von 5 % der zuwendungsfähigen Kosten (höchstens 19.250 € innerhalb von 10 Jahren).

 

Im vorliegenden Fall bedeutet dies einen Zuschuss in Höhe von 900 €.

 

 

Kostenschätzung der Baufirma                          17.053,89 €

Eigenleistungen des Kraftsportvereins                    960,00 €

Gesamtkosten                                                    18.013,89 €           x 5 % = 900,00 €

 

 

Wie der Kraftsportverein bereits mitgeteilt hat, beabsichtigt er im nächsten Jahr weitere Baumaßnahmen an der Kraftsporthalle durchzuführen, hierfür sollte rechtzeitig ein Zuschussantrag gemäß den Sportförderungsrichtlinien gestellt werden.

 

1.         Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.1.    Alternative A

Der vom Kraftsportverein von 1894/96 Kitzingen e. V. beantragte Zuschuss für die Fundament- und Mauerwerksarbeiten an der Sporthalle kann gemäß den Sportförderungsrichtlinien der Stadt Kitzingen nicht gewährt werden.

 

2.2.    Alternative B

Dem Kraftsportverein 1894/96 Kitzingen e. V. wird für die Fundament- und Mauerwerksarbeiten an der Sporthalle ein Zuschuss in Höhe von 5 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 900 €, gewährt.