Mobilfunk in Kitzingen; Neuerrichtung eines Mobilfunkmastes im Gewerbegebiet Innopark

Betreff
Mobilfunk in Kitzingen; Neuerrichtung eines Mobilfunkmastes im Gewerbegebiet Innopark
Vorlage
2016/252
Aktenzeichen
61.1/BGV-2016-298
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1. Ausgangslage

Am 07.11.2016 ist bei der Stadt Kitzingen ein Bauantrag zur Errichtung eines Mobilfunksendeanlagenmastes eingegangen. Geplant ist ein Stahlbetonantennenträger mit Aufsatzrohr und 2 Gitterpodesten zur Aufnahme von Funkantennen, der dazugehörigen Versorgungseinheiten und Aufbau der Systemtechnik auf ein Betonfundament. Standort ist innerhalb des Gewerbegebiets Innopark am Steigweg (s. Anlage 1).

Die Gesamthöhe des geplanten Mastes beträgt ca. 36,5 m (s. Anlagen 2+3). Der Abstand zur nächstliegenden Wohnbebauung beträgt mehr als 400 m.

 

2. Planungsrechtliche Einordnung

Für den Bereich des geplanten Vorhabens gilt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 103 „Gewerbegebiet Innopark Kitzingen“, in Kraft getreten am 11.05.2012.

Darin ist für den Standort ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe 7) festgesetzt. Die Einschränkung bezieht sich auf die maximal zulässigen Schallemissionspegel.

Mobilfunksendeanlagen sind planungsrechtlich als gewerbliche (Haupt-)Anlagen einzustufen. Daher sind sie in einem Gewerbegebiet gem. § 8 Baunutzungsverordnung auch grundsätzlich zulässig, der Bebauungsplan regelt hier nichts Gegenteiliges.

Die Gesamthöhe baulicher Anlagen wurde gemäß Planeinschrieb in der Nutzungsschablone für den Teilabschnitt „GEe 7“ auf 18 m über vorhandenem Gelände begrenzt. Da der Mast jedoch ca. 36,5 m Gesamthöhe erreicht, ist hier eine Befreiung erforderlich.

Gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann „von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.“

Eine Befreiung von der maximal zulässigen Gesamthöhe kann hier vertreten werden, da der Mast bei der geplanten Ausführung keine „gebäudegleiche Wirkung“ aufweist. Dies entspricht bei Masten mit einem Durchmesser von weniger als 1,1 m ständiger Rechtsprechung. Auch im vorliegenden Fall weist der Mast nur bis zu einer Höhe von ca. 1,5 m diesen Durchmesser auf, danach verschlankt er sich zur Spitze hin deutlich.

Insofern werden zum einen Grundzüge der Planung durch die Abweichung nicht berührt, daneben bewegt sich die geplante Höhe für solche Masten auf Grund ihrer funktechnischen Anforderungen im üblichen Rahmen und ist somit auch städtebaulich in dem Gewerbegebiet vertretbar. Nachbarliche Belange werden ebenfalls nicht berührt, Abstandsflächen fallen nur in geringem Umfang an. Schließlich besteht ein öffentliches Interesse an ausreichender Versorgung mit Mobilfunkleistungen, die unter den bekannten Voraussetzungen idealerweise von dem geplanten Standort aus erfüllt werden können.

 

3. Fazit und Empfehlung der Verwaltung

Der Arbeitskreis Mobilfunk hat im Vorfeld mehrfach in seinen Sitzungen u.a. gemeinsam mit Vertretern aller Mobilfunknetzbetreiber über (neue) Standorte in Kitzingen diskutiert. Dazu gehört insbesondere auch der hier vorliegende Fall, der als „Ersatz“ für den genehmigten, aber bis heute nicht umgesetzten Standort weiter nördlich an der „Winterleite“ dient. Mit dem Standort im Innopark wurde nun einvernehmlich ein Kompromiss gefunden, der vielen Belangen, v.a. dem Thema Versorgungsicherheit aber auch dem Wunsch nach ausreichendem Abstand zu Wohnbebauung, gerecht wird.

Auch aus Sicht der Verwaltung wird der Standort positiv gesehen. Er ist planungsrechtlich zulässig, wie oben dargelegt.

Daher wird dem Gremium auch empfohlen, dem Antrag zuzustimmen.

 

1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2. Der Verwaltungs- und Bauausschuss stimmt der Neuerrichtung eines Mobilfunksendemastes am Standort „Gewerbegebiet Innopark“ in Kitzingen gemäß Bauantrag zu.