Kaiserstraße 17; hier: Grundsatzbeschluss über die künftige Nutzung

Betreff
Kaiserstraße 17;
hier: Grundsatzbeschluss über die künftige Nutzung
Vorlage
2016/258
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

I.       Ausgangssituation

 

-     Nach dem Erwerb der Kaiserstraße 17 wurde Architekt Geiger mit der Voruntersuchung zur Rathauserweiterung beauftragt. Auf die vorgestellten Ergebnisse wird an dieser Stelle nicht mehr eingegangen, da seinerzeit ein Abriss der Kaiserstraße 17 mit einem höhengleichen An-/Neubau gewesen wäre.

 

-     Im Jahr 2014 hat das Landesamt für Denkmalpflege diesen Überlegungen ein Ende gesetzt, indem die Wertigkeit der Holztreppe sowie die Stuckdecken in Teilen der Kaiserstraße 17 aus denkmalpflegerischer Sicht einen Abriss verhinderten.

 

-     Im Rahmen der Sondersitzung zum Organisationsgutachten am 12.05.2015, fasste der Stadtrat – ausgehend von der Diskussion um ein Bürgerbüro – mit 25 zu 2 Stimmen folgenden Beschluss:

 

„Mit der Schaffung eines Bürgerbüros im Erdgeschoss des Rathauses unter Einbeziehung der Kaiserstraße 17 besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat ein Konzept zur Entscheidung vorzulegen, das die Empfehlungen des Organisationsgutachtes erfüllt. Das SG 32 (Standesamt) soll hierbei nicht einbezogen werden.“

 

-     Ende September 2016 legte Herr Architekt Geiger eine Konzeptplanung Rathauserweiterung vor, die dem Gedanken eines „Bürgerbüros“ (in der Kaiserstraße 15) Rechnung trägt und in der Kaiserstraße 17, die durch den Denkmalschutz eingeschränkten Möglichkeiten darstellt. Grundlagen dieser Konzeptplanung waren ein verformungsgerechtes Aufmaß, Untersuchungen des Tragwerkes und Untersuchungen durch einen Restaurator.

 

-     Der nunmehr vorliegende Entwurf wurde von der Verwaltung sehr positiv aufgenommen, da er den denkmalpflegerischen Zwängen zum Trotz einen beachtlichen Mehrwert (~250 m² Nutzfläche) in der Kaiserstraße 17 schafft.

 

-     Auch wenn durch den zwingend notwendigen „Verbindungsaufzug“ in der Kaiserstraße 15 einige Büros dort wegfallen, schafft diese Konzeptplanung viele Möglichkeiten, um der sehr beengten Raumsituation endlich begegnen und zeitgemäße Bedingungen für eine funktionsfähige Stadtverwaltung und für die BürgerInnen schaffen zu können.

 

-     Erste, auf der Amtsleiter-Ebene abgestimmte Überlegungen zur Nutzung der Räume liegen bereits vor.

 

 

II.      Fördersituation

 

Die Sanierung des Anwesen Kaiserstraße 17 ist grundsätzlich förderfähig aus dem Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau/West. Analog der Maßnahme Stadtteilzentrum Siedlung werden in einer Kostenerstattungsberechnung die Ausgaben den Einnahmen (fiktive Miete für Büroräume) gegenübergestellt. Ergibt sich ein Defizit, wird dieses mit voraussichtlich 60 % gefördert.

 

Auch bei allen weiteren möglichen Fördergebern (LfD, Bezirk Unterfranken, Bayerische Landesstiftung usw.) werden bei einer Sanierung Förderanträge gestellt. Wesentliche Beträge sind von dort allerdings nicht zu erwarten.

 

 

III.    Einschätzung des Bauamtes

 

Unter den gegebenen Rahmenbedingungen ist es möglich das Gebäude zu erhalten und unter denkmalschutzrechtlichen Auflagen so zu sanieren, dass eine Optimierung der Büronutzung im gesamten Rathaus erfolgt. Darüber hinaus kann im Erdgeschoss der Kaiserstraße 15 ein Bürgerbüro für verbesserten Service eingerichtet werden.

 

Mit der Sanierung und dem Umbau der Kaiserstraße 17 kann ein guter Beitrag zur Stadtsanierung durch die Stadt selbst geleistet werden.

 

Die Konzeptplanung geht von der Schaffung von neun Büroräumen und ergänzenden Nebenflächen (Wartebereich, Besprechungsmöglichkeit und Teeküche) auf drei Geschossebenen aus. In der Schnittstelle zwischen Kaiserstraße 15 und Kaiserstraße 17 wird der notwendige Aufzug realisiert. Mit einem weiteren Zugang in der Kaiserstraße 17 wird ein zweiter Rettungsweg für das Rathaus geschaffen.

 

Mit der Umsetzung der Konzeptplanung, insbesondere durch den Aufzugseinbau werden auch die notwendigen Anpassungsarbeiten in der Kaiserstraße 15, ggf. Kaiserstraße 13 erforderlich. Diese Maßnahmen sind mit zu planen.

 

Sollte die Beauftragung der Planung noch 2016 erfolgen, können die ersten Ergebnisse im I. Quartal 2017 vorliegen. Ein möglicher Baubeginn ist für Anfang 2018 realistisch.

 

 

IV.    Finanzen

 

Nach dem Kostenüberschlag (nach DIN276) von Architekt Geiger ist mit folgenden Kosten zurechnen:

 

-       Kaiserstraße 17                                       1.919.050 €

-       „Bürgerbüro“ (Kaiserstraße 15)                  435.950 €

-       „Anpassungsarbeiten“                                350.000 €

in Kaiserstraße 13 und 15

(grobe Schätzung)

                                                                           __________

                                                                           2.705.000 €

 

 

V.     Fazit

 

-     Es ist für die Stadtverwaltung ein Glücksfall, dass die Nachbarimmobilie des Rathauses erworben werden konnte.

 

-     Es ist davon auszugehen, dass die öffentliche Verwaltung, mindestens aber die Erwartung an sie, weiter wächst.

 

-     Allerspätestens in 10 bis 15 Jahren ist eine Generalsanierung der Kaiserstraße 13 (Altbau) und noch mehr der Kaiserstraße 15 (Neubau) unumgänglich.

 

è Mit den dargestellten Möglichkeiten in der Kaiserstraße 17 sieht die Verwaltung die einzig verbliebene Chance den aktuellen und künftigen Bedarfen gerecht zu werden.

 

-     Wenn nicht jetzt, wann dann?

 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2016/258 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, die Immobilie Kaiserstraße 17 für die Bedarfe der Stadtverwaltung zu nutzen.

 

3.    Das Architekturbüro Geiger, Kitzingen, wird auf Basis der vorgelegten Konzeptplanung beauftragt, zunächst mit den Leistungsphasen 2 bis 4 (stufenweise Beauftragung). Der Oberbürgermeister wird ermächtigt die erforderlichen Fachplaner zu beauftragen.

 

4.    Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in der Finanzplanung bereitzustellen.