Antrag des Senioren-u.Behindertenbeirates "Barrierefreie Stadt" Umsetzung der Nr. 2 des Stadtratsbeschlusses vom 27.10.2016 "Platz der Partnerstädte"

Betreff
Antrag des Senioren-u.Behindertenbeirates "Barrierefreie Stadt" Umsetzung der Nr. 2 des Stadtratsbeschlusses vom 27.10.2016 "Platz der Partnerstädte"
Vorlage
2016/256
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Gemäß des Stadtratsbeschlusses vom 27.10.2016 unter Nr. 2 zum Antrag des Senioren- u. Behindertenbeirates „Barrierefreie Stadt“ wurde durch die Verwaltung eine Entwurfsplanung (siehe Anlage zur Sitzungsvorlage) erstellt.

 

Erläuterungen zur Entwurfsplanung:

 

  1. Parallel zur Kaiserstraße wird eine Gehbahn aus Betonpflastersteinen mit einer lichten Weite von mind. 2,08 m als Ersatz für das bestehende Muschelkalkpflaster angelegt.

(Analog der im November 2016 angelegten Gehbahn über die Zufahrt Schulhof am Gustav–Adolf-Platz).

Im Bereich der Bushaltestelle wird die Gehbahn aus Betonpflastersteinen vollflächig zwischen dem best. Bordstein und dem Einfassungssockel der Grünanlage mit Brunnen am Platz der Partnerstädte verbreitert.

Für die Gehbahn finden die Betonpflastersteine wie bereits in den Musterflächen an der Schrannenstraße vor Hsnr. 7 oder in der Zufahrt Schulhof am Gustav – Adolf – Platz in Farbe und Form Verwendung fanden, Anwendung.

Der Unterbau der neuen Gehbahn wird nach örtlichen Erfordernissen angepasst oder ggf. ausgetauscht.

Die bestehenden Absperrpfosten werden durch neue herausnehmbare Pfosten ersetzt und neu geordnet.

Sollte sich im Zuge der Ausführungsplanung die Erfordernis ergeben zwei weitere Straßenabläufe zur Verbesserung der Platzentwässerung anzuordnen, so werden diese extern erstellt.

 

  1. Parallel zum Hauptportal der Ev. Stadtkirche wird der bestehende Plattenbelag des Gehweges weiterhin genutzt.

In der Verlängerung wird im Durchfahrtsbereich zum Innenhof der

Friedrich-Bernbeck–Schule ebenfalls das best. Muschelkalkpflaster analog der unter Nr. 1 beschriebenen Maßnahmen ersetzt.

 

Die Kosten für die am 27.10.2016 durch den Stadtrat beschlossenen ersten Schritt wurden auf 37.200,00 € brutto berechnet.

Die Gesamtkosten von 37.200,00 € teilen sich in 19.200,00 € für Material-, Fremdleistungs- und Entsorgungskosten und 18.000 € für Innere Verrechnungen (Bauhofleistungen).

Zur Deckung der Ausgaben stehen unter HH.St. 1.6401.9510 bei Übertragung des Haushaltsrestes in das Jahr 2017 ausreichende Finanzmittel bereit.

 

Die Ausführung der Maßnahme kann frühestens ab dem 16.01.2017 bei geeigneten Witterungsverhältnissen aufgrund der Lieferzeit der Betonpflastersteine erfolgen.

 

 

  1. Vom Sachvortrag Nr. 2016 / 256 wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der dargestellten und erläuterten Entwurfsplanung wird zugestimmt. Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt bei günstigen Witterungsverhältnissen im Frühjahr 2017.